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B.A. Medizinalfachberufe Schwerpunkt Pädagogik: An welchen Schulen unterrichten?


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Wer kann mir Tipps und Informationen geben, in welchen Bereichen ich mich bewerben kann, wenn ich einen Bachelor of Arts Medizinalfachberufe mit dem Schwerpunkt Pädagogik absolviert habe.

Ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin.

Ich bin mir dessen Bewusst, dass ich damit in der Berufsfachschule für Physiotherapie unterrichten darf.

Ist es mir aber auch möglich beispielsweise an einer Berufsfachschule für Pflege oder Pflegehilfe zu unterrichten?

Wie sieht es an Berufsfachschulen der Altenpflege und Altenpflegehilfe aus?

Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der mir helfen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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Hallo, ohne grundständige pflegerische Berufsausbildung hat man eigentlich so gut wie keine Chance, als Lehrer an einer Pflegeschule festangestellt zu werden. Als freie Dozentin sieht es sicherlich anders aus. Weiterhin ist es evtl. auch möglich als Fachlehrer angestellt zu werden - dann darfst Du nur ganz bestimmte Dinge unterrichten und auch kein Examen abnehmen. Es scheint nicht komplett unmöglich zu sein; denn ich habe mich mal mit einer Ergotherapeutin unterhalten, die einen BSc in Medizinpädagogik hatte und Unterricht gab an einer Altenpflegeschule (in Sachsen oder Sachsen-Anhalt, weiß nicht mehr so genau)…ich weiß jedoch nicht mehr, ob sie da bestimmte Vorgaben hatte, was sie unterrichten durfte und was nicht. Nicht zu vergessen ist auch: die Pflegeschulen sind "Ländersache" - in NRW braucht man zB einen Master in Pflegepädagogik, in RLP reicht anscheinend auch ein Bachelor; der Trend geht aber eindeutig in Richtung Master "Pflegepädagogik"

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Also ein Bachelor reicht auch in NRW - siehe zu 3

Qualifikation der Lehrkräfte und Praxisanleiter

(1) Hauptamtliche, pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent bedürfen einer für die Altenpflegeausbildung besonderen Qualifikation, die insbesondere durch folgende Abschlüsse nachgewiesen werden kann:

1. Absolventen eines Diplom- oder Masterstudiums mit ausgewiesenem pflege-pädagogischem Schwerpunkt (Fachhochschule oder Universität).

2. Absolventen des Studiums Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Pflege- oder Gesundheitswissenschaft.

3. Absolventen anderer berufsspezifischer Studiengänge, soweit sie pädagogische Zusatzqualifikationen von mindestens 400 Stunden Umfang nachweisen. Bei Vorlage adäquater Leistungsnachweise über den entsprechenden Umfang in einer Hochschulausbildung kann der Erwerb der o. g. Zusatzqualifikation auf Antrag von der Bezirksregierung erlassen werden.

14 CP - 420 Std. bei Medizinalfachberufe...

Ein Kollege hat erst kürzlich seinen B.A. mit Schwerpunkt Pädagogik gemacht und ist als Schulleiter in NRW eingestellt worden.

War vorher Fachkrankenpfleger.

*edit*

und die KMK sagt sogar:

Eine einschlägige Ausbildung in einem Pflegefachberuf ist keine Zugangsvoraussetzung,

wohl aber eine etwa 12-monatige fachpraktische Tätigkeit im jeweiligen Bereich, die auch

in das Studium integriert werden kann (vgl. Rahmenempfehlungen der KMK).

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Wenn wir schonmal beim Thema sind ;) Ich habe eine Heilerziehungspflege Ausbildung und plane Pflegemanagement an der Apollon Hochschule Bremen zu studieren. Hier gibt es das Wahlpflichtmodul "Pflegepädagogik". Umfang sind 5 CP, also Arbeitsaufwand von 150 Stunden (wenn ich das richtig verstanden habe). Wohne in NRW und habe noch recht gute Kontakte zu meiner Ausbildungsschule. Plane nicht direkt dort später zu unterrichten, doch wäre es interessant zu wissen ob dies möglich wäre.

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  • 2 Wochen später...

Hallo Forensiker,

bei den 400 Stunden zählen nicht die Vorbereitung und Nachbereitung eines Fernstudiums, sondern nur die Stunden des Präsenzunterrichtes. Wären dann 8 Unterrichtsstunden x 7 Tage = 56 stunden. Weiß ich aus Rheinland-Pfalz. Selbst gehaltener Unterricht zählt noch.

Gruß,

Heike

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Das kann ja nicht sein. Wenn wir erst da anfangen, was ist dann bei einem reinen Fernstudium an der OU.

Die CP müssen schon zählen. 180 CP bei einem reinen Pädagogikbachelor sagt ja auch nichts über die reinen Präsenzen aus, die ja nicht mal verpflichtend sind.

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Also für Niedersachsen habe ich nur etwas zum Quereinstieg gefunden. Und ich lese überall nur den Master als Anforderung.

Daher würde mich interessieren, wo die Info herkommt, dass man auch in Niedersachsen mit diesen 400 h pädagogischem Inhalt im BA unterrichten darf. Ich finde nichts dazu!

Bei der Apollon @ Dahwie, sind die Inhalte nicht unter dem Dach Pädagogik zusammengefasst.

Wir haben die Module:

Pflegepädagogik 5 CP

Kommunikation 3 CP

spezielle Kommunikation 6 CP

Visualieren, Präsentieren und Moderieren 4 CP

------------------------------------------------------

18 CP

Die Inhalte der Module decken sich mit den Inhalten des 14 CP Pädagogik Moduls der Diploma.

Ich habe mal meine Studiengangsleitung dazu angeschrieben, weil in unserer Übersicht (was kann ich mit dem BA machen) auch Lehre steht.

Und dazu muss es im Studiengangskonzept ja Aussagen/Hintergründe geben.

Will ein Bundesland einen Master, hat man mit dem Bachelor wohl sowieso keine Chance. Mit den Grundlagen hat man aber womöglich Chancen auf einen pädagogischen Master.

Finde das Thems spannend, danke für den Austausch!

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Niedersachsen weiß ich nicht. Meine 400 Std. waren für NRW. Hier in Hessen wird auch ein Master gefordert.

Was ich meinte, dass man natürlich die Creditpoints als Maßstab nehmen muss. Nicht Präsenzstunden(!). Sonst machen die CP doch gar keinen Sinn.

Anders bei einer nicht-studium-Weiterbildung - damals "Lehrer für Pflegeberufe" - ok. Da kann ich es nachvollziehen, dass die Stundenanzahl als Maßstab genommen wurde.

Und: Unterrichten darf man grundsätzlich. Es geht wohl um die Verantwortung für die Schule. Also die Schulleitung.

Wie bereits erwähnt ist ein Kollege Schulleiter in NRW als Bachelor mit 14 CP Berufspädagogik. (Inhalte wie Diploma Schwerpunkt).

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