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Familiäre Abneigung gegen akademische Bildung


HobbyArzt

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Teilzeitstudium stört die Wartesemester nicht, jedenfalls Teilzeitstudium in Hagen nicht, das wird anderswo auch so sein. Aber den Abschluss darf er nicht machen, dann ist er Zweitstudiumsbewerber und Wartesemester gelten nicht mehr.

Gilt dann sozusagen der Studienabschluss als Zugangsberechtigung und das Wartesemester anhäufen geht wieder von vorne los? Oder gibt es dann andere Regeln?

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Teilzeitstudium stört die Wartesemester nicht, jedenfalls Teilzeitstudium in Hagen nicht, das wird anderswo auch so sein. Aber den Abschluss darf er nicht machen, dann ist er Zweitstudiumsbewerber und Wartesemester gelten nicht mehr.

Diese Information ist so nicht ganz richtig. Siehe http://www.hochschulstart.de/index.php?id=4529

Die Stiftung für Hochschulzulassung wird bei der Berechnung der Wartezeiten für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sowie Pharmazie künftig Studienzeiten in Teilzeit‐ und Fernstudiengängen (z.B. Fernuniversität Hagen) als wartezeitschädlich ansehen.

Studienbewerberinnen und –bewerber, die ab dem Wintersemester 2014/15 in entsprechenden Studiengängen immatrikuliert sind, erwerben also für die entsprechenden Halbjahre keine Wartezeit.

Schließen Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium ab, sind sie – wie schon in der Vergangenheit – als Zweitstudienbewerber anzusehen.

>> Wenn man an einer anerkannten Hochschule in Deutschland in einen Studiengang eingeschrieben ist, zählt diese Zeit nicht als Wartesemester, egal ob es sich dabei um ein Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium handelt.

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>> Wenn man an einer anerkannten Hochschule in Deutschland in einen Studiengang eingeschrieben ist, zählt diese Zeit nicht als Wartesemester, egal ob es sich dabei um ein Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium handelt.

Da wäre eine Physiotherapie-Ausbildung oder so wahrscheinlich die bessere Wahl gewesen.

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Da wäre eine Physiotherapie-Ausbildung oder so wahrscheinlich die bessere Wahl gewesen.

Jein.

Ja,

- wenn man nur Chancen hat über die Wartezeitquote an einen Studienplatz zu kommen. Das wäre der Fall, wenn man kein Einser-Abi vorweisen kann und/ oder noch nicht genügend Wartesemester gesammelt hat. Die Wartezeit liegt aktuell bei 12 Semestern (unter der Voraussetzung, dass ein Abi mit 1,9 zusätzlich vorliegt), ansonsten bei 13 Semestern.

Für Zweitstudienbewerber (was man wäre, wenn man ein anderes Studium abschließt) ist nur eine schwindend geringe Anzahl von Studienplätzen vorgesehen (etwa 3%); ohne eine sehr gute Begründung würde ich mir da kaum Hoffnung auf einen Platz machen.

Nein,

- wenn man entweder ein sehr gutes Abi hat (1 vor dem Komma) und Chancen hat über die Abibestenquote oder das Auswahlverfahren der Hochschulen einen Platz zu bekommen.

- wenn seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung schon so viel Zeit vergangen ist, dass man bereits die 13 Wartesemester vorweisen kann.

Wie es sich bei HobbyArzt verhält, weiß ich nicht, weil mir nicht bekannt ist, wie viele Wartesemester er schon hat. Bei weniger als 13 Wartesemestern wäre eine Ausbildung/ Arbeit im Hinblick auf Medizin aber "die bessere Wahl" gewesen.

Ich kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Das ist lediglich mein Informationsstand als Medizinstudiumbewerberin und Studentin an der FernUni. Wenn man verbindliche Auskünfte braucht, kann man sich direkt an hochschulstart wenden.

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Gilt dann sozusagen der Studienabschluss als Zugangsberechtigung und das Wartesemester anhäufen geht wieder von vorne los? Oder gibt es dann andere Regeln?

Ja, da gibt es andere Regeln, siehe http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9 - eine Wartezeitquote gibt es dann nicht.

@Lernfrosch: Da haben sich die Regeln geändert, gut zu wissen. So wie ich das sehe, gilt es aber erst am dem WS 14/15, vorheriges Teilzeitstudium zählt nach wie vor als Wartezeit. Immerhin ein Trost für manche.

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Hast Du mal geklärt, ob ein Studium zum Dipl. Kfm. (FH) in Wismar nicht Deine Wartesemester zum Medizinstudium hemmt?

Laut Auskunft der Studienberaterin kann ich zwischenzeitlich ein anderes Studium belegen. Das würden angeblich viele Leute machen, die mehrere Wartesemester abwarten müssen. Aber ich glaube, dass ich dem nochmal genauer auf dem Grund gehen sollte.

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Jein.

Ja,

- wenn man nur Chancen hat über die Wartezeitquote an einen Studienplatz zu kommen. Das wäre der Fall, wenn man kein Einser-Abi vorweisen kann und/ oder noch nicht genügend Wartesemester gesammelt hat. Die Wartezeit liegt aktuell bei 12 Semestern (unter der Voraussetzung, dass ein Abi mit 1,9 zusätzlich vorliegt), ansonsten bei 13 Semestern.

Für Zweitstudienbewerber (was man wäre, wenn man ein anderes Studium abschließt) ist nur eine schwindend geringe Anzahl von Studienplätzen vorgesehen (etwa 3%); ohne eine sehr gute Begründung würde ich mir da kaum Hoffnung auf einen Platz machen.

Nein,

- wenn man entweder ein sehr gutes Abi hat (1 vor dem Komma) und Chancen hat über die Abibestenquote oder das Auswahlverfahren der Hochschulen einen Platz zu bekommen.

- wenn seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung schon so viel Zeit vergangen ist, dass man bereits die 13 Wartesemester vorweisen kann.

Wie es sich bei HobbyArzt verhält, weiß ich nicht, weil mir nicht bekannt ist, wie viele Wartesemester er schon hat. Bei weniger als 13 Wartesemestern wäre eine Ausbildung/ Arbeit im Hinblick auf Medizin aber "die bessere Wahl" gewesen.

Ich kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Das ist lediglich mein Informationsstand als Medizinstudiumbewerberin und Studentin an der FernUni. Wenn man verbindliche Auskünfte braucht, kann man sich direkt an hochschulstart wenden.

Ein Wartesemester habe ich noch nichtmal ganz rum. Und im Gesundheitswesen kommen für mich keine anderen Berufe mehr infrage. Meine Zeit in der Altenpflege hat den Alternativwunsch Alten- oder Krankenpfleger, MTA oder Rettungsassistent zu werden vollkommen zerstört. Wobei ich momentan lediglich Rettungsassistent werden könnte, denn die Pflege- und MTA-Schulen erkennen mir trotz Fachwirtfortbildungen nur den Hauptschulabschluss an. Die Rettungsdienstschule würde mich einem Abiturienten gleichstellen.

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Ich habe mich mit den Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium auch intensiv beschäftigt. Wenn du einen Hochschulabschluss hast, gelten die Wartesemester nicht mehr. Dann bist du "Neuabiturient" und deine Note und die Begründung für das Studium zählen. Der Hochschulabschluss muss aber auch eine direkte Verbindung zu dem Medizinstudium haben. Die Zulassung als Zweitstudierender erfolgt über eine Quote je Uni von 3 %. Also auf diesem Weg einen Platz zu bekommen, ist schon wie ein Lottogewinn.

Man kann aber auch alles sehr schön auf "hochschulstart.de" nachlesen.

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Und im Gesundheitswesen kommen für mich keine anderen Berufe mehr infrage. Meine Zeit in der Altenpflege hat den Alternativwunsch Alten- oder Krankenpfleger, MTA oder Rettungsassistent zu werden vollkommen zerstört.

Ich hatte auch eher einen therapeutischen Beruf gemeint. Beim Physiotherapeuten sitzt du spätestens in der Manuelle-Therapie- oder Osteopathie-Fortbildung mit Ärzten als Schüler zusammen in einem Raum. Das Gehalt ist zwar nicht bombig, wenn du sowieso 10-14 Wartesemester überbrücken musst, wäre es eine Überlegung wert. Studiengänge gibt es in diesem Bereich mittlerweile auch (reine Physiotherapie- und Manuelle-Therapie-Studiengänge).

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Dein Traum ist es Medizin zu studieren, warum dann ein BWL Studium? Oder ist es ein BWL Studium mit medizinischen Bezügen wie z.B. Health-Care Management?

14 Wartesemester sind 7 Jahre... Gibt es nicht die Möglichkeit im Ausland oder an einer privaten Hochschule diesen Traum zu verfolgen? Da würde ich eher noch mein Abi nachholen, als die Zeit und Wartesemester mit BWL zu "verschwenden".

Vielleicht kannst du dich ja mal in eine Medizin-Vorlesung z.B. als Gasthörer setzen. Glaube, das Ganze ist nicht so romantisch, wie du es dir vorstellst...

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