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B.A. Soziale Arbeit neu an der IUBH


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Hallo zusammen,

auch ich bin ja immer noch auf der Suche nach "meinem" für mich passenden Studiengang (einige kennen mich schon *wink*)

Ich hatte die IUBH angeschrieben, noch bevor ich diesen Thread hier gefunden habe und man schrieb mir:

 

Der Studiengang ist inzwischen akkreditiert.

Wie genau es sich mit dem Titel „staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ verhält, steht aktuell noch nicht fest. Hier müssen wir noch auf Antwort des Ministeriums warten.

Was ich aktuell sagen kann:

-Wir werden definitiv diesen Titel anbieten

-Sie können diesen Titel erwerben, wir werden Ihnen diese Entscheidung freiwillig überlassen

-Wie genau wir es umsetzten, dass Sie diesen Titel erwerben können, steht noch nicht fest.

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vor 46 Minuten, Nordwind3 sagte:

Wie genau es sich mit dem Titel „staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ verhält, steht aktuell noch nicht fest. Hier müssen wir noch auf Antwort des Ministeriums warten.

 

Was ich aktuell sagen kann:

 

-Wir werden definitiv diesen Titel anbieten

 

-Sie können diesen Titel erwerben, wir werden Ihnen diese Entscheidung freiwillig überlassen

 

-Wie genau wir es umsetzten, dass Sie diesen Titel erwerben können, steht noch nicht fest.

 

Na, das sind ja Aussagen, bei denen die Phantasie in die unterschiedlichsten Richtungen laufen kann, was der Schreiber dieser Zeilen denn wohl genau  damit sagen will.

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Ja, leider... ich werde definitiv dort nicht studieren so lange diese Dinge nicht geklärt sind... denn dafür ist das Studium dort auch für mich persönlich zu teuer, als das man dann nach der Hälfte merkt: oh geht jetzt doch nicht mit der staatlichen Anerkennung... und wenn schon SozArb dann mit Anerkennung (für mich wäre das wichtig)

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Hallo Leute ich möchte an der Stelle mal kurz die Erfahrung meiner Partnerin und der meine Freunde im Kreise teilen, was das Thema staatliche Anerkennung angeht.

Es ist so das es unzählige Hochschulen in Deutschland gibt an denen man In Vollzeit oder Teilzeit Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik studieren kann, ohne dabei die staatliche Anerkennung zu bekommen. Das ist tatsächlich von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Für die staatliche Anerkennung gibt es 2 Wege. Entweder hat man die bequeme Variante und die Hochschule beantragt das für die Studenten oder der Student muss die Anerkennung selbst bei der zuständigen Behörde beantragen. Der Antrag und auch die formalen Vorraussetzungen sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich nehme mal als Beispiel 2 Hochschulen aus Sachsen. Die evangelische Hochschule Dresden bietet die staatl. Anerkennung mit dem Studiengang an, an der TU Dresden allerdings kann man auch Soziale Arbeit studieren allerdings ohne Anerkennung ( Und wir reden hier von einer Universität :5_smiley:). Allerdings ist es so das man nach dem Studium zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag auf staatl. Anerkennung selbst stellen kann ( kostet zwischen 25-50 Euro), dabei werden Inhalte des Studienganges und das Praktikum geprüft. Beim Praktikum ist es so das es fast über all unterschiedlich ist, in Sachsen reichen 100 Tage, in Bremen zum Beispiel muss man 12 Monate nachweisen. Die staatl. Anerkennung ist allerdings in jedem Bundesland gültig, die Herkunft ist daher völlig egal.

Hier mal ein paar Quellen:
Antragstellung in Sachsen ( für Leipzig):

https://www.lds.sachsen.de/soziales/index.asp?ID=11479&art_param=786

 

So sieht ein Antrag aus:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_lds_Antr_BeBez&formtecid=2&areashortname=142


Allgemeine Voraussetzungen der verschiedenen Bundesländer:
http://www.fbts.de/fileadmin/fbts/Aktuelles/Regelungen_der_Bundeslaender_zum_Anerkennungsjahr_von_SozialarbeiterInnen.pdf
 

In dem Fall handelt es sich also um einen reinen Verwaltungsakt der von der Hochschule nicht erbracht werden muss sondern kann.

 

Die Frage ist jetzt natürlich in wie weit bei einer privaten Antragstellung die Module von der IUBH anerkannt werden, es könnte natürlich passieren das die Behörde sagt "Es tut uns Leid ihr Abschluss mit den angegeben Inhalten erfüllt leider nicht die Vorrausetzungen für die staatl. Anerkennung" :confused:

 

Im Freundeskreis ist es so das wir einige Absolvente haben die garkeine Staatl. Anerkennung hatten dem Arbeitgeber aber die Staatl Anerkennung der vorangegangen Ausbildung ( Staatl. Anerkannter Erzieher) reichte. Aber ich selbst würde die Anerkennung schon doch haben wollen, der vollständigkeit halber.

Es gibt sogar Personengruppen im Sozialwesen ( Arbeit mit Kindern) wo die Anerkennung zwingend erforderlich ist, egal ob öffentlicher oder privater Träger. Das schreibt das Gesetzt sogar vor.

 

Von mir persönlich allerdings noch ne Frage:
Es gibt Gesetzliche Regelungen die vorschreiben wer als Leitende Postion im Sozialwesen tätig sein darf.

Als gutes Beispiel ist hier mal der Kindertagesstättenleiter zu erwähnen, dieser darf zu mindestens im Bundesland Sachsen nur von einem Staatl. Anerkannten Erzieher/ Sozialpädagogen oder Sozial Arbeitern geleitet werden. 
Bedeutet das, dass Absolventen des Studienganges Sozialmanagement dies garnicht dürfen obwohl die Hochschulen damit werben ?!

Hier auch mal ne Quelle aus dem Gesetzes Text:
 

"

§ 4
Personal der Kindertagesstätten

(1) 1Die Leitung einer Kindertagesstätte darf nur einer Sozialpädagogin, einem Sozialpädagogen, einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung oder einem Erzieher mit staatlicher Anerkennung (sozialpädagogische Fachkräfte) übertragen werden. 2Die Leitung soll über einschlägige Berufserfahrung verfügen. 3Für Fachkräfte mit einer gleichwertigen Ausbildung kann das Landesjugendamt Ausnahmen zulassen."

 

Bedeutet der hervorgehobene Text das es Ausnahmen für "Sozialmanager" gibt ? Ich frage deswesegen weil mich dieser Studiengang interessiert :)

Sorry für soviel Offtopic.

LG Rob Wood

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vor 40 Minuten, Robwood sagte:

"

§ 4
Personal der Kindertagesstätten

(1) 1Die Leitung einer Kindertagesstätte darf nur einer Sozialpädagogin, einem Sozialpädagogen, einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung oder einem Erzieher mit staatlicher Anerkennung (sozialpädagogische Fachkräfte) übertragen werden. 2Die Leitung soll über einschlägige Berufserfahrung verfügen. 3Für Fachkräfte mit einer gleichwertigen Ausbildung kann das Landesjugendamt Ausnahmen zulassen."

 

Bedeutet der hervorgehobene Text das es Ausnahmen für "Sozialmanager" gibt ? Ich frage deswesegen weil mich dieser Studiengang interessiert :)

 
Kleine Anmerkung von mir an mich selbst nach kurzer Recherche. Es ist Theoretisch möglich mit den Inhalten des Studienganges Sozialmanagement ( z.b von der Apollon) die Staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit zu beantragen, da sich die wichtigsten Studieninhalte eins zu eins Decken. Die Einzige Frage die dabei aufkommt reichen die Credits/Stunden der Module für die Anerkennung aus? Als Grundlage dafür ist in Sachsen das Sächsische Sozialanerkennungsgesetz mit dem §2 Staatliche Anerkennung von Vergleichbaren Ausbildungen zu nennen. Ein Versuch wäre es doch mal Wert :) ?! Wenn nicht sind halt 50 Euro weg aber vielleicht würde es klappen.

So jetzt aber Schluss mit dem Offtopic ^^

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Da wäre ich vorsichtig, auch wenn es theoretisch in Sachsen villeicht möglich sein könnte.

 

Ich habe schon in verschiedenen Kitas/Einrichtungen gearbeitet und mir ist noch nie eine Leitung untergekommen die nur einen Bachelore Abschluss Sozialmanagment hatte.

Als Kitaleitung sollte/muss man davor einfach im Gruppendienst gearbeitet haben um eine Kita entsprechend leiten zu können. Und das setzt ja immer eine päd. Erstausbildung vorraus.

Falls du kein Erzieher/Kinderpfleger bist wäre ich vorsichtig auf eine Stelle zu hoffen nur mit BA Sozialmanagment.

 

In der Praxis lernst du einfach Sachen die dir keine Theorie vermitteln kann.

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vor 3 Stunden, Social sagte:

Da wäre ich vorsichtig, auch wenn es theoretisch in Sachsen villeicht möglich sein könnte.

 

Ich habe schon in verschiedenen Kitas/Einrichtungen gearbeitet und mir ist noch nie eine Leitung untergekommen die nur einen Bachelore Abschluss Sozialmanagment hatte.

Als Kitaleitung sollte/muss man davor einfach im Gruppendienst gearbeitet haben um eine Kita entsprechend leiten zu können. Und das setzt ja immer eine päd. Erstausbildung vorraus.

Falls du kein Erzieher/Kinderpfleger bist wäre ich vorsichtig auf eine Stelle zu hoffen nur mit BA Sozialmanagment.

 

In der Praxis lernst du einfach Sachen die dir keine Theorie vermitteln kann.

 
Vielen dank für den Erfahrungsaustausch :) Da hab ich allerdings gleich die nächste Frage, wie kann es dann Möglich sein das Personen ( Elterninitiativen) eine Kita Gründen die garkeine pädagogische Vorbildung besitzen sondern nur betriebswirtschaftliche Berufserfahrung mitbringen. Wir hatten solche Fälle in Dresden, Kitas von Eltern gegründet als e.V , welche aber selbst nie im pädagogischen Breich tätig waren. :confused:

Ich habe nicht das Bedürfnis in einer Kita zu arbeiten, das war an dieser Stelle rein vom gesetzlichen Rahmen nur ein gutes Beispiel. Aber ich möchte gerne dem Gesundheitswesen dem Rücken zu wenden und Fuß im Sozialwesen fassen.

 

 

vor 1 Stunde, Emily Strange sagte:

Es fehlt doch komplett die Praxisphase und ohne Praxisphase gibt es in NRW (Sitz der IUBH) auch keine staatl. Anerkennung. Habe es beim Ministerium erfragt.

 

Ich gebe ich dir Recht. auf der Internetpräsenz der IUBH ist nirgends eine Rede von einem Praktikum was während des Studiums absolviert werden muss. An der Diploma wird eindeutig ein 100 tätiges Praktikum verlangt. Macht auch Sinn wenn das Praktikum für die staatl. Anerkennung notwendig ist. Das bedeutet aber auch das die IUBH die Module schieben und verändern kann wie sie möchte, ohne nachgewiesenes Praktikum können die auch keine staatl. Anerkennung beantragen. Wobei in NRW wohl auch die vorherige berufliche Tätigkeit bsw. Erzieher , als Praktikum anerkannt wird.

 

Bin echt gespannt was sich da noch ergeben wird bei der IUBH. Es bleibt spanndend.

 

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Noch schnell ne Info zum Offtopic:

 

Ich berichte hier von meinen Erfahrungen wie das bei uns war, da ich früher selber in einer Elterninitiative gearbeitet hab:

Was für eine Ausbildung der Vorstand in einer Elterninitiative hat ist relativ unerheblich.

Bei Elterninis ist das so, es wird ein Verein gegründet und der ist dann gleichzeitig der Träger der Elterninitiative. Alle Eltern sind logischerweise Mitglied im Verein.

Da werden dann die Vorstände gewählt unter anderem der Personalvorstand.

Der stellt dann Personal ein, auch hier ist eine Kitaleitung notwendig. Für das päd. Personal ist der AG der e.V also quasi alle Eltern.

Natürlich muss auch eine Elterninitiative die notwendigen Vorlagen erfüllen um eine Betriebserlaubnis und Fördergelder zu erhalten (eben auch eine geeignete Leitung).

 

Der Vorstand hat dann natürlich mehr Arbeit als die anderen Eltern aber halt auch mehr Einfluss. Die Arbeit als Vorstand ist allerdings ehrenamtlich, zumindestens kenne ich keine bei denen das bezahlt wird. Die meisten machen das neben ihrem Hauptberuf oder während der Elternzeit.

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Ob die IUBH die staatliche Anerkennung wirklich bekommt, ist ja auch noch fraglich - so wie die gerade in allen Bereichen die Studiengänge aus dem Boden stampfen......Aber das eine, hat mit dem anderen ja vielleicht auch nichts zu tun.

Die Apollon sagt direkt, dass der Studiengang theoretisch nicht darauf ausgelegt ist. 

Man muss halt wissen, was einem zunächst wichtig ist.

Vielleicht kommen ja auch Kombinationen in Betracht. Studium Sozialmanagement +entsprechende Berufserfahrung/Praktikum....irgendwie so! Es hat ja auch jeder einen anderen Hintergrund.

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