nahe 10 Geschrieben 1. März 2015 Teilen Geschrieben 1. März 2015 Welche Konsequenzen würde es haben, wenn man während eines berufsbegleitenden Studiums arbeitslos würde? Wie ist das geregelt? Gibt es spezielle Gesetze? Ist eime Ausübung eines Berufes verpflichtend? Liebe Grüße und vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nadjaPM 11 Geschrieben 1. März 2015 Teilen Geschrieben 1. März 2015 Grundsätzlich ist "berufsbegleitend" ja nur die Organisationsform, würde ich mal sagen. Spezielle Regelungen findest du z.B. in der jeweiligen Studienordnung. Gesetze in dem Sinne gibt es nicht. Sofern man nicht z.B. erforderliche Berufspraxis noch während des Studiums erwerben muss, sollte Arbeitslosigkeit folgenlos bleiben. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nahe 10 Geschrieben 1. März 2015 Autor Teilen Geschrieben 1. März 2015 Dankeschön, Nadja! Haben die anderen noch Ideen? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
AKDS 10 Geschrieben 1. März 2015 Teilen Geschrieben 1. März 2015 Das ist jetzt die Frage, worauf Du das beziehst. Wenn Du auf Grund der Arbeitslosigkeit (bzw. wegen des nun fehlenden Einkommens) Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II in Anspruch nehmen willst, dann könnte das schon zu Problemen kommen. Aber eine "Pflicht" zu Arbeiten gibt es nicht, höchstens dann keine Sozialleistungen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Admin Markus Jung 6.702 Geschrieben 2. März 2015 Admin Teilen Geschrieben 2. März 2015 Hallo nahe, was für Konsequenzen meinst du denn? Bei einem berufsbegleitenden Studium/Fernstudium an einer privaten Hochschule sehe ich hauptsächlich das Problem, die ja oft doch erheblichen Studiengebühren weiter aufbringen zu können. Hier können oft mit dem Anbieter Vereinbarungen getroffen werden (zum Beispiel eine Verlängerung der Laufzeit der Ratenzahlungen und dadurch eine geringere monatliche Belastung oder eine Studien- und damit auch Zahlungsunterbrechung), eventuell bleibt auch nur die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitslosigkeit gibt es meist nicht, hier könnte versucht werden, mit dem Anbieter eine Sonderregelung zu finden. Verpflichtend ist die Ausübung eins Berufs parallel zum Fernstudium bzw. berufsbegleitenden Studium meistens nicht. Teilweise wird eine gewisse Anzahl von Jahren Berufserfahrung gefordert, die auch noch während des Studiums erworben werden kann. Fehlt da durch die Arbeitslosigkeit etwas, könnte es ggf. Probleme geben, das Studium abzuschließen bzw. würde sich dies verzögern. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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