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Fernstudium von der Steuer absetzen - Sonderausgaben - Wie?


AlexEnko

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Hallo,

ich fange zum SS 2015 (01.03.2015) mit einem 8 semestrigem Onlinestudium an der Wings Studiengang Betriebswirtschaftslehre an, dies ist mein erstes Studium, ich habe auch keine abgeschlossene Ausbildung oder Sonstiges.

Nebenbei arbeite ich bei Telekom in Vollzeit als telefonischer IT Support, und verdiene ca. 1800€ Brutto und zahle ca. 165€ an Lohnsteuer.

Damit falle ich in die Kategorie "Sonderausgaben" für die Steuerabsetzung soweit ich weiß, bis zu 6000€ kann man hier von der Steuer absetzen.

Für das Studium muss ich jeden Monat 159€ an Studiengebühren zahlen.

Meine Frage ist jetzt: bekomme ich 12 x 159€ = Also 1908€ am ende des Jahres bei der Steuererklärung zurück? oder ist die Höhe abhängig von irgendwelchen Regeln von Finanzamt? wie wird es entschieden?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort

PS. ich nutze Elster-Online für die Steuererklärung, habe mich heute dort registriert, kenne mich aber nicht viel aus damit, freue mich auch auf Tipps.

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Hallo,

ich fange zum SS 2015 (01.03.2015) mit einem 8 semestrigem Onlinestudium an der Wings Studiengang Betriebswirtschaftslehre an, dies ist mein erstes Studium, ich habe auch keine abgeschlossene Ausbildung oder Sonstiges.

Darf ich kurz fragen, auf Basis welcher Kriterien Du zum Studium zugelassen wurdest? Das kann ggf. Einfluss auf die steuerliche Beurteilung haben.

Nebenbei arbeite ich bei Telekom in Vollzeit als telefonischer IT Support, und verdiene ca. 1800€ Brutto und zahle ca. 165€ an Lohnsteuer.

Damit falle ich in die Kategorie "Sonderausgaben" für die Steuerabsetzung soweit ich weiß, bis zu 6000€ kann man hier von der Steuer absetzen.

Warum fällst Du in die Kategorie Sonderausgaben? Oder anders herum gefragt: woher hast Du diese Info?

Für das Studium muss ich jeden Monat 159€ an Studiengebühren zahlen.

Meine Frage ist jetzt: bekomme ich 12 x 159€ = Also 1908€ am ende des Jahres bei der Steuererklärung zurück?

Nein. Du bekommst nur angemessen an Deiner Steuerbelastung einen Teilbetrag zurück.

oder ist die Höhe abhängig von irgendwelchen Regeln von Finanzamt? wie wird es entschieden?

Klar, gibt es da Regeln. Das wird ausgerechnet.

Ausschlaggebend ist auch Deine Steuerklasse, und was sonst noch in Abzug gebracht werde kann (Fahrkosten, etc.).

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Hallo,

mein Steuerberater rechnet immer mit der Hälfte der Ausgaben für das Studium. Dies wurde in den letzten Jahren auch immer anstandslos anerkannt. Er meinte, wenn wir höher gehen kann es sein, dass genauer geprüft und am Ende weniger anerkannt wird. So wird das halt einfach "durchgewunken"...

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Wäre sehr dankbar für eine Antwort

Das Thema wurde hier schon oft besprochen, benutze doch mal bitte die Suchfunktion. Grundsätzlich hängt die Steuerrückzahlung von vielen Faktoren ab,

eine klare Aussage gibt es hier nicht, ich würde aufgrund deiner Fragestellung dringen zum Steuerberater,Lohnsteuerhilfe oder ähnliches raten.

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Darf ich kurz fragen, auf Basis welcher Kriterien Du zum Studium zugelassen wurdest? Das kann ggf. Einfluss auf die steuerliche Beurteilung haben.

Warum fällst Du in die Kategorie Sonderausgaben? Oder anders herum gefragt: woher hast Du diese Info?

Nein. Du bekommst nur angemessen an Deiner Steuerbelastung einen Teilbetrag zurück.

Klar, gibt es da Regeln. Das wird ausgerechnet.

Ausschlaggebend ist auch Deine Steuerklasse, und was sonst noch in Abzug gebracht werde kann (Fahrkosten, etc.).

Ich habe die allgemeiner Fachabitur.

Sonderausgaben weil ich neben dem Beruf studieren und das kein Bezug auf meinen jetzigen Beruf hat, bzw. Das Studium wird von meinem Arbeitgeber nicht unterstützt, Zitat aus dem Internet:

"Wer ein Erststudium bzw. eine Ausbildung absolviert, kann seit Beginn des Jahres 2012 laut Bundesfinanzministerium die Kosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bis zum Jahr 2011 waren es „nur“ 4.000 Euro. Allerdings gilt dies nur, wenn das Erststudium/ die Ausbildung nicht betrieblich veranlasst ist bzw. nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird. Wer also ein berufsbegleitendes Studium durchläuft, ohne dass der Arbeitgeber dies empfohlen hat oder sogar davon weiß, kann am Ende des Jahres maximal den genannten Betrag von 6.000 Euro bei der Steuer ansetzen. Ein oft angesetzter Trick ist, sich vom Arbeitgeber einen Nachweis ausstellen zu lassen, dass er das berufsbegleitende Studium unterstützt und das Studium für die Ausübung des Berufs wichtig ist. So hat man bessere Chancen, dass man das berufsbegleitende Studium in voller Höhe von der Steuer absetzen kann. Denn dann fällt es in die Werbungskosten."

ich habe die

Steuerklasse 1

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Und sie schreiben selbst ganz unten, dass sich die Entscheidungen von Finanzamt zu Finanzamt unterscheiden können.

Hier ist also tatsächlich der Steuerberater vor Ort zu kontaktieren, inwieweit er im konkreten Einzelfall Möglichkeiten zur Absetzbarkeit sieht.

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Der Lohnsteuerhilfeverein tut es auch. Kostengünstig ist er dazu auch noch.

Final wird - egal wie man es dreht - nicht wirklich viel zurück erstattet werden.

Du zahlst ja nicht allzuviel Steuern.

Sorry aber deine Antworten helfen mir nicht weiter

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