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Werbungskosten absetzen in welcher Form bei Elster


Thomislav

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe in den bisherigen Themen dazu nichts gefunden, hier die Frage:

Ich benutze Elster für die Lohnsteuerabrechnung. muss ich dann jede Ausgabe einzeln eingeben oder könnte ich theoretisch als komplettpunkt Fernstudium angeben und die genaue Auflistung zum Beispiel mit Excel machen und zusammen mit den Rechnungen abgeben?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß Thomislav

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Geschrieben

Hallo Thomislav,

bei den Kosten für ein Fernstudium musst du unterscheiden, ob es sich um Sonderausgaben oder Werbungskosten handelt.

In der Regel kannst du folgende Unterscheidung treffen:

Aufwendungen für das Erststudium im Anschluss an das Abitur sind nur bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, werden hingegen in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt (beruflicher Zusammenhang vorausgesetzt).

Danach richtet sich dann auch die Eintragung bei den Formularen bei Elster:

Sonderausgaben -> Mantelbogen, Position "Ausbildungskosten"

Werbungskosten -> Anlage N, Position "Fortbildungskosten"

Dabei kannst du normalerweise den Gesamtbetrag eintragen und auf eine dazugehörige Anlage verweisen.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Viele Grüße

QuincyJones

Geschrieben

Huhu,

hab dazu mal ne naheliegende Frage:

Mache auch die elektronische Steuererklärung (Elster) und hatte in den letzten Jahren während meiner Weiterbildung es in dem Sinne leicht, dass ich ne Bescheinigung der IHK bekommen habe und sowieso grundsätzlich die elektr. Steuererklärung keine unnötigen Nachweise verlangt.

Wie mache ich das aber jetzt mit dem Nachweis beim Fernstudium, ohne viel Papier und Aufwand?

Reicht der Vertrag und die Immatrikulationsbescheinigung?

Danke für eure Hilfe.

Gruß

Geschrieben

Hallo,

es kommt darauf an, was du geltend machen möchtest und auch noch auf deinen Sachbearbeiter.

Manche sind pingelig und wollen alles mögliche sehen, andere sind da entspannter.

So sehr viel spart die elektronische Steuererklärung an Papierkram nicht ein. Daten, die elektronisch übermittelt werden, wie

die Renten, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, etc., sind in Papierform nicht mehr nötig. Aber die meisten Ausgaben, die man geltend

macht, wollen die Finanzämter nach wie vor sehen. Der Hauptvorteil der elektronischen Steuererklärung liegt beim Finanzamt

und nicht bei den Bürgern: Dort erspart man sich das Erfassen.

So, nun zu den Unterlagen, die ich beilegen würde:

Für die Studiengebühren, sollten Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Studiengebühr ist, ausreichen sowie eine Kopie der Imma.Bescheinigung.

Für andere Posten wie Fahrtkosten zu Seminaren, Übernachtungskosten, Einkauf von zusätzlicher Literatur, Teilnahme an Lerngruppen, etc.

solltest du die Belege beifügen. Dinge, für die es keine Belege gibt (Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, ...), eine Berechnung auf einer Anlage "Kosten Fernstudium" (oder ähnlich) beifügen.

Geschrieben

Bezüglich der Studiengebühren stimme ich Frau Pielmeier vollkommen zu.

Was Fahrt-, Seminar- und Literaturkosten anbelangt, bewährt es sich auch regelmäßig "lediglich" eine Anlage anzufertigen und darin darauf hinzuweisen, dass alle Originalbelege auf Wunsch vorgelegt werden können.

So kannst du Kopierkosten sparen oder den potenziellen Verlust der Originalbelege verhindern :)

Allerdings würde ich höhere Kostenpositionen und erstmalige Aufwendungen stets nachweisen.

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