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Wilhelm Büchner Hochschule - Anerkennung von vorher erbrachten Leistungen der FOM


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Bei mir wurde leider genauso argumentiert. Und zwar erst dann, als mein Antrag dort vorlag, davor war das alles überhaupt gar kein Problem, ich hatte mehrmals telefonisch nachgefragt. :(

Hast du darüber nachgedacht, eine andere Fernhochschule zu wählen, die deine Leistungen anerkennt? Wenn du noch ein Rücktrittsrecht hast, könntest du davon Gebrauch machen. Allerdings ergäbe dies nur dann einen Sinn, wenn du zuvor von der anderen Hochschule das Ergebnis dieser Überprüfung der Möglichkeiten einer Anerkennung in den Händen hast. Den Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt hast du doch schließlich nicht im Lotto gewonnen, er sollte ganz oder teilweise anerkannt werden.

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Meinen Studiengang gibt es an keiner anderen Fernhochschule, zudem habe ich inzwischen ca. die Hälfte des Studiums absolviert. Jetzt lohnt es sich nicht mehr zu wechseln (auch wenn es zwischenzeitlich wo anders einen Studiengang gibt, der mich auch interessieren würde).

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Eine Anerkennung von Leistungen davon abhängig zu machen, ob vor deren Erbringung bereits eine Hochschulzugangsberechtigung vorlag, wäre völlig daneben. Wenn die WBH Antragsprüfungsstelle genau so argumentiert haben sollte, hat sie meiner Meinung nach eine fadenscheinige Begründung benutzt. Danke für dein Feedback. Jetzt liegt mir das erste Feedback der WBH zu meinem Antrag vor und so wie es aussieht, werden meine IHK-Prüfungen glatt ignoriert und ausschließlich die erfolgreich absolvierten Hochschulstudium-Module berücksichtigt, mit Ausnahme eines einzigen Moduls. Da werde ich aber nachhaken. Meines Erachtens ist das betreffende Modul nicht nur von der Bezeichnung identisch, sondern absolut auch inhaltlich deckungsgleich und es hat die gleiche Credit Point Anzahl.

Hallo StudiereWI,

es besteht die Möglichkeit, bei unserer Hochschule nachzufragen und gegebenenfalls auch begründeten Einspruch gegen den Anrechnungsbescheid einzulegen. Senden Sie hierfür eine Mail an unser Anrechnungsteam: anrechnung@wb-fernstudium.de

Viele Grüße

Markus Gottschalk

Studien- und Prüfungsservice

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  • 3 Wochen später...
es besteht die Möglichkeit, bei unserer Hochschule nachzufragen und gegebenenfalls auch begründeten Einspruch gegen den Anrechnungsbescheid einzulegen. Senden Sie hierfür eine Mail an unser Anrechnungsteam: anrechnung@wb-fernstudium.de

Hallo Herr Gottschalk,

an die E-Mail-Adresse anrechnung@wb-fernstudium.de habe ich am 12.09.2015 eine Frage diesbezüglich gestellt und es gab bis jetzt darauf keinerlei Reaktion. Schade. Jetzt darf ich also gleich offiziell Widerspruch mit allem drum und dran stellen.

Freundliche Grüße

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  • 2 Wochen später...

 

Ich werde den Vergleich des betreffenden Moduls anstellen und gegebenenfalls Widerspruch zum Anerkennungsbescheid einlegen. Klar, werde ich hier posten, was das Ergebnis war.

Stand der Dinge:

Seit dem 10.09.2015 bin ich an der Wilhelm Büchner Hochschule immatrikuliert und setze dort mein am 01.09.2014 an der FOM begonnenes Studium B. Sc. Wirtschaftsinformatik fort. Zu der von mir am 27.07.2015 eröffneten Frage möchte ich ein Update geben.

Die an der FOM erfolgreich absolvierten Module wurden bei der WBH wie folgt anerkannt:

·         FOM Management Basics (Klausur + Scientific Abstract, 11 CP)
=> WBH Wirtschaftswissenschaften und Recht (WWRPS, 8 CP)
[Der WBH Wirtschaftswissenschaften-Teil „Betriebswirtschaftslehre und Recht“ (B-BWR01, 3 CP) muss als B-Aufgabe noch geleistet werden]

·         FOM E-Business (5 CP)
=> WBH Wahlpflichtmodul E-/M-Services (EMSEPS, 6 CP)

·         FOM Prozedurale Programmiertechnik (6 CP)
=> WBH Wahlpflichtmodul Weiterführende Programmierung (WFPPS, 6 CP)

·         FOM Fallstudie Wissenschaftliches Arbeiten (Seminararbeit + Präsentation) 5 CP
=> WBH Wissenschaftliches Arbeiten, Organisation- und Projektmanagement (B-WAOP01, 10 CP)

·         FOM Objektorientierte Programmiertechnik (6 CP)
=> WBH Grundlagen der objektorientierten Programmierung (B-GOP01, 5 CP)

·         FOM IT-Management (5 CP)
=> WBH IT-Management und Recht (IMRPS, 5 CP)

Das an der FOM ebenfalls erfolgreich absolvierte Modul IT-Basics mit 5 CP wurde zunächst von der WBH nicht auf das Modul Grundlagen der Informatik angerechnet. Ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt und werde das Ergebnis hier noch mitteilen, sobald die finale Antwort vorliegt.

Die Fortbildungsprüfungen „Handelsfachwirt IHK“ und „Betriebswirt IHK“ wurden zu keinem Modul an der WBH als Prüfungsleistung angerechnet.

LG, StudiereWI

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