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Anrechnung von Prüfungsleistungen


Higgins

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Weil die Frage in meinem Blog aufkam:

 

Ist es möglich, sich Prüfungsleistungen/CP/Scheine bei der DIPLOMA anrechnen zu lassen, auch wenn das betreffende Studium, aus dem man sich das anrechnen lassen möchte, noch nicht beendet ist?

 

Werden Leistungen aus dem "Wissenschaftlichen Arbeiten anerkannt" ? Oder sind Leistungen aus dem "Wissenschaftlchen Arbeiten" von einer Anerkenung grundsätzlich ausgeschlossen?

 

Würde mich freuen , wen jemand was dazu weiß.

 

LG Higgins

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Hallo Higgins,

 

nach § 18 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen müssen Ürüfungsleistungen nur erbracht worden sein, d.h. es ist nicht notwendig, dass du den dazugehörigen Studiengang auch abgeschlossen hast. In meinem Studiengang wurden Leistungen aus abgebrochenen Studiengängen angerechnet. Wichtiger ist die Vergleichbarkeit.

 

Eine Einschränkung für das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" ist mir nicht bekannt.

 

Trotzdem empfehle ich dir, das im Detail mit dem Prüfungsamt abzuklären.

 

LG, Stefan

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