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Anmeldepflicht Fernstudium beim Arbeitgeber


Pink

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Hallo,

was ich noch kurz in den Raum werfen möchte.

Auch wenn du das Studium dem Arbeitgeber nicht mitteilst, wirst du spätestens in den höheren Semester zu dem Problem mit dem Praxissemester kommen.

Da du einen fachfremden Studiengang studierst, wird dir deine Arbeit sicherlich nicht anerkannt werden.

Daher müsstest du dich einstellen, dass du einige Wochen Praktikum ggf. in einem anderen Unternehmen absolvieren müsstest.

Das wäre ja dann der Punkt, wo dein Arbeitgeber davon erfahren würde.

Kann mich aber auch täuschen.

Gruß

Andreas

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Ich habe ja noch dazugefügt, was in meinem Vertrag steht. Da steht es klipp und klar, dass ich Nebentätigkeiten -entgeltlich oder UNENTGELTLICH dem Arbeitgeber anzeigen muss. Wieso steht da denn der Hinweis "UNentgeltlich"
Ich kann irgendwie nicht glauben, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht so etwas erzählt hat....

Ich habe mal eben im Erfurter (Kommentar zum Arbeitsrecht) nachgesehen und in der NvwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) - aber ich bin (noch) kein Jurist ;) Also, Nebentätigkeiten sind nach übereinstimmender Meinung (es gibt keine Legaldefinition) "Tätigkeiten, die üblicherweise auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind" - und in Einzelfällen kann soetwas natürlich auch unentgeltlich sein. Beispiel: Du bietest kostenlos für Asylbewerber Rechtsberatung an. Dann ist das eine unentgeltliche Nebentätigkeit und das will und kann Dein Arbeitgeber Dir untersagen.

Das ist aber von einem Studium zu unterscheiden, dass Du in Deiner Freizeit machst. Vieleicht hilft Dir ja das weiter: "Auch der Gesellschafter, der vertraglich seine ganze Arbeitskraft der Gesellschaft widmen muß, darf neben seiner Geschäftsführungstätigkeit ein Studium betreiben." OLG Hamm v. 30. 1. 62 8 U 182/61.

Es geht den Arbeitgber nichts an, wenn Du in Deiner Freizeit studieren willst. Wenn Du es nicht glauben willst, dann studiere eben nicht oder bitte den Arbeitgeber um "Erlaubnis". Mehr kann ich Dir nicht helfen.

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Hier wurde ja kürzlich ein Fall diskutiert, bei dem es auch darum ging, dass sich der Arbeitgeber ein Mitspracherecht "erbeten" hat bei den Weiterbildungsaktivitäten seines Mitarbeiters.

Ich habe daraufhin bei Xing in einem Forum für Arbeitsrecht die Frage gestellt, ob ein Fernstudium durch den AG genehmigungspflichtig sei, und ich habe dort von mehrern Anwälten die Antwort erhalten, es sei NICHT genehmigungspflichtig, sondern gehöre zu Dingen der privaten Lebensführung.

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Hallo Andreas,

danke für die Antwort. Das ist ja noch ein weiteres Problem, das das Ganze mit sich bringen würde. Spätestens ein Praktikum wäre anzeigepflichtig beim Arbeitgeber, da es definitif eine Nebentätigkeit ist. Wie das zu lösen wäre habe ich auch noch keine Idee. Wenn man dem Arbeitgeber das anzeigt, glaube ich kaum dass dieser begeistert sein wird. Bzw. wird er sich schon seine Gedanken machen... Welche Konsequenzen das hätte, weiß man dann auch nicht...

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Hallo CrixECK,

was hätte ich denn für einen Grund hier Lügen zu verbreiten? Ich habe nur das wiedergegeben, was mir der Rechtsanwalt gesagt hat. Es geht auch nicht darum, was ich glaube oder nicht. Nur bin ich im Moment verwirrt, da es anscheinend unterschiedliche Ansichten gibt. Wie gesagt, auch ein Rechtsanwalt kann sich irren. Das einfach nicht zu studieren ist auch keine befriedigende Lösung. Und beim Arbeitgeber um "Erlaubnis" zu bitten, würde einige Unklarheiten hervorrufen bzw. möglicherweise negative Kosequenzen zur Folge haben, auch wenn man es nicht nachweisen könnte.

Mich würde interessieren, wie die anderen es handhaben? Zeigt ihr das Fernstudium an beim Arbeitgeber (wenn es fachfremd ist) oder zieht ihr es heimlich durch? Und wie handhabt ihr das mit dem Praxissemester, wenn es ein fachfremdes Studium ist und die Arbeit nicht als Praktikum anerkannt wird?

Danke schon mal im Voraus!

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Hier wurde ja kürzlich ein Fall diskutiert, bei dem es auch darum ging, dass sich der Arbeitgeber ein Mitspracherecht "erbeten" hat bei den Weiterbildungsaktivitäten seines Mitarbeiters.

Ich habe daraufhin bei Xing in einem Forum für Arbeitsrecht die Frage gestellt, ob ein Fernstudium durch den AG genehmigungspflichtig sei, und ich habe dort von mehrern Anwälten die Antwort erhalten, es sei NICHT genehmigungspflichtig, sondern gehöre zu Dingen der privaten Lebensführung.

Hallo KanzlerCoaching,

danke für die Rückmeldung. Das ist ja sehr spannend, dass in dem Forum für Arbeitsrecht andere Antworten gegebn wurden. Anscheinend hat der Rechtsanwalt, den ich kontaktiert habe, tatsächlich nicht viel Ahnung. Ärgerlich, dass ich ihn für die Beratung auch noch bezahlen durfte :angry:

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Hallo Pink,

ich kann hier teilweise aus Erfahrung berichten.

Ich studiere fachfremd und habe es meinem Arbeitgeber erst nach dem 4. Semester erzählt.

Die Reaktionen waren bei mir durchweg positiv!

Allerdings finde ich, dass das Studium den Job aber auch nicht belasten darf. Zumindest nicht regelmäßig. Denn ansonsten muss man wohl jeden Arbeitgeber verstehen, der gegen so ein Studium ist....

Denke aber auch,dass ein fachfremdes Studium auch komisch wirken kann. Solltest Du mit dem Gedanken spielen, es dem Arbeitgeber zu sagen, würde ich mich gut vorbereiten:

> Warum willst du überhaupt studieren?

> Warum genau dieses Fach?

> Was wirst du tun, damit Deine Arbeit nicht leidet?

Es ist keine leichte Entscheidung. Drücke Dir die Daumen, dass Du einen guten Weg für Dich findest.

Viele Grüße

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Ich bin Bankkauffrau und studiere Psychologie.

Begründet habe ich es mit der Wahrheit :thumbup::

Psychologie fasziniert mich seit meiner Jugend. Ich habe immer davon geträumt Psychologie zu studieren und es aus unterschiedlichen Gründen dann doch nicht getan. Nach 12 Jahren Träumen habe ich mich entschieden, es einfach zu tun!

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