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Fernstudium Interessent - Noch Fragen


damst

Empfohlene Beiträge

Guten Tag und Frohes Neues Jahr allen zusammen.

Ich bin schon seit geraumer Zeit auf der Suche nach einem geeigneten Fernstudium- Anbieter und habe mich gerade auf den Seiten der IUBH umgeschaut.

Soweit alles ganz interessant und quasi "wie für mich gemacht".

Jedoch habe ich noch einige Fragen zur Finanzierung:

Die Regelstudienzeit beim B.A. BWL beträgt bspw. 36 Monate.

Entscheidet man sich nun für die Studienzeit 48 Monate um evtl. noch ein wenig Puffer zu haben,

schließ das Studium aber dennoch nach 36 Monaten ab. Ist die monatliche Gebühr dann dennoch für weitere 12 Monate zu zahlen?

Eine weitere Frage ist, was passiert wenn man entschließt, dass Studium nach bspw. 12 Monaten abzubrechen. Sind dann nur noch die Monatsbeiträge zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen (3 Monate) oder der komplette Studiengang (ca. 12000€)?

Danke schonmal für die Antwort.

Gerne hätte ich das auch mit der IUBH besprochen, doch am Wochenende ist dort niemand erreichbar. Sei's drum ;)

Grüße,

DaMSt

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Wenn du einen Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten abschließt und ihn dann schneller beendest, dann bist du vertraglich dazu verpflichtet den Betrag für die abgeschlossene Laufzeit zu zahlen, andere Optionen wären Kulanz, aber hier solltest du dich direkt mit der IUBH in Verbindung setzen, eventuell kann man dir da entgegenkommen.

Das mit der Kündigung ergibt sich konkret aus den Rahmenbedingungen des Vertrages, den AGB und den Widerrufsbedingungen. Generell ist darauf zu achten, dass man bei Kündigung auf Fristen achtet, ansonsten muss man die entsprechenden Beträge tatsächlich zahlen.

Für genaue und spezifische Informationen, solltest du dich an die Studienberatung der IUBH wenden.

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Der Studiengang kostet eine bestimmte Gebühr. Diese verteilt sich auf die Studiendauer. Bei der Variante mit 36 Monaten ist die monatliche Belastung also höher als bei der Variante für 48 Monate. Wirst du schneller fertig, fällt dennoch die volle Gebühr an.

Wenn du dein Studium kündigst, endet die Zahlungsfrist dann, wenn die Kündigung wirksam wird. Davon kann es allerdings Ausnahmen geben, wenn du zum Beispiel vorab bereits Materialien für einen Zeitraum nach dem Kündigungsdatum angefordert und erhalten hast.

Wie es konkret bei der IUBH aussieht, solltest du mit der Studienberatung klären. Morgen sollte sie ja wieder erreichbar sein.

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