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Umzug Absetzbarkeit


Shulk

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Hallo zusammen,

bei mir steht demnächst ein Umzug an, da ich festgestellt habe, dass ich auf Dauer doch ein Arbeitszimmer benötige und nicht im Wohnzimmer lernen kann, wenn meine Freundin zu Hause ist.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich dadurch meinen Umzug als berufsbedingt beim Finanzamt angeben kann in der Steuererklärung nächstes Jahr, da es für mich durch das Studium zu dieser Entscheidung kam.

Alle sonstigen Kriterien für einen berufsbedingten Umzug erfülle ich nicht, da die Fahrzeitverkürzung nur bei 20 Minuten liegt.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Beste Grüße

Shulk

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Hallo Shulk,

nein, ich habe keine Erfahrung und bin auch kein Steuerberater - daher nur meine Meinung.

Aus Sicht des Finanzamtes würde das auf mich schon sehr an den Haaren herbei gezogen klingen, einen Umzug als notwendig für ein Fernstudium (!) anzusetzen....

Natürlich könntest du es versuchen und darauf ankommen lassen. Andererseits könnte das vielleicht auch dazu führen, dass dann insgesamt deine Einkommensteuererklärung noch etwas genauer angeschaut wird...

Also ich würde mich an deiner Stelle mal vorab bei jemandem erkundigen, der fachkundig ist, zum Beispiel hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerrecht-__r17.html

Vielleicht kann aber auch jemand hier aus dem Forum noch etwas dazu schreiben, der oder die tiefer in der Materie drin ist als ich.

Viele Grüße

Markus

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Was Umzugkosten angeht, geht es hier bei der Absetzbarkeit eigentlich nur um ein paar Dinge, die man (bei Anerkennung durch das Fianzamt vorrausgesetzt )ansetzen kann:

1. Doppelte Miete bei Überschneidung

2. Nachweisliche Kosten für Mietwagen Benzin, Umzugsfirma

3. Maklerkosten

4. Pauschale (liegt bei ca. 1.400 € 2014, sofern ich mich erinnere)

Um es einmal zusammenzufassen: dürfte da an Steuerentlastung nicht allzuviel zusammenkommen (hängt natürlich von Deiner Steuerbelastung ab, was da am Ende rauskommt). Das wäre das eine.

Nun die Crux an der ganzen Sache:

Ein Umzug wegen der besseren Lernumgebung für das Studium hat absolut nichts mit Deiner beruflichen Tätigkeit zu tun. Es ist unter diesem Aspekt Dein reines Privatvergnügen.

Das Einzige, was Du ggf. in Abzug bringen könntest, ist dann im Nachgang ein Arbeitszimmer. Aber, auch hier gelten Vorgaben, die ich mir an Deiner Stelle genau anschauen würde (das Netz ist da ein dankbarer Ratgeber).

Also, ich glaube nicht, dass das Finanzamt das anerkennt. So schätze ich das perönlich ein.

Ich würde mir mal ein Steuerprogramm zulegen (WISO z.B.), das führt Dich dann auch genau durch solche Fragestellungen durch.

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