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Anabin.de stuft britischen DBA herunter


Maddin123

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vor 4 Minuten, stefs sagte:

Der an staatlichen UK-Universitäten im wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbene DBA ist doch nun gerade "nach den Regelungen des Herkunftslandes" Großbritannien in UK der dritten Ebene zugeordnet. Wo ist denn der rechtliche Spielraum, das jetzt einfach mit der deutschen ZAB-Brille anders zu beurteilen? 

 

 

Welche amtliche Quelle aus Großbritannien könnte da weiterhelfen, die den DBA tatsächlich der dritten Ebene zuordnet? 

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"Welche amtliche Quelle aus Großbritannien könnte da weiterhelfen, die den DBA tatsächlich der dritten Ebene zuordnet?"

Die QAA Quality Assurance Agency for Higher Education...

 

"Aufgabe der "Quality Assurance Agency" (QAA) ist die Gewährleistung solider Standards in der höheren Bildung für das gesamte Vereinigte Königreich. Diese werden gemeinsam mit anderen Bildungsorganisationen weiterentwickelt und der Öffentlichkeit kommuniziert. Die QAA berät die Regierung unter anderem bei der Anerkennung von Universitäten und der Gewährung der Autorität zur Verleihung akademischer Abschlüsse." (Quelle: http://www.kooperation-international.de/detail/info/qaa-quality-assurance-agency-for-higher-education.html)

 

Weiters könnte von Interesse folgender Bericht von der QAA hinsichtlich der Charakterisierung der unterschiedlichen Doktorgrade sein: http://www.qaa.ac.uk/en/Publications/Documents/Doctoral_Characteristics.pdf

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Na, wie ich die englische Rechtsgrundlage vor Jahren mal verstanden habe, ist das die QAA (Quality Assurance Agency for Higher Education) in Kombination mit den verwaltungsrechtlichen Regelungen vom UK Government Department BIS zu degree awarding power etc. der britischen staatlichen Universitäten

 

Und im relevanten Dokument der QAA "UK Quality Code for Higher Education - Part A" steht ja nun ziemlich eindeutig in Tabelle 1 auf Seite 17: Doctoral degrees (eg PhD/DPhil, EdD, DBA...) = FHEQ Level 8 = SCGF Level 12 = Corresponding QF-EHEA cycle: Third cycle (end of cycle) qualifications 

http://www.qaa.ac.uk/en/Publications/Documents/qualifications-frameworks.pdf

 

Und das ist ja nun mal Bologna 3. Ebene, oder nicht?

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Danke, Tom 74! :) 

 

Im aktuelleren Dokument http://www.qaa.ac.uk/en/Publications/Documents/Doctoral-Degree-Characteristics-15.pdf findet sich auf S. 8 die Einordnung des "Doctor of Business Administration" in die "Category 3: Professional and practice-based (or practitioner) doctorates".

 

Es ist daher anzunehmen, dass KMK / Anabin dieser neueren QAA-Einordnung folgend die Herabstufung in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000, i.d.F. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2014“) vorgenommen hat. 

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vor 2 Minuten, stefs sagte:

Und im relevanten Dokument der QAA "UK Quality Code for Higher Education - Part A" steht ja nun ziemlich eindeutig in Tabelle 1 auf Seite 17: 

...auf S. 44 wird der DBA aber unterschieden vom PhD - als Professional Doctorate.

 

Gemäß den KMK-Grundsätzen gilt eindeutig: "So genannte „Berufsdoktorate“ und Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind, sind somit nicht erfasst, für sie gilt Ziff. 1 (Originalform ohne Herkunftszusatz)."

 

"Berufsdoktorate" werden demnach in Deutschland nicht anerkannt, selbst wenn das Herkunftsland sie der dritten Ebene zuordnet.

 

Auch dieses QAA-Dokument, von 2014, belegt - wie schon jenes von 2015 - die Einordnung des DBA als Berufsdoktorat. 

 

KMK / Anabin mussten daher die Herabstufung vornehmen. 

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Danke für deine Einschätzung, habe jetzt parallel noch mal kurz im Wissenschaftsministerium nachgefragt. Die sehen das nicht so, vielmehr ist "die Einschätzung von Großbritannien bzw. der verleihenden staatlichen Universität relevant, dass es sich bei dem konkreten DBA um einen Abschluss dritte Ebene Bologna handelt".

 

Na, bin mal gespannt, wie das noch weitergeht...

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vor 2 Stunden, mgertler sagte:
vor 2 Stunden, mgertler sagte:

 

Die Selbsteinschätzung eines anderen EU-Landes zu den eigenen Studienabschlüssen ist nicht bindend für unser Land - und umgekehrt.

Beispielsweise wird in angelsächsischen Ländern unser Dr. med. nicht dem Ph.D gleichgestellt (zu Recht...). 

 

 

Nichteinmal die EU erkennt den Dr. med. für richtige Forschung an. Da wäre eien Herabstufung dringend notwendig.

 

http://www.sueddeutsche.de/karriere/medizinstudium-und-promotion-dr-med-duennbrettbohrer-1.120817

 

http://www.zeit.de/2011/35/Doktorarbeit-Medizin-Forschung

 

In Osteuropa gibt das kleine Doktorat auch noch.

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vor 5 Minuten, stefs sagte:

Das nenne ich doch mal einen seriösen Bericht: Andere Rechtsauffassungen und aktuelle Aussagen von deutschen Wissenschaftsministerien einfach gepflegt unter den Tisch fallen lassen. Mir wäre das ja etwas peinlich... :blushing:  

Welche Rechtsauffassungen von wem auch immer und welche aktuellen Aussagen?

Mir liegen zumindest keine vor.

Auskünfte von nicht spezifizierten Ministerien und nicht genannten Mitarbeitern sind nun mal nicht zitierbar. ^^

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