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Werde ich zur Abiturprüfung zugelassen?


Krydda

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe letztes Jahr die 12. Klasse auf einem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg freiwillig wiederholt um meine Noten zu verbessern. Mittlerweile bereue ich diese Entscheidung, weil alles nurnoch schlimmer geworden ist. Neue Lehrer, neue Klassenkameraden und private Probleme haben zu einem Leistungsabfall meiner Noten geführt, weshalb ich dann im Halbjahr die Schule verlassen musste.

Ich habe vor das Abitur durch ein Fernstudium bei der ILS nachzuholen. Mir ist bekannt dass man zwei Mal die Abiturprüfung machen darf. Einen Versuch habe ich schon verschwendet. Die Frage ist, ob die freiwillige Wiederholung davor als zweiter Versuch anzusehen ist.

Fazit:

  • 12. Klasse 2014 freiwillig wiederholt
  • 12. Klasse 2015 im Halbjahr verlassen wegen 0 Punkte in Sport

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten

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Geschrieben

Als Versuche zählt meiner Meinung nur, wenn du zur Prüfung angemeldet warst und a) nicht erschienen oder B) nicht bestanden hast. Wenn du die Schule vor der Prüfung verlassen hast dürfte das nicht gelten.

Eventuell wäre es mit dem Lernzentrum Killesberg einfacher für dich, da du (wie ich) aus BaWü stammst und die auf die Prüfungen in BaWü vorbereiten. Ausserdem bieten die glaub' ich auch einen verkürzten Kurs für Leute die in der Oberstufe abgebrochen haben(?)

LG Cassi

Geschrieben

Hallo,

Versuche setzen die Teilnahme an der entsprechenden Abschlussprüfung voraus, zu dieser kam es in deinem konkreten Fall scheinbar bisher nicht, daher liegt bei dir noch kein Scheitern vor. Du hast noch nicht an einer Prüfung teilgenommen.

In deinem Fall stellt sich aber die Frage, ob die von dir angedachte Variante die vorteilhafteste ist, denn zum einen fehlt dir dann die fachliche Prägung, aber deutlich relevanter, du hast den bisherigen Bildungsweg, gemäß deiner Schilderungen schon sehr weit bestritten, dass heißt dir fehlt inhaltlich fachlich nicht mehr so viel und bedenke die vertragliche Laufzeit. Du solltest für dich selbst überlegen, ob du nicht doch nochmal die entsprechende Schulform in Präsenz besuchen, oder dich eigenständig anhand von Lehrmitteln auf die Externenprüfung vorbereiten möchtest.

Geschrieben

Ich muss den vorherigen Antworten widersprechen. Eine Abiturprüfung gilt auch als nicht bestanden, wenn man zur Prüfung nicht zugelassen wurde. Für mich als Laie sieht es so aus, als ob Du zwei Mal durch Nichtzulassung das Abitur nicht bestanden hast. Am Besten wendest Du Dich mit Deiner Frage an das Schulamt. Die Frage wird sich wahrscheinlich darum drehen, ob lediglich das letzte Halbjahr oder das gesamte Schuljahr relevant war.

Viele Grüße

Inés

Geschrieben
Für mich als Laie sieht es so aus, als ob Du zwei Mal durch Nichtzulassung das Abitur nicht bestanden hast.

Würdest du die freiwillige Wiederholung auch als Nichtzulassung verstehen?

Am Besten wendest Du Dich mit Deiner Frage an das Schulamt.

Das würde ich auch empfehlen. Hier geht es ja letztlich nicht um unsere Meinungen, sondern um eine verbindliche Auskunft. Und die würde ich mir dann vom Schulamt auch schriftlich geben lassen.

Geschrieben

Danke für die vielen hilfreichen Antworten.

Ich werde morgen beim zuständigen Schulinstitut anrufen und nach den Vorraussetzungen für die Prüfungszulassung fragen.

Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich diesbezüglich mehr in Erfahrung bringen konnte.

Grüße

Geschrieben
Die Frage ist, ob die freiwillige Wiederholung davor als zweiter Versuch anzusehen ist.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht als versemmelter Versuch gilt.

Geschrieben

Soweit ich weiß, kannst Du in Ba-Wü mit einem (anerkannten) 3-monatigem Praktikum die Fachhochschulreife erlangen, wenn Du in der 12. Klasse warst. Es wäre vielleicht für Dich also auch interessant zu erfahren, wie dies in Deinem Fall funktioniert.

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.

Viele Grüße

Inés

Geschrieben

Die freiwillige Wiederholung wird nicht als Fehlversuch angesehen. Begründet wird es mit der Tatsache, dass ich mit genügend Punkten in die 13. Klasse versetzt wurde.

Soweit ich weiß, kannst Du in Ba-Wü mit einem (anerkannten) 3-monatigem Praktikum die Fachhochschulreife erlangen, wenn Du in der 12. Klasse warst. Es wäre vielleicht für Dich also auch interessant zu erfahren, wie dies in Deinem Fall funktioniert.

Daran habe ich auch schon gedacht, aber mein Schulleiter hat gemeint, dass das 12. Klasse Zeugnis vom letzten Jahr annulliert wird wenn man freiwillig wiederholt. Da ich im Wiederholungsjahr nur bis zum Halbjahr in der Schule war, gibt es kein 12. Klasse Zeugnis mit dem ich den schulischen Teil der FH-Reife hätte.

Trotzdem danke für den Vorschlag :)

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