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Sinnhaftigkeit LL.M.-Fernstudium


Sam32

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich spiele zurzeit mit dem Gedanken, ein LL.M.-Fernstudium anzufangen (tendenziell den Studiengang "Wirtschaftsrecht (online)" an der Hamburger Fernhochschule, da dort die formalen wie inhaltlichen Anforderungen ziemlich gut mit meinem bisherigen akademischen Werdegang zusammenpassen würden, ich bin jedoch auch für alles andere offen). Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der / die mal in einer ähnlichen Situation war oder mir einfach eine Einschätzung geben will:

Meine Situation sieht so aus, dass ich ein abgeschlossenes VWL-Studium (Uni-Diplom) vorzuweisen sowie damals nebenher vier Semester Jura studiert habe (Grundstudium plus ein paar Hauptstudiumsvorlesungen). Was Jura angeht, kann ich daher zwar immer gewisse Kenntnisse nachweisen (ich habe immerhin ein Zwischenprüfungszeugnis mit für Jura-Maßstäbe ziemlich guten Noten), aber eben keinen echten Abschluss. Nun arbeite ich seit einiger Zeit in der Konzernrechtsabteilung eines größeren Unternehmens (mein Aufgabenbereich liegt dabei im Beteiligungsmanagement, also eine ganz gute Schnittstelle zwischen Wirtschaft und (Gesellschafts-)Recht).

Vor diesem Hintergrund überlege ich nun, ob es für mich Sinn machen würde, meine Jura-Kenntnisse zu einem zweiten Abschluss auszubauen - eben zu einem LL.M. (doch noch das 1. Staatsexamen anzustreben, wäre berufsbegleitend sicherlich nicht allzu realistisch). Meine Motivation wäre zum einen zugegebenermaßen, einfach noch einen weiteren richtigen Abschluss vorweisen zu können (den ich vermutlich mit überschaubarem Aufwand schaffen könnte), zum anderen aber vor allem auch meine Berufsperspektiven weiter zu verbessern. Gerade bei dem zweiten Aspekt bin ich mir jedoch nicht sicher, ob dies bei einem Fernstudiums-LL.M. (an der HFH wäre dies zudem ein reines "Online-Studium") wirklich einen Effekt hätte, sprich: ob so ein Abschluss von seriösen Arbeitgebern wirklich wertgeschätzt würde, zumal ich durch mein VWL-Diplom ja bereits einen Abschluss auf Master-Niveau besitze.

Über jedwede Hilfe / Einschätzungen würde ich mich freuen...

Viele Grüße

Sam

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Folgendes spricht m.E. für das LL.M.-Fernstudium:

- Deine Kenntnisse in Wirtschaftsrecht kannst Du dann auch formal nachweisen (wichtig)

- Der LL.M. ist der internationale akademische Grad für Wirtschaftsrecht (wichtig für Tätigkeit in int. Konzernen oder für Auslandstätigkeit)

- Mit dem Master (300 ECTS) erhöhst Du dein akademisches Niveau (der Dipl.-VW hat ja "nur" 240 ECTS) --> Wichtig nur für Promotion im Ausland (Bologna-Norm)

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Pauschal kann man das mit den 240 CP im ECTS nicht sagen, für ein FH Diplom vllt. Aber er hat nicht nur ein FH-Dipl sondern ein Uni Diplom.

Betrug die Regelstudienzeit für VWL an seiner Uni 8 Semester, stimmt das. Es gibt aber auch Unis, an denen die Regelstudienzeit für VWL höher war und an

denen dann umgerechnet mehr CP erreicht wurden.

Wenn du eine gewisse Lust auf das Studium hast würde ich es machen.

Das es sich um ein reines Online Studium handelt sollte egal sein, ein Berufsbegleitendes Studium stellt andere Anforderungen und das wissen auch

Arbeitgeber, vor allem wenn sie seriös sind. Viele Sachen sind halt schon gegeben, durch Berufserfahrung, bei dir auch durch das Erststudium usw.

Man kann ja von einem Fernstudenten auch keine (bei "normalen" Studenten wichtigen) Praktika verlangen. Am besten 3 einschlägige Praktika + Auslandserfahrung.

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Über jedwede Hilfe / Einschätzungen würde ich mich freuen...

Deine Überlegungen sind doch plausibel.

Jobchancen etc. sind natürlich nur Spekulation, schlechter stehste mit nem LL.M. nach dem Erststudium auf keinen Fall da, ob es mehr Geld gibt? Vielleicht, vielleicht nicht... aber die Frage wird wohl eher sein ob du ohne formale Qualifikation überhaupt für Jobs in der Richtung in Frage kommst...

Wenn du noch etwas dabei lernst und du Interesse dran hast klingt das doch sehr sinnvoll.

Die Fragen sind dann halt eher,

"Will ich die Zeit und das Geld investieren? Ist es mir das Wert? "

und

"Ist dieser LL.M." der richtige für mich?"

"Onlinestudiengang HambugerFernHochschule" klingt subjektiv ja jetzt nicht wirklich nach Prestige.

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Pauschal kann man das mit den 240 CP im ECTS nicht sagen, für ein FH Diplom vllt. Aber er hat nicht nur ein FH-Dipl sondern ein Uni Diplom. Betrug die Regelstudienzeit für VWL an seiner Uni 8 Semester, stimmt das. Es gibt aber auch Unis, an denen die Regelstudienzeit für VWL höher war und an

denen dann umgerechnet mehr CP erreicht wurden.

Ein FH-Studium wird i.d.R. mit 180 bzw. mit 210 ECTS bewertet (von Unis im europäischen Ausland), je nach Bundesland. Ein Uni-Diplom wird i.d.R. mit 240 ECTS bewertet. Nicht immer wird dabei die gesamte Regelstudienzeit als Maßstab akzeptiert. Zum Beispiel werden obligatorische Praxissemester nicht im vollen Umfang angerechnet. Dies gilt z.T. auch für Theoriesemester (z.B. "tunt" die TU Dresden Ihre Diplom-Studiengänge auf 300 ECTS, um "Masteräquivalenz" aufzuzeigen. Dies kann, muss aber nicht akzeptiert werden.
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"Onlinestudiengang HambugerFernHochschule" klingt subjektiv ja jetzt nicht wirklich nach Prestige.

Onlinestudium steht ja vermutlich nicht auf der Master-Urkunde - oder doch?

Im Lebenslauf würde ich eher Fernstudium als Onlinestudium formulieren. Die Akzeptanz, die sich der Begriff Fernstudium über die letzten Jahre erworben hat, muss sich der Begriff Onlinestudium noch erarbeiten, oder eben auch nicht. Im Moment hätte ich noch Bedenken, im Bewerbungsverfahren offensiv mit diesem Begriff aufzutreten.

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Die Frage habe ich mir auch gestellt, ob ich nach dem BEng der HFH und einem MBA noch ein LLM darauf setzen soll? Wäre durchaus eine interessante Alternative zu einem Vollstudium in Jus.

Speziell inwieweit gilt man dann als Jurist, sprich inwieweit kann ich mich auf juristische Positionen (nicht in den Kernberufen), aber in der Verwaltung bewerben ?

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Moin,

danke für die ganzen Antworten, das unterstützt auch meine Tendenz, die Sache tatsächlich anzugehen. "Schaden" kann es eigentlich wirklich nicht. Die Frage, ob später der Begriff "online" im Zeugnis / in der Urkunde auftaucht, habe ich mir auch schon gestellt - im Zeugnis wird er das wohl, da der Studiengang anscheinend mit der Bezeichnung "Wirtschaftsrecht (online)" akkreditiert wurde, aber ich denke, letztlich sollte es daran nicht scheitern - der akademische Grad an sich ist inzwischen ja (zumindest formal) derselbe wie bei jedem anderen LL.M.-Studiengang. Und ich denke, die meisten Arbeitgeber werden schon wissen, dass gerade ein juristisches Studium nicht unbedingt Präsenzveranstaltungen erfordert, um etwas herzugeben.

Viele Grüße

Sam

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Zum einen passen dort die Zugangsvoraussetzungen dahingehend sehr gut, dass ich eben wirklich mit einfachem VWL-Diplom direkt in den Master einsteigen kann (ich bin mir gerade nicht sicher, wie detailliert ich mir die von dir genannten Studiengänge angeguckt habe, aber mein Eindruck war, dass andere Hochschulen mitunter einen originär rechtswissenschaftlichen Abschluss gefordert haben oder eine längere einschlägige Berufserfahrung, aber letzteres waren möglicherweise auch die Unis mit LL.M.-Angeboten). Zum anderen sehe ich die Online-Variante der HFH für mich doch als vorteilhaft dahingehend an, dass ich dort nicht mehrmals pro Semester am Wochenende zu irgendwelchen Präsenzveranstaltungen reisen muss (das wäre meinem Eindruck nach bei praktisch allen anderen LL.M.-Studiengängen der Fall).

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