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Sinnhaftigkeit LL.M.-Fernstudium


Sam32

Empfohlene Beiträge

Ich glaub du hast recht.

Es scheint da - trotz der vielen Anbieter für LL.B. wieder erwarten - wirklich nicht allzuviele Alternativen zu geben. und vglw. preiswert ist das ganze ja auch noch...

und wenn es eh nix anderes gibt ist über "Prestige" schwabulieren ja blödsinnig..

Die meisten sind ja sonster eher "international" aufgestellt., oder eben haufen Präsenzphasen oder "zugemauert" wie bei der Fernuni.

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@Count Goldbeast

"Zugemauert" ist ein sehr treffender Ausdruck in diesem Zusammenhang.

@Sam32

Ich stimme Dir zu. Am Ende des Studiums steht (hoffentlich) der Master of Laws. Das ist wichtig.

Ich wundere mich allerdings darüber, dass der Begriff "online" in einem Internet-Forum so reservierte Reaktionen hervorruft. Die meisten Fernstudiengänge haben heute entsprechende Elemente und das scheint mir auch akzeptiert zu sein. Die Aufnahme des Begriffs "online" in die Bezteichnung hat der Studiengang vermutlich vom Bachelor-Studiengang geerbt. Dort bietet die HFH sowohl die online Variante als auch einen klassischen Fernstudiengeang an. Da geht es einfach um die Unterscheidbarkeit. Im Übrigen steht das "online" auch dafür, dass es keine Präsenzveranstaltungen gibt. Das Thema ist hier ja schon in anderem Zusammenhang hinreichend erörtert worden. Bei Jura ist es jedenfalls kein Problem.

Zum Thema Abschlusszeugnis hat vor einiger Zeit schonmal jemand recherchiert:

http://www.fernstudium-infos.de/hfh/34424-wirtschaftsrecht-online-an-hfh-sieht-abschlusszeugnis-3.html#post159815

Ich hätte mit dem "online" in der Urkunde kein Problem. Jedenfalls würde ich ein Studium, mit dem ich im Bewerbungsverfahren nicht "offensiv" auftreten kann, gar nicht erst anfangen.

@chbrandl

Der Begriff "Jurist" ist nicht geschützt, ich würde aber die Bezeichnung "Wirtschafjurist (LL.M.)" verwenden. Das vermeidet Missverständnisse.

Bei der Frage nach der Akzeptanz eines Abschlusses kommt es doch auf die Leute an, von denen man sicher weiß, dass sie selbst Personalentscheidungen in dem entsprechenden Gebiet treffen. Ob es davon (also solche auf die beides zutrifft) hier so viele gibt?

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Es scheint da - trotz der vielen Anbieter für LL.B. wieder erwarten - wirklich nicht allzuviele Alternativen zu geben. und vglw. preiswert ist das ganze ja auch noch...

und wenn es eh nix anderes gibt ist über "Prestige" schwabulieren ja blödsinnig..

Die meisten sind ja sonster eher "international" aufgestellt., oder eben haufen Präsenzphasen oder "zugemauert" wie bei der Fernuni.

Es gibt doch den LL.M. "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" von der TU Kaiserslautern zusammen mit der Universität des Saarlandes (Abschluss verleiht UdS). Kosten sind noch etwas günstiger als die HFH, Zulassung genügt ein Dipl. Volkswirt auf jeden Fall auch, hat ebenso 90 Credits.

Ob nun eine staatliche Universität mehr Ansehen hat, als eine private FH, muss jeder für sich entscheiden. Für mich kam aber aus grundsätzlichen Erwägungen nur ersteres in Frage.

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Den LL.M. der TU Kaiserslautern / Uni Saarland hatte ich mir auch angeguckt, leider habe ich noch nicht die dafür erforderliche "einschlägige" Berufserfahrung und eigentlich würde ich damit doch gern jetzt schon anfangen und nicht erst in über einem Jahr.

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Ich würde den Dipl.-Kfm. an der WINGS Hochschule Wismar machen. Dann bist du halt nach Abschluss auch Betriebswirt. Und in diesem Studium kannst du später auch den Schwerpunkt auf Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik o.ä. legen.

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Das ist in dieser Form falsch. Mit dem Abschluß Dipl. Kfm. wird man nicht Betriebswirt - man hat einen Abschluß in Betriebswirtschaft. "Betriebswirt" ist keine geschützte Bezeichnung, Dipl. Kaufmann hingegen schon.

Zudem ist es ein riesiger Unterschied, ob man nur den Schwerpunkt "Wirtschaftsrecht" in einem betriebswirtschaftlichen Studium oder mehrere Semester im Studiengang "Wirtschaftsrecht" studiert hat, ganz zu schweigen von den unterschiedlichen Ansprüchen an Uni und FH.

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wird man nicht Betriebswirt - man hat einen Abschluß in Betriebswirtschaft

Also eigentlich doch. :P (Früher gabs aber noch den Dipl. Betriebswirt (FH), klammer FH ganz wichtig aber egal)

Aber ein rechtswissenschaftlicher und ein betriebswirtschaftlicher Studiengang sind schon zwei paar Stiefel, auch wenns zwischen nem LL.B. und nem BWL/Wiwi Bachelor oft engere Verknüpfungen in den Grundmodulen gibt. - Aber davon dürfte ja jetzt hier nicht mehr die Rede sein.

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