Zum Inhalt springen

Fernstudium + Bafög


TimG

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich beginne grade ein Fernstudium an der IUBH. Ich möchte gerne Bafög beantragen, um mein "Vollzeitstudium" auch wirklich in Vollzeit absolvieren zu können. Jetzt wurde mir gesagt, dass mir für elternunabhängiges Bafög ca. 5 Monate Berufspraxis fehlen, nur konnte mir niemand sagen, ob es einen Unterschied macht wenn ich jetzt noch 5 Monate warte mit dem Antrag und in der Zeit die Berufspraxis aufhole.

Kann mir jemand Informationen bzw. Erfahrungen dazu geben?

Danke im Voraus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Meines Wissens (ohne Gewähr!) müssen die Voraussetzungen für die elternunabhängige Förderung VOR dem entsprechenden Ausbildungsabschnitt, d. h. vor Aufnahme des Studiums, erfüllt sein; eine Berufstätigkeit neben dem Studium zählt hier nicht mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissens (ohne Gewähr!) müssen die Voraussetzungen für die elternunabhängige Förderung VOR dem entsprechenden Ausbildungsabschnitt, d. h. vor Aufnahme des Studiums, erfüllt sein; eine Berufstätigkeit neben dem Studium zählt hier nicht mehr.

Daher will er ja mit dem Studium noch warten, um dann die Voraussertzungen (zumindest für diesen Teil der Anforderungen) zu erfüllen.

Erfüllst Du sonst alle vorraussetzungen, @TimG.

Wenn Du jetzt schon eingeschrieben bist - auch zur Probe - wird es wohl nicht gehen (wie oben von StartingSix erwähnt).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kommst Du auf die 5 Monate.

Du hast doch in 2012 ei Studium begonnen, 2013 nach einem Semester abgebrochen und seither gearbeitet.

Gehörst Du dann nicht in die Gruppe der "Elternunabhängige Förderung bei doppeltem Perspektivwechsel"?

D.h., eigentlich musst Du doch bis Ende 2017 warten (5 Jahre Berufspraxis), oder?

post-23080-14430970631_thumb.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte es so verstanden, dass er mit dem BAföG-Antrag noch solange warten will, das Studium aber schon beginnt bzw. begonnen hat - darauf bezog sich meine Antwort. Sorry, wenn ich das falsch interpretiert habe.

Soweit ich das (in seinem externen Blog) gesehen habe, ist der Vertrag schon unterzeichnet. Ergo, erübrigt sich die Frage eh...

Und nachdem, was in dem Blog sonst noch so steht, sowieso...;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Infos! Nein mir konnte diese Frage niemand beantworten, aber wenn das Datum der Einschreibung zählt hat es sich wirklich erübrigt, dachte nur an daran weitere 5 Monate einer Beschäftigung nach zugehen und dann den Antrag auf Bafög zu stellen.

Aber das hat sich dann damit erübrigt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...