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Keine Zulassung? Andere Möglichkeit?


Elefant

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Und, was ist dabei heraus gekommen?

Leider noch nichts konkretes, da die Prüfungsleitung zur Zeit im Urlaub ist. Ich habe dann mit einer anderen Mitarbeitern gesprochen und sie meinte, dass nach ihrer Ansicht eine Prüfungszulassung in meinem Fall eigentlich kein Problem darstellen würde. Da sie sich aber halt nicht ganz sicher ist, wird sie noch mal mit der Prüfungsleitung Rücksprache halten und sich dann nächste Woche erneut bei mir melden.

Bis nächster Woche werde ich mich also noch gedulden müssen. Immerhin habe ich dann wirklich 100% Gewissenheit; eine sichere Antwort als die von der Prüfungsleitung gibt es wohl nicht :)

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Ja, würde ich gerne und das war ja auch mein ursprünglicher Plan - bis ich von verschiedenen Seiten gehört habe, dass wenn ich in der Oberstufe 2x gescheitert bin, ich auch keine Externenprüfung ablegen darf. Daher war meine Eingangsfrage, ob dies wirklich zutrifft oder ob ich irgendwie doch noch eine Möglichkeit habe, die Externenprüfung abzulegen; insbesondere deshalb, weil ich halt noch nie an der Abiturprüfung teilgenommen habe.

Von welchen "verschiedenen Seiten" hast du das denn?

Mir wäre das absolut neu. Für die Externenprüfung wird man in keine gymn. Oberstufe aufgenommen, sondern begibt sich damit auf einen anderen Bildungsweg. Ich sehe deshalb überhaupt keinen Zusammenhang zur Höchstverweildauer :confused:

(Selbst wenn es so wäre, kann die Höchstverweildauer im Einzelfall aber grundsätzlich verlängert werden, wenn der Schüler die Gründe nicht zu vertreten hatte. Das trifft bei Erkrankung ja zu)

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Ich sehe deshalb überhaupt keinen Zusammenhang zur Höchstverweildauer :confused:

Es geht nicht wirklich um die Höchstverweildauer, habe das Wort nur zur Erklärung benutzt. Die Frage, um die es wirklich geht: Wenn man nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, weil man eben nicht in die nächste Klasse versetzt worden ist, hat man dann formal betrachtet trotzdem einen fehlgeschlagenen Abiturprüfungversuch (,obgleich man an der Prüfung selbst nicht teilgenommen hat)? Wenn dies zutrifft, hätte ich 2 fehlgeschlagene Abiturprüfungsversuche und damit die maximale Anzahl der Prüfungsversuche ausgschöpft. Denn oft wird eben eine fehlgeschlagene Bemühung um Zulassung ( = Besuchen der Oberstufe) einem fehlgeschlagenen Prüfungsversuch gleich gesetzt.

1. fehlgeschlagener Versuch: Nicht-Versetzen von Klasse 11 in Klasse 12

Danach erneut versucht:

2. fehlgeschlagener Versuch: Nicht-Versetzen von Klasse 12 in Klasse 13

Von welchen "verschiedenen Seiten" hast du das denn?

Eine befreundete Lehrerin lieferte mir oben genannte Erkärung und außerdem habe ich diese Erklärung auch in 2 verschiendenen Abitur-Threads in diesem Forum gelesen.

Daraufhin habe ich dann mal selbst in die Prüfungsordnung geschaut und da steht tatsächlich:

(Von mir gekürzt)

"Nicht zur Prüfung zugelassen wird, wer den an gestrebten Abschluss im Rahmen der jeweils zulässigen Anzahl von Wiederholungsmöglichkeiten insgesamt nicht erreicht hat."

Dieses "insgesamt" spricht meiner Meinung nach dafür, dass es eben nicht nur um die Abiturprüfung selbst geht, sondern auch um die Zulassungen etc.

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(Von mir gekürzt)

Also der Orginaltext der Hamburger Schulordnung ist doch folgender:

den angestrebten Abschluss im Rahmen der jeweils zulässigen Anzahl von

Wiederholungsmöglichkeiten an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in

der Freien und Hansestadt Hamburg oder in einem anderen Bundesland, durch eine

Prüfung für Externe oder durch eine gleichartige Prüfung insgesamt nicht erreicht hat.

Aber schon komisch geschrieben:

der jeweils zulässigen Anzahl von Wiederholungsmöglichkeiten

Zwei Mal?

Schreib bitte trotzdem mal was die Schulbehörde dazu gesagt hat, denn ich wäre dann eventuell auch betroffen (2x 11.Klasse nicht bestanden).

Wobei ich eigentlich beim besten Willen nirgendwo rauslesen kann, dass das ein Grund wäre um mir die Zulassung zum Externen Abitur zu versagen, aber wenn man so etwas liest, bekommt man schon ein ungutes Gefühl in der Magengegend.

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Schreib bitte trotzdem mal was die Schulbehörde dazu gesagt hat, denn ich wäre dann eventuell auch betroffen (2x 11.Klasse nicht bestanden).

Ja, ich werde auf jeden Fall die Antwort der Prüfungsleitung hier mitteilen.

Ich weiß inzwischen gar nicht mehr, was ich glauben soll. Im Internet liest man so viele Gerüchte...

Aber nächste Woche werden wir es ja auf jeden Fall 100% wissen.

(Tut mir Leid, falls sich herausstellen sollte, dass ich dich mit dem Thread nun unnötig nervös gemacht habe. Aber immerhin können wir so auch sicher gehen, dass uns bei der offiziellen Anmeldung zur Prüfung keine bösen Überraschungen erwarten.)

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Habe gestern eine Mail vom Schulinformationszentrum bekommen, dass ich mit meinen Voraussetzungen eine Zulassung bekommen würde! Also alles gut :)

Für alle, die auch an ihrer Zulassung zweifeln (oder andere Fragen haben) und in Hamburg die Abiturprüfung ablegen wollen, kann ich wirklich empfehlen, sich mit dem Schulinformationszentrum in Verbindung zu setzten. Die sind dort sehr freundlich und haben auch die Prüfunsleitung inne. Meine E-Mails wurden alle noch am selben Tag beantwortet. Auf der rechten Seite befinden sich die Kontaktdaten: http://www.hamburg.de/bsb/externenpruefung/

Und trotzdem Danke an alle, die mir hier im Thread geantwortet haben; auch wenn meine ganze Aufregung sich am Ende als ungerechtfertigt herausgestellt hat :)

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