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Anerkennung v. Vorleistungen bei Hochschulzugangsberechtigung Ausbildung


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Hallo ihr Lieben,

 

ich gehöre seit November auch zum Kreis der Fernstudierenden (IUBH) und habe meine Hochschulzugangsberechtigung über eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und mehr als 3 Jahren Berufserfahrung erhalten. Ich studiere im übrigen Wirtschaftsrecht. Ich wollte mir zu Beginn Vorleistungen meiner Ausbildung (die sich in kleinen Teilen ja auch mit Studieninhalten deckt) anrechnen lassen. Allerdings wurde mir anfangs von der Studienberatung telefonisch mitgeteilt , dass dies nicht möglich wäre , da die Ausbildung (+Berufserfahrung) bereits meine Zugangsberechtigung sei. Mittlerweile bin ich mir allerdings nicht mehr sicher ob das so richtig ist, letztendlich habe ich gewisse Inhalte ja nachweislich gelernt. 

Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen und könnt mir hier weiterhelfen ? Aufgrund meiner Berufstätigkeit habe ich zuletzt nämlich ausgerechnet bei den anzurechnenden Inhalten etwas Zeit verloren (hatte zu wenig Zeit zum lernen). Soll ich die Anrechnung vielleicht einfach mal beantragen ?

Viele Grüße und einen schönen Restsonntag. 

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Hallo Phoenix88,

Module kriegst du nur anerkannt, wenn du diese bereits in Form einer Weiterbildung bzw. höheren Abschluss (Studium) als den Berufsabschluss erreicht hast. Ich habe dies zum Beispiel durch einen Fachwirt bekommen. Mit deinen Voraussetzungen könntest du Selbst-&Zeitmanagement aus der Berufsausbildung-/erfahrung erhalten, es kommt aber auch darauf an was du beruflich machst, dadurch könnte ebenfalls etwas angerechnet werden. Sieh dir auf der Homepage der IUBH den Leitfaden zur Anerkennung von Vorleistungen an, dort findest du für dich nützliche Infos.

 

Lg

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  • 2 Wochen später...

Hallo Phoenix88,

 

ich fürchte, es ist wie dir gesagt wurde. Wenn du über die Zulassung "Ausbildung + Berufserfahrung" die Studiumszugangasberechtigung erhalten hast, kannst du diese nicht nochmal verwenden und dir anrechnen lassen. Die Anrechnung von Teilleistung aus der Ausbildung geht m.E. nur, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung sowieso hast.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle mal einen Antrag stellen. Vielleicht hast du ja Glück und es wird dir tatsächlich trotzdem etwas anerkannt. Wie Katze87 geschrieben hat, wird bei Berufserfahrung Selbst-& Zeitmanagement oft angerechnet. Je nachdem, was du beruflich machst vielleicht noch die ersten Teile von BWL und/oder Personalwesen. Grundsätzlich sind sie aber bei der Anerkennung der Berufserfahrung eher zurückhaltend. Allerdings muss man auch sagen, dass sie ja im Gegenzug tatsächlich Teile der Ausbildung anrechnen, wenn man halt Abi hat. Da sind die meisten anderen (Fern-)Unis nicht so großzügig.

 

Viel Glück bei der Beantragung und viel Spaß beim Studium

Stini

 

 

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