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Juristische Staatsprüfungen nach Studium der Rechtswissenschaften an der FernUni?


Majesty

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Wie ich auf der Homepage der FSH gelesen habe, bieten diese auch Vorbereitungslehrgänge zur Ersten und Zweiten juristisches Staatsprüfung an. Als Voraussetzungen zur 1. Prüfung wird lediglich angegeben....

[quote name="FSH Homepage / 1. Jur. Staatsprüfung => Voraussetzungen"]Für die Lehrgangsteilnahme muss ein Teilnehmer vor Beginn mindestens vier Semester Jura an einer deutschen Universität studiert haben. Eine Sonderzulassung kann bei besonderer sonstiger Vorbildung nach individueller Absprache ermöglicht werden.

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Erstens hat die FSH hat nichts mit der FernUni Hagen zu tun. Selbst wenn die FSH hier einen Weg eröffnen würde, müsste das für die Fernuni Hagen noch lange nicht gelten.

Außerdem ist in dem von Dir zitierten Satz ja auch nur von der Lehrangsteilnahme bei der FSH die Rede, und nicht etwa von einer Teilnahme am juristischen Staatsexamen. Für letzteres gibt es meines Wissens derzeit keine Möglichkeiten für "Quereinsteiger", die nicht an einer Uni Jura mit dem Abschlußziel St.Ex. studiert haben.

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Ich wäre da skeptisch. Die Seite der FSH stellt nicht gerade viele Infos zur Verfügung, vorallem scheint es da keinerlei Verweise auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu geben.

Unter welchen Voraussetzungen man zum 1. Examen zugelassen wird, entscheiden die Juristischen Prüfungsämter der Länder, bzw. is in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu finden. IdR muss man eine gewisse Anzahl an Klausuren in den jeweiligen Fächern geschrieben haben und bestimmte zusätzliche Module/Scheine erworben haben (Grundlagenfächer, Fremdsprachen, Praktikum u.ä.). Das kann man, wenn man in der Regelstudienzeit bleit, innerhalb von 4 Semestern schaffen. Zusätzlich ist es idR eine Vorraussetzung, dass man mindestens 2 Semester an einer Uni in dem Bundesland, in dem man das Examen schreiben möchte, immatrikuliert war.

An den Unis folgt dann der Schwerpunkt, das sind zwei Semester, in denen man sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert. Dies ist keine Vorraussetzung, um das erste Examen zu schreiben - man kann den Schwerpunkt auch NACH dem Examen absolvieren. Allerdings zählt die Note aus dem Schwerpunkt 30 % in die Examensnote mit rein, sodass es ohne diesen nicht geht.

In dem Bachelorstudiengang der FU Hagen werden nicht alle Rechtsgebiete, die man im klassischen Studiengang Rechtswissenschaften lernt, abgedeckt, sodass man die nötigen Klausur-Scheine nicht bekommt.

Das Angebot der FSH hört sich für mich eher nach einem klassischen Repetitorium (als Fernlehrgang) an, welches die meisten Jurastudenten ein Jahr vorm Examen machen.

Wenn du das aber sicher wissen möchtest, setz dich am besten mit dem JPA, bei dem du das Examen ablegen würdest, in Verbindung, oder ergoogle dir die Prüfungsordnung, die gibt es in aller Regel online, bzw. sicher auf den Seiten der juristischen Fakultäten.

Unabhängig davon: Man kann Jura auch an einer Präsensuni unter "fernstudiumsähnlichen" Bedingungen studieren. Es gibt dort keine Anwesenheitspflicht, mit Lehrbüchern muss man, selbst wenn man zu den Vorlesungen geht, arbeiten, und es gibt so viele verschiedene Lehrbücher, Skripte, Fallbücher,... dass da jeder was findet, das er versteht bzw. mit dem er arbeiten kann (vieles davon besser als die Vorlesungen der Professoren^^)

Ich gehe garnicht in die Vorlesungen, nur zu den Arbeitsgruppen (die allerdings auch freiwillig sind), und komme damit sehr gut klar. Im Extremfall würde es ausreichen, nur zu den Prüfungen in die Uni zu gehen.

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Kann ich also, wenn ich an der FernUni Hagen Rechtswissenschaft studiere und nach dem Bachelor- bzw. Master-Abschluss, die 1. bzw. 2. Juristische Staatsprüfung machen und so vielleicht doch Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden?

Es ist zumindest nicht mehr ganz unmöglich, schau mal nach dem Modell der Uni Mannheim, oder der Uni Potsdam. Einige machen das ganze jetzt "Modularer" das die Leute die Jura studieren einen LL.B. gleichzeitig machen können, und nach dem LL.B. den normalen Weg im Studium dann weiter. Du müsstest dann aber zu entsprechender Uni wechseln, dir deinen Bachelor anrechnen lassen (klingt schmerzhaft) und dann die entsprechende Qualifikationen nachholen, also locker nochmal 4-5 Semester.

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Wie lippi schon sehr zutreffend gesagt hat. In der von dir zitierten Stelle geht es lediglich um die Voraussetzungen zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang der FSH, nicht etwa um die Voraussetzungen zur Staatsexamen-Prüfung selbst.

Wobei es natürlich eigentlich so sein sollte, dass Anbieter, die speziell auf eine externe Prüfung vorbereiten auch abklären sollten, ob denn die Teilnehmer die Voraussetzungen an der Teilnahme zur eigentlichen Prüfung, auf die vorbereitet wird, auch teilnehmen können und diese ansonsten zumindest sehr deutlich darauf hinweisen sollten, dass sie zwar gerne am Kurs teilnehmen können, ihnen dies aber keine Teilnahme an der externen Prüfung ermöglichen wird.

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Wobei es natürlich eigentlich so sein sollte, dass Anbieter, die speziell auf eine externe Prüfung vorbereiten auch abklären sollten, ob denn die Teilnehmer die Voraussetzungen an der Teilnahme zur eigentlichen Prüfung, auf die vorbereitet wird, auch teilnehmen können und diese ansonsten zumindest sehr deutlich darauf hinweisen sollten, dass sie zwar gerne am Kurs teilnehmen können, ihnen dies aber keine Teilnahme an der externen Prüfung ermöglichen wird.

Man wird sich doch durch eindeutige Aussagen nicht das Geschäft verderben, Herr Jung!!!!

;)

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Hm, ist es dafür wirklich wert, sich möglichen Ärger einzuhandeln? Okay, falsch ist die Aussage natürlich nicht, wenn jemand aufmerksam liest. Allerdings dürfte sich doch mancher schlecht beraten fühlen, wenn er den Kurs macht und irgendwann merkt, dass er dennoch nicht an der externen Prüfung teilnehmen kann. Und dass es zu solchen Interpretationen kommt, zeigt ja dieses Thema.

Wie auch immer - das handhaben andere Anbieter deutlich transparenter, welche sowohl die Zulassungsvoraussetzungen für den Kurs als auch für die Teilnahme an der externen Prüfung gleich im Vorfeld ausweisen.

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Es gab mal Planungen (nicht nur Gerüchte) der Fernuni, den Zugang zum Staatsexamen zu ermöglichen.
Die Planungen sind schon sehr konkret. Mittlerweile gibt es Pflichtarbeitsgemeinschaften für 3 Module: "Die Fakultät plant die Einführung eines Studienganges EJP, der den Weg zur ersten juristischen Prüfung (dem ersten jur. „Staatsexamen“) ermöglichen soll. Die Einführung von Pflichtarbeitsgemeinschaften ist daher auch notwendig, um eine Kompatibilität der LL.B.-Studienstrukturen mit dem geplanten Studiengang EJP zu ermöglichen."
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