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Anmeldepflicht Fernstudium beim Arbeitgeber


Pink

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Hallo zusammen,

ich würde gerne ein Fernstudium im Bereich Grafik-Design absolvieren, frage mich jedoch wie ich das mit meiner beruflichen Tätigkeit vereinbaren soll. Ich bin im Controlling tätig, würde aber ein Design-Studium machen, also etwas ganz fachfremdes. Ich war bereits beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und diese meinte, ich müsste ein Fernstudium als Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber anmelden. Deshalb wollte ich wissen, ob es hier jemanden gibt, der ein Fernstudium im Grafik-Design macht, hauptberuflich aber etwas einer fachfremden Beschäftigung nachgeht. Wie handhabt ihr dies?

Viele Grüße

Pink

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Bitte was??!!

Ganz ehrlich, aus dem Bauch heraus würde ich sagen, was geht das deinen Arbeitgeber an was du in deine Freizeit machst?! Ganz ehrlich, da würde ich mich nochmals genau erkundigen. Oder, habe ich es schon richtig verstanden, dass du das Fernstudium zusätzlich / in deiner Freizeit machen willst?!

mfg

grandmaster

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Hallo,

danke für die Antwort. Ich habe mich bereits erkundigt und zwar beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. In meinem Vertrag steht ganz klar ich muss Nebentätigkeiten, soweit diese den Arbeitsvertrag tangieren beim Arbeutgeber anzeigen. So ganz frei in der Freizeitgestaltung ist man da nicht, vor allem wenn man Nebentätigkeiten nachgeht, die den Arbeitsvertrag berühren. Wo soll ich mich bitte noch genauer erkundigen als beim Rechtsanwalt??? Ich gehe doch davon aus, dass dieser am besten weiß was man darf und was nicht. Natürlich will ich das Fernstudium in der Freizeit machen. Vielleicht sollten Sie sich mehr mit dem Arbeitsrecht beschäftigen??? Man darf auch nicht einfach einen Nebenjob ausüben, ohne den Arbeitgeber zu informieren. Bitte informieren.

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Das ist keine Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit (damit verdient man i.d.R. Geld) sondern ein Hobby. Das geht den Arbeitgeber rein gar nichts an. http://www.verwaltung.fh-koeln.de/organisation/dezernatesg/dezernat2/sg21/service/u/00338.php

Etwas anderes ist es nur, wenn Du vom Arbeitgeber einen Nachweis der Berufstätigkeit vorlegen musst (einige Hochschulen verlangen 1 Jahr einschlägige Berufstätigkeit, andere sogar 5 Jahre). Dann kannst Du es dem Arbeitgeber ja nicht verheimlichen.

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Vielleicht sollten Sie sich mehr mit dem Arbeitsrecht beschäftigen??? Man darf auch nicht einfach einen Nebenjob ausüben, ohne den Arbeitgeber zu informieren. Bitte informieren.
Diesen ersten Satz würde ich dem Rechtsanwalt um die Ohren hauen :D Denn das, was er erzählt stimmt schlichtweg nicht. Nebentätigkeiten muss man ggf. anzeigen - aber Hobbys doch nicht.
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Vielleicht sollten Sie sich mehr mit dem Arbeitsrecht beschäftigen??? Man darf auch nicht einfach einen Nebenjob ausüben, ohne den Arbeitgeber zu informieren. Bitte informieren.

Also ich würde Sie erstens einmal bitte sachlich zu bleiben, jeder im Forum möchte nur das beste für sie. Wie sie im vorherigen Beitrag von CrixECK auch lesen können ist meiner Meinung nach ein Fernstudium KEINE Nebentätigkeit oder bekommen Sie für das Fernstudium einen Lohn / ein Gehalt. Denn Sie machen das Fernstudium in Ihrer Freizeit, somit geht es aus meiner Sicht dem Arbeitgeber null komma null an. Wobei ich auch dazusagen muss ich bin KEIN Arbeitsrechtler. Ich kann Ihnen nur den Rat geben bzw. Ihnen meine Empfehlung geben, dass ich mir diesbezüglich einen weiteren Rat / eine Auskunft von einem Zweiten einholen würde.

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Ich bin auch sachlich geblieben. Nur es kommt hier nicht auf Ihre Meinung an, sondern auf Fakten. Es kommt bei einer Nebentätigkeit auch nicht nur darauf an, ob man Lohn bekommt, sondern inwiefern man durch die Nebenbeschäftigung oder sein Hobby so vereinnahmt wird, das man nicht mehr in der Lage ist die volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Damit geht es den Arbeitgeber schon etwas an, was man in der Freizeit macht, wenn man durch die Tätigkeit so sehr in Anspruch genommen wird, dass man übermüdet zur Arbeit erscheint, etc. Ich habe ja noch dazugefügt, was in meinem Vertrag steht. Da steht es klipp und klar, dass ich Nebentätigkeiten -entgeltlich oder UNENTGELTLICH dem Arbeitgeber anzeigen muss. Wieso steht da denn der Hinweis "UNentgeltlich"? Ich habe mich an den Rechtsanwalt gewandt, um eine klare Antwort zu bekommen. Komisch, dass er mir eine falsche Aussage macht??? Irgendwie weiß ich jetzt gar nicht, was ich glauben soll. Wenn schon die Aussage eines vermeintlichen Experten nicht richtig ist????

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Mich interessiert wie es die anderen handhaben? Speziell ob es hier jemanden gibt, der ein Fernstudium im Beriech Grafik-Design an der Diploma macht, aber einem fachfremden Beruf nachgeht? Ob es derjenige oder diejenige dem Arbeitgeber mitgeteilt hat? Ein Rechtsanwalt ist auch nur ein Mensch und kann sich irren. Ich dachte ein Forum ist dazu da, um sich auszutauschen?

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