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Gehaltsverhandlungen


Draconis_Blackthorne

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Gehälter richten sich auch danach, in welcher Region sich das Unternehmen befindet. Und so lange sich Chemieingenieure mit den geforderten Voraussetzungen finden, die bereit sind, für die 22,50 € zu arbeiten, gibt es für Unternehmen erst mal keinen nachvollziehbaren Grund, mehr zu bezahlen. Wenn sie für das Geld niemanden finden, stocken sie entweder das Gehalt auf oder reduzieren ihre Ansprüche.

 

Für Kandidaten gilt: Je unbeweglicher jemand regional ist, um so mehr muss er sich den Vorgaben seiner Region anpassen.

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Was ich eigentlich sagen wollte, ist, dass das Lohndumping schon Ausmaße annimmt, die nicht mehr tragbar sind. Ich kann einen Akademiker nicht für das Gehalt eines Gesellen einstellen, wenn dieser mehr Aufgaben hat, vor allem aber mehr Verantwortung! Wenn ein Chemikant mit ca. 2200 Euro Netto nach Hause geht und ein Chemieingenieur mit 2300 bis 2400 Euro, dann finde ich das schon krass und da steht nicht nur die Bildung in keinem Verhältnis zueinander, sondern auch die Entlohnung für eine viel verantwortungsvollere und umfangreichere Arbeit im Gegensatz zur Überwachung von Anlagen zur chemischen Produktion.  

Gehaltsverhandlungen werden natürlich immer schwerer, da auch steigende finanzielle Lasten auf Unternehmen abgewälzt werden und aus reiner Nächstenliebe erhöht keiner die Gehälter. Von vornherein jegliche Form von Gehaltsverhandlungen auszuschließen, kann aber auch nicht die Lösung sein, wenn die Erträge des Unternehmens durchaus höhere Löhne zulassen würden.

Das Unternehmen sich auch kaum an privaten Fortbildungen, die auch für das Unternehmen von Nutzen sind, ist die eine Sache, dass Unternehmen aber auch verlangen, über private Fortbildungen informiert zu werden und das gerne untersagen, ist meiner Meinung nach nicht mit unserem Gesetz, insbesondere dem Grundgesetz, zu vereinbaren.

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Der Arbeitsmarkt funktioniert in bestimmten Teilen nach Angebot und Nachfrage. Es gibt regulierte Teile - das ist der Mindestlohn - und es gibt Bereiche, die sind durch Tarifverträge gesteuert. Eine besondere Rolle nehmen da die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber und die Beamten ein. Aus der Tarifgebundenheit können Unternehmen aber auch aussteigen und betriebsinterne Regelungen treffen.

 

Das mag manchem nicht gefallen, ist aber so. Dass Unternehmen sich nicht in großem Umfang an Forrtbildungen beteiligen, ist schade. Dass sie von privaten Fortbildungen informiert werden wollen (und vor allem müssen), ist - so weit ich weiß - noch nicht durchs Bundesarbeitsgericht geklärt. Das wäre nämlich für eine grundsätzliche Klärung zuständig und mit dem Grundgesetz hat das nichts zu tun, weil es in den Bereich Arbeits- und Sozialrecht fällt.

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Das beste Mittel gegen Lohndumping ist und bleibt die Tarifbindung. Deshalb ist das Mindeste, was einzelne tun können, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, auch wenn das zunächst Geld kostet und die eigene politische Ansicht nicht vollständig deckungsgleich mit der Gewerkschaftslinie ist. Wer die Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen den anderen überlässt, hat weder Grund noch Recht über Ungerechtigkeiten zu lamentieren.
Je höher der Organisationsgrad im Unternehmen ist, desto schwieriger wird es auch für den Arbeitgeber sich aus der Tarifbindung zu verabschieden.

Es ist überhaupt kein Grund erkennbar, warum das BAG zur Frage privater Fortbildungen Stellung nehmen sollte, denn diese sind eben gemau dies: "privat". Solange die Studierenden aus der Fortbildung keine besonderen Ansprüche herleiten (Sonderurlaub, Freistellung zu bestimmten Zeiten, Praktika etc.), geht dieses "Hobby" den Arbeitgeber genau so wenig etwas an, wie andere Freizeitaktivitäten. Dies entspricht so eindeutig der geltenden Rechtslage, dass weder in der arbeitsrechtlichen Literatur, noch in der unterinstanzlichen Rechtsprechung eine Grundlage für die Annahme eines Informationsrechts des Arbeitgebers ersichtlich ist.
Sollte es doch einmal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu dieser Frage kommen, wird ein Gericht die verfassungsrechtlichen Wertungen, insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, zu berücksichtigen haben (ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 - Lüth). Einschlägig können im gegebenen Zusammenhang die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sein.


Es gibt tatsächlich kaum ein Rechtsgebiet, das so viel mit dem Grundgesetz zu tun hat, wie das Arbeitsrecht.

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vor 4 Stunden, Eventualis sagte:

Das beste Mittel gegen Lohndumping ist und bleibt die Tarifbindung. Deshalb ist das Mindeste, was einzelne tun können, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, auch wenn das zunächst Geld kostet und die eigene politische Ansicht nicht vollständig deckungsgleich mit der Gewerkschaftslinie ist.

Dazu fallen mir auch noch zwei kleine Geschichten zu ein:

 

1.) Nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen hatte, musste ich bei einem Arbeitgeber, bei dem ich mich beworben hatte, beim Vorstellungsgespräch und später nochmal am Tage der Unterschreibung des Arbeitsvertrags, einen Fragebogen ausfüllen. Neben den üblichen Fragen zu den persönlichen Daten, Erkrankungen usw. gab es da auch die Frage, ob man Mitglied einer Gewerkschaft oder einer ähnlichen Arbeitnehmerinteressenvertretung ist. Das war ich nicht und kreuzte "Nein" an. Von mehreren Kollegen hörte ich dann aber im Laufe der Zeit, das Gewerkschaftsmitglieder, sofern deren Mitgliedschaft vorher bekannt ist, nicht eingestellt werden. Auf den Fragebogen stand am Ende sogar "Mit folgender Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bewusst, dass willentlich oder fahrlässig gemachte Falschangaben eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Ausnahmefällen auch fristlos, nach sich ziehen werden". Heißt: Wer Gewerkschaftsmitglied war, es aber nicht angab, konnte nach Bekanntwerden der Gewerkschaftsmitgliedschaft wohl gekündigt werden. Wie Arbeitsgerichte sowas sehen, ist mir aber nicht bekannt.

2.) Wir bekamen von einen Kunden den Auftrag, mehrere Handwerker zu suchen. Wir bekamen dann auch einige Fragen vorgegeben, wovon eine Frage einer Gewerkschaftsmitgliedschaft galt. Wir wurden angewiesen, Gewerkschaftsmitglieder abzulehnen.

Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber hier unterwerfen sich die wenigsten Arbeitgeber Tarifverträgen. Wenn wir 100 Arbeitsplätze in 100 verschiedenen Unternehmen vermitteln sollen, kommt bei 95 Unternehmen kein Tarifvertrag zur Anwendung.

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1. Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkiet im Einstellungsgespräch ist unzulässig und muss daher auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Falschbeantwortung berechtigt in der Konsequenz nicht zur Kündigung bzw. Anfechtung.

2. Die Einstellung von der Gewerkschaftszugehörigkeit abhängig zu machen ist rechtswidrig.

Ob du es verantworten kannst dich im Rahmen deiner Tätigkeit an solchen Praktiken zu beteiligen, musst du selber entscheiden. Ein guter Grund über die Ungerechtigkeit der Arbeitswelt zu klagen sieht jedenfalls anders aus.
 

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Am 2.4.2016 at 14:35 , der_alex sagte:

Die Kollegen hätte ich schulen können

 

Sowas klingt auf den ersten Blick zwar manchmal gut, ist aber in der Praxis nicht immer sinnvoll. Nicht jeder hat soviel "Standing" im Unternehmen, dass er/sie als Trainer/in von den Teilnehmern anerkannt wird.

 

Wir machen uns im Unternehmen vor der Entscheidung für oder gegen die externe Vergabe jedenfalls durchaus Gedanken, welche Vor- und Nachteile aus der jeweiligen Konstellation erwachsen können.

 

Das hat aber mit der Gehaltsverhandlung nun nicht mehr viel zu tun, sorry fürs Abschweifen.

 

Thema Gehalt an sich: so negativ wie im Eingangsbeitrag habe ich das noch nicht erlebt.

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