Zum Inhalt springen

Parallelstudium Uni Bremen und FernUni Hagen


Zylbath

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag,

ich weiß leider nicht mehr weiter und wende mich nun an euch. Kurz zur Situation: Ich studiere an der Uni Bremen Linguistik im 9. Semester und möchte schon seit längerem nebenbei Psychologie an der FernUni Hagen als Parallelstudium studieren. Ich habe schon mehrere Instanzen kontaktiert aber immer mit dem gleichen Resultat: Es geht nicht. Die Einschreibung als 'Studiengangszweithörer' an der FernUni Hagen wäre ein Immatrikulationshindernis nach §37 ABs. 1 Nr. 2 BremHG, da die zeitgleiche Immatrikulation an zwei Universitäten (außer im Falle der Kooperation, was hier nicht zutrifft) nicht möglich ist. Ich hatte das Büro der Senatorin für Bildung und Wissenschaft angeschrieben und dort meinte jemand, dass der Status als 'Studiengangszweithörer' nicht dem im §37 genannten Hindernis entspräche, was das Sekreteriat für Studierende aber schnell wieder negiert hat. Auch als 'Studiengangszweithörer' sei man immatrikuliert, was gegen §37 spräche.

Ich wollte hier nochmal meinen Fall schildern, weil hier anscheinend sehr kompetente Menschen sitzen und vielleicht nochmal letztendlich sagen könnten, dass es wirklich nicht geht, oder es vielleicht doch einen Weg gibt. Daher meine Frage: Würdet ihr auch sagen, dass man da nichts machen kann?

Eine andere Frage wäre, da Hochschulgesetze Ländersache sind, wüsstet ihr von Wegen, die man gehen kann, um einen Antrag zu erstellen, damit das Gesetz geändert wird? Eine Unterschriftenaktion oder ähnliches? Ich kenne mich damit leider nicht wirklich aus. Aber andere Hochschulen haben da viel lockere Gesetze und würden ein Parallelstudium zulassen. Ich sehe keinen Grund, der dagegen sprechen würde...

Vielen, vielen Dank und viele Grüße,

Kevin

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 25
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
Geschrieben

Puh, das klingt frustrierend. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass es in zwei anderen Bundesländern überhaupt kein Problem war.

Übrigens wusste meine alte Präsenzuni gar nicht, dass ich auch an der FernUni Hagen immatrikuliert war (bei der Bewerbung für den Master an einer anderen Präsenzuni musste ich es dann wiederum angeben, weil da alle bisherigen Studienleistungen aufgezählt werden mussten). Ich hab damals nachgefragt und das hat die gar nicht interessiert. Ich frage mich, was passieren würde, wenn du dich einfach in Hagen einschreibst... Aber wenn schon so explizit widersprochen würde, ist das natürlich ein Risiko.

Geschrieben

Ob sich das rechtlich umgehen lässt weiß ich leider nicht. Aber wäre es vielleicht eine Alternative sich bei der Fernuni Hagen erstmal als Akademiestudent einzuschreiben und nach Abschluß deines Präsenzstudiums auf ein reguläres Studium an der Fernuni zu wechseln und sich die Prüfungsleistungen aus dem Akademiestudium anrechnen zu lassen?

Liebe Grüße

Astrid

Geschrieben

Danke für eure Antworten soweit. Ist die Frage, ob meine Präsenzuni überhaupt davon erfahren würde. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das schneller geht als man denkt, da ja spätestens Fragen wie Krankenversicherung etc. über Instanzen laufen, die sich bestimmt bei der Präsenzuni rückmelden würden.

Ich werde im Sommersemester hoffentlich meinen Bachelor abschließen und danach auch in Bremen meinen Master und Doktor machen. Daran führt auch leider kaum ein Weg vorbei, ich habe an der Uni meinen Job und hab bei den Professoren ein Stein im Brett, was sich wahrscheinlich mehr als vorteilhaft auf eine mögliche Doktorandenstelle und die Noten auswirkt. Das will man ungerne aufgeben.

An ein Akademiestudium habe ich auch schon gedacht, allerdings kann man nur die ersten beiden Module aus Psychologie besuchen. Das bringt daher leider fast gar nichts, zumal ich ja noch einige Jährchen hier in Bremen an der Uni sein werde.

Geschrieben

Wäre es eventuell möglich an der Uni Bremen Psychologie-Kurse parallel zum jetztigen Studiengang zu belegen, und dann zu versuchen, diese Kurse an der Fernuni Hagen anerkennen zu lassen?

Geschrieben

Kurz zu deiner Überlegung zur Gesetzesänderung/Unterschriftenaktion. Ich stelle mir das schwierig vor. Einerseits bist du politisch nicht aktiv und hast dementsprechend vermutlich auch kein entsprechendes Netzwerk und hinzu kommt, dass dein Problem nur eine Minderheit an Studierenden betrifft - die meisten haben ja mit einem Studium schon gut zu tun ;-)

Gibt es eventuell die Möglichkeit, dass du die für dich noch freie Zeit nutzt, um dein Präsenzstudium zu verkürzen, und dich dann anschließend in Vollzeit Präsenz oder auch als Fernstudium auf Psychologie zu konzentrieren?

Geschrieben

Das klingt ein wenig nach "2 Juristen, 3 Meinungen". Hast Du die Ablehnung vom Studierendensekreteriat denn schriftlich? Oder war das ein "Wir wissen es auch nicht so genau, aber wir wollen nichts riskieren und lehnen es lieber erstmal ab"?

Gibt es an der Uni Bremen vielleicht eine Rechtsberatung für Studierende? Oft gibt es an Hochschulen kostenlose Beratung durch Anwälte, meist vom Asta organisiert. Hier würde ich mal nachfragen, was denn im Ernstfall eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bedeuten würde. Vermutlich wäre das finanzielle Risiko hier überschaubar. Aber es muss natürlich sichergestellt werden, dass Du nicht aus dem jetztigen Studium exmatrikuliert werden kannst.

Geschrieben

Hallo,

ich war auch an der Fernuni in Hagen als Studiengangzweithörer eingeschrieben und habe parallel an meiner Präsenzhochschule (in Hessen) studiert - es hat absolut niemanden interessiert. Die Fernuni wollte nicht einmal ein Formular von meiner Krankenkasse, ich musste lediglich versichern, dass ich krankenversichert bin (ohne Nachweis). Letzteres ist halt der Fall, wenn man Ü30 ist oder (ich glaube, es waren) 14 Semester oder mehr bereits irgendwo immatrikuliert war.

In NRW geht es, dass man als Studiengangzweithörer auch Kurse/Module/Seminare in anderen Studiengängen besuchen darf inkl. Absolvieren der Prüfungen, sofern die Kapazitäten nicht ausgeschöpft wurden - das ist v.a. im Bereich Medizin sehr beliebt und geht so: Du immatrikulierst dich für ein x-beliebiges Fach und bewirbst dich um einen freien Platz in bestimmten zulassungsbeschränkten Seminaren (zB Statistik). Das ist dann der Fall, wenn ein regulärer Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen den Platz doch nicht antritt. Nach Zustimmung der Kursleitung kann du dann ganz normal am Seminar teilnehmen und auch Prüfungen ablegen und den Schein erwerben. Mit den so erworbenen Scheinen kannst du dich für ein höheres Semester in Psychologie bewerben - oder auch für das 1. Semester, denn du warst ja noch nie im Fach Psychologie immatrikuliert (das muss man ja an Eides statt versichern). Dies könnte ein Weg sein, da du ja schon in Bremen immatrikuliert bist. Ich weiß aber nicht, ob man das in Bremen auch so machen kann - in NRW geht es definitiv. Und immer bedenken: mit seeeehr viel Glück kann man so sämtliche Scheine/Module einheimsen und verlierst kaum Zeit - ABER: es ist absolut keine Garantie, dass du so auch einen Studienplatz in Psychologie erhältst.

Geschrieben

Ich würde eigentlich ungerne nach meinem Bachelor noch erst einen Psychologiebachelor machen. Mein fester Plan ist es, meinen Master und dann meinen Doktor in Linguistik zu machen. Der Psychologiebachelor soll als Unterstützung und zweites Standbein dienen. (Nicht, dass ich als Psychologe arbeiten will, aber ich interessiere mich sehr für Psycholinguistik, wo sowas sehr von Vorteil wäre.) Mein Hauptmerk liegt aber auf der Linguistik. Und da ich nun erst nach 12 Semestern den Bachelor abschließe (wirklich kein Selbstverschulden), würde dieser Weg noch viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Die Absage habe ich per E-Mail vom Sekretäriat für Studierende bekommen, die haben mir vor einem Jahr das aber auch schon in der persönlichen Beratung gesagt. Und es leuchtet auch ein, selbst die Einschreibung als Studiengangszweithörer ist eine Immatrikulation, was das BremHG aber verbietet.

Wie wäre es denn, wenn ich mich 'heimlich' in Hagen einschreibe. Wie würde man es denn wann herausfinden? Und vorausgesetzt, ich würde in beiden Fächern abschließen, sind die Abschlüsse im Nachhinein anfechtbar, weil ich zur gleichen Zeit eingeschrieben war?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...