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B.A. Medizinalfachberufe Schwerpunkt Pädagogik: An welchen Schulen unterrichten?


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Niedersachsen weiß ich nicht. [...]

Und: Unterrichten darf man grundsätzlich. Es geht wohl um die Verantwortung für die Schule. Also die Schulleitung.

Wie bereits erwähnt ist ein Kollege Schulleiter in NRW als Bachelor mit 14 CP Berufspädagogik. (Inhalte wie Diploma Schwerpunkt).

Ich kann das nicht glauben, dass man einfach so unterrichten darf. Ich finde für den Quereinstieg in Niedersachsen:

Um als „Quereinsteigerin/Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

für ein Lehramt aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad

oder gleichwertigen Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach

einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen oder sonderpädagogischen Fachrichtung des

dringenden Bedarfs entsprechen. Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus

dem genannten Abschluss nachgewiesen werden.

http://www.mk.niedersachsen.de/download/50294

und für den regulären Schuldienst

Um als „Quereinsteigerin/Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

für ein Lehramt aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad

oder gleichwertigen Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach

einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen oder sonderpädagogischen Fachrichtung des

dringenden Bedarfs entsprechen. Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus

dem genannten Abschluss nachgewiesen werden.

http://www.mk.niedersachsen.de/master/C1881691_N11503721_L20_D0_I579

Also ist Unterrichten in Niedersachsen nur mit einem pädagogischen Master möglich.

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Reden wir beide z.B. von einer Krankenpflegeschule?

Davon rede nämlich ich. Von nichts anderem.

Bei uns hat damals Hygiene ein Fachkrankenpfleger für Hygiene unterrichtet. Das war kein Lehrer.

Chirurgie ein alter Chirurg. Das war kein Lehrer.

Das setzte sich in allen Fächern so fort.

Und schau mal hier: http://www.bz-wwk.de/lehrer.html

(In Hessen... eine Bachelor-Lehrkraft kenne ich persönlich. Auch mit 14 CP Schwerpunkt wie bei der Diploma)

NRW:

http://www.srh-telgte.de/de/karriere/aus-fort-und-weiterbildung/fachpflegepeplau-kolleg/kontakt.html

Schulleiter mit B.A.

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Ich versuche ja gerade heraus zu finden, an welcher Stelle wir aneinander vorbeireden.

Ich habe recherchiert für Niederdsachsen, Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Krankenpflegeschulen bilden eine Ausnahme, ich habe hierzu für NDS aber noch nichts gefunden.

Für mich ist auch nur die Altenpflege interessant, ich arbeite ja seit Jahren eher in diesem Bereich. Krankenpflege interessiert mich nicht soooo sehr. Mein Steckenpferd ist eher der Pflegeprozess.

Edit: Die Lehrer für Pflegeberufe haben Bestandsschutz! Ich meine, dass es diese Weiterbildung nicht mehr gibt.

Edit 2: Für die Krankenpflegeschulen habe ich folgendes für Niedersachsen gefunden:

http://www.schure.de/21064/45,81002,2,5.htm

Das unterscheidet sich einfach länderabhängig, Lehrer für Pflegeberufe haben Bestand.

und

Im Rahmen der Gesamtverantwortung der jeweiligen Lehrkraft können Fachdozentinnen oder Fachdozenten in erforderlichem Maße eingesetzt werden.
Aber auch in dieser Darstellung wird der Master aufgeführt. Ich denke, es gibt noch vereinzelt BA Absolventen, aber grunständig wird es zum Master hingehen, wenn man an einer Schule lehren will.

Früher in meiner Ausbildung hatten wir Lehrer für Pflegeberufe, ausschließlich.

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Dazu die Gesetzestexte auf eine Anfrage von mir. Vor Antritt eines neuen und nicht etablierten Studiums würde ich mich mit der Modulübersicht beim Ministerium erkundigen, ob dies reicht.

"die staatliche Anerkennung einer Schule im Sinne des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz-KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) setzt unter anderem voraus, dass die Schule den Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht erbringen muss.

Diese Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus § 4 Absatz 3 Ziffer 2 KrPflG.

Diese Voraussetzung gilt nach § 24 Absatz 2 KrPflG als erfüllt, wenn eine der dort genannten Bedingungen erfüllt wird.

Die Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz-KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) schaffen mit § 24 Absatz 2 KrPflG einen umfassenden Bestandsschutz hinsichtlich der Qualifikation als hauptamtliche Schulleitung und auch als Lehrkraft im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2.

Derzeit können die angebotenen Studiengänge für die pädagogische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer an Krankenpflegeschulen wie folgt systematisiert werden.

· Lehramtsstudium mit Staatsexamen

· Integratives Bachelor-Masterstudium, das sich im Masterstudium auf die Lehre bezieht

· Fachwissenschaftlicher Bachelor + lehrerbildender Master

· Ausbildung integrierter Bachelor + lehrerbildende Master

· pflegepädagogischer Bachelor"

Dies ist reiner Gesetzestext. Ich kann also zumindest sagen, und das habe ich schriftlich, dass der Diploma Studiengang nicht reicht. Man kann unterrichten, darf aber nicht auf das geforderte Schüler-Lehrerverhältnis angerechnet werden.

Gruß,

Oberhai

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Ich strebe es an, Lehrerin an einer Berufsfachschule für Physiotherapie zu unterrichten. Dies ist möglich. Dabei werden Bachelor oder Master im Gehalt berücksichtigt.

Ich danke Ihnen jedoch vielmals für Ihre ausführliche, interessante Antwort.

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Wie bereits geschrieben, man muss zwischen Krankenpflegeschule und Berufsfachschulen UND Bundesland unterscheiden.

Schule ist Ländersache und hierunter fallen alle Schulen, auch die Berufsfachschulen. Wenn etwas in Bremen geht, kann es sein, dass es in Hessen nicht geht usw.

Krankenpflegeschulen hingegen unterliegen dem Krankenpflegegesetz und das ist Bundessache. Hier gilt also alles in der gesammten BRD.

Und auch im Krankenpflegegesetz steht ja, dass es in Richtung Master geht. Hier mit dem BA noch eine Stelle zu bekommen, halte ich für Ausnahmen.

Und man muss auch mal ehrlich sein, selbst wenn mein Studiengang 14 CP mit Inhalten aus der Pädagogik vorweisen kann, es ist kein Pädagogikstudium.

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Ja. Wurde auch alles so schon im Thread geschrieben.

ein B.A. ist halt auch vom Umfang limitiert was Inhalte angeht. Es müssen ja auch die wissenschaftlichen Basiskenntnisse vermittelt werden.

Btw. mehr als 14 CP haben auch die expliziert namentlich ausgewiesenen Studiengänge ala "Medizinpädagogik", "Gesundheitspädagogik" "Berufspädagogik" nicht.

Und der Name des Studiengangs hat eh keine Relevanz. Da muss man schon ins Modulhandbuch schauen, bzw. aufs Diploma Supplement.

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Ich wollte nur nochmal zusammen fassen, für mich ist das abschließend auch wichtig, da ich mich entscheiden muss/will in welche Richtung ich gehe.

Das Haus, in dem ich arbeite wird ein Bildungszentrum etablieren und dahingehend habe ich natürlich schon Interesse. Daneben habe ich aber noch andere Interessen und könnte in verschiedene Richtungen laufen. Dauerhaft nur unterrichten kann ich mir nicht vorstellen, eher Organisationsberatung und Interimsmanagement. Unterrichten halt im Rahmen dessen.

Die reinen Pädagogik BA habe ich mir noch nie wirklich angesehen, werde dies aber nachholen nach deine Hinweis!

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Zur Frage, wer hauptberuflich an einer Krankenpflegeschule unterrichten darf:

Es ist und bleibt länderabhängig - in NRW ist dies ganz klar geregelt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2124&bes_id=8927&aufgehoben=N&menu=0&sg=1

Dort heißt es:

§ 1

Die hauptberufliche Leitung sowie die hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer einer Schule nach § 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG müssen über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 KrPflG i.V.m. § 2 KrPflG und über den Grad „Diplom-Berufspädagogin/Diplom-Berufspädagoge – Fachrichtung Pflege (FH)“ oder über eine gleichwertige berufspädagogische Hochschulausbildung verfügen.

Anscheinend verfügen aber noch nicht alle Bundesländer über solch eine konkrete Aussage wie NRW, der Trend geht jedoch stark in die Richtung: Masterabschluss in Pflegepädagogik

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