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Fragen zur Annerkennung der Module


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Hallo liebe Community,

 

ich hätte da eine Frage bzgl. der Anerkennung von Vorleistungen. Wird ein Modul anerkannt, steht ja meines Wissens im Bachelordiplom dann auch anerkannt drin. Wird dieses "Anerkannt" in irgendeiner Weise bewertet? Irgendwo hab ich mal gelesen (keine Ahnung mehr wo), dass es Unis gibt, die dieses "Anerkannt" mit der Note ausreichend bewerten.

Dann noch eine weitere Frage zur IUBH. Habe ich es richtig verstanden, dass ich auch zwei Klausuren an einem Tag schreiben kann?

 

Vorab danke für eure Antworten :-)

Bearbeitet von Markus Jung
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Anerkennungen aus Studienleistungen an anderen Hochschulen stehen mit der entsprechenden Note drin ( sind mit "A*" markiert). Anerkennung aus anderen Leistungen (z.B. aus beruflicher Praxis) werden unbenotet markiert.

 

Und ja, man kann 2 Module an einem Prüfungstermin schreiben.

Bearbeitet von OldSchool1966
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  • 3 Wochen später...

Ich hätte hierzu auch eine Frage, ich habe bereits die Anrechnungsphase hinter mir und werde mich in naher Zukunft bei der IUBH einschreiben.

Hier im Forum habe ich erst in einem Beitrag gelesen das man zwar für die Anrechnung die ECTS bekommt jedoch trotzdem die Prüfung im jeweiligen Modul schreiben muss! - Ich kann mir das nicht vorstellen da sonst die Anrechnung wenig Sinn machen würde, will aber trotzdem auf Nummer sicher gehen...

Hat hierzu jemand Erfahrung (gerade von der Anrechnung von nicht akademischen Leistungen).

Danke schon mal für die Antworten.

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Module die voll anerkannt sind musst du nicht schreiben. Besteht ein Modul Teil 1 und Teil 2 und die wurde nur Teil 1 anerkannt musst du Teil 2 schreiben. z.B BWL besteht aus Skript 1 und 2. Beides wird in einer einzelnen Klausur von 90 min geschrieben. Würde BWL 1 anerkannt schreibst du quasi nur eine halbe Klausur die aus Teil 2 besteht und du hast auch nur 45 min. Zeit

Bearbeitet von mamawuschel
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vor einer Stunde, Hammy sagte:

Hat hierzu jemand Erfahrung (gerade von der Anrechnung von nicht akademischen Leistungen).

Danke schon mal für die Antworten.

Abrechnungen nicht-akademischer Leistungen erfolgen nach Einzelfallprüfung, eine pauschale Aussage ist also nicht möglich.

Aus- und Weiterbildungen können pauschal anerkannt werden. Hierzu gibt es eine Übersicht auf der IIUBH-Homepage.

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vor 18 Stunden, mamawuschel sagte:

Module die voll anerkannt sind musst du nicht schreiben. Besteht ein Modul Teil 1 und Teil 2 und die wurde nur Teil 1 anerkannt musst du Teil 2 schreiben. z.B BWL besteht aus Skript 1 und 2. Beides wird in einer einzelnen Klausur von 90 min geschrieben. Würde BWL 1 anerkannt schreibst du quasi nur eine halbe Klausur die aus Teil 2 besteht und du hast auch nur 45 min. Zeit

 

So hatte ich mir das vorgestellt... Vielen Dank.

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

noch eine kurze Frage zu diesem Thema:

 

Wenn ich z. B. bei BWL die Einführung anerkennen lasse, muss ich nur noch BWL Vertiefung schreiben. Kommen bei dieser Prüfung auch Fragen aus der BWL Einführung? Ich habe etwas Angst, dass ich durch die Anerkennung bei der Vertiefung stecken bleibe :-(

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Grüße

 

vaporion

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Am 6.6.2016 at 17:48 , Hammy sagte:

Hier im Forum habe ich erst in einem Beitrag gelesen das man zwar für die Anrechnung die ECTS bekommt jedoch trotzdem die Prüfung im jeweiligen Modul schreiben muss!

So habe ich das auch gehört. Habe es aber selbst nicht gemacht. Diese "Anerkennung" wird dann mit ausreichend bewertet an manchen Hochschulen.

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Wenn Teil 1 anerkannt wird, steht in der Notenübersicht anerkannt, sollte die Leistung an einer anderen Uni oder FH erbracht worden sein und die Leistungen sind vergleichbar kann die Note mitübernommen werden. 

Man schreibt eine Klausur in Teil 2 und hat dann auch nur die Hälfte der angesetzten Zeit. Sprich hat die gesamte Klausur aus Teil 1 und 2 eine Klausur von 90 min. hat man für Teil 2 nur 45 min..

 

Teil zwei einer Klausur kann sich durchaus auch mal auf Inhalte aus Teil 1 beziehen. Teil 1 besteht jedoch nur aus Grundlagenwissen, daher sollte man dadurch keine Probleme haben, wenn es anerkannt ist. Teil 1 steht auch als PDF zur Verfügung um nachzulesen. 

 

Die Abschlussnote im jeweiligen Modul setzt sich dann nur aus der Note des zweiten Teil zusammen. 

 

Ich persönlich werde zu jedem Modul in dem mir Teil 1 anerkannt wurde, dennoch diese durchlesen. 

 

Bei ein der Fernuni Hagen werden Module von anderen Unis mit der Note ausreichend anerkannt.

 

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