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Brexit-Auswirkungen auf Weiterbildung


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Die Briten spinnen meiner Meinung nach nicht. Sie wissen m.E. nur nicht, was sie tun. Bzw. getan haben.

 

Damit möchte ich auch meine Aussage zum "feindlichen Akt" gleich wieder relativieren.

 

Müsste ich per Volksentscheid über z. B. Bankendinge entscheiden, wäre meine Entscheidung wahrscheinlich auch nicht richtig, weil ich einfach zu wenig Ahnung von der Materie habe. Vielleicht würde ich mit mehr Kenntnissen anders entscheiden! Wobei mir eine Aneignung profunder Kenntnisse dazu wahrscheinlich gar nicht möglich wäre.

 

Ich bezweifle daher, dass die meisten Briten wirklich profunde wirtschaftspolitische Kenntnisse haben, um die Konsequenzen ihrer Entscheidung allumfassend einschätzen zu können.

 

Ingesamt vermute ich aber weiterhin, dass es zumindest auf die Hochschulabschlüsse und Studienmöglichkeiten keine wesentlichen Auswirkungen hat.

 

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Dr. Thorsten Eidenmüller hat in der Xing-Gruppe " Promotion/Doktorat als Fernstudium / - verfahren" ebenfalls das Thema "Der BREXIT und seine bildungsrechtichen Auswirkungen" kurz aus seiner Sicht zusammengefasst. Herr Dr. Eidenmüller ist "President of the Board of Directors" der "European Education Group AG", zu der beispielsweise die Allensbach University gehört. Ich habe von ihm die schriftliche Erlaubnis seinen Beitrag hier veröffentlichen zu dürfen. Falls du Markus zur rechtlichen Sicherheit etwas brauchst, schicke ich dir gerne Screenshots meiner Anfrage und der Freigabe durch Herrn Dr. Eidenmüller.

Sein Beitrag:

 

Zitat

Der BREXIT und seine bildungsrechtlichen Auswirkungen

Kaum zu glauben, aber wahr, die Briten haben sich mehrheitlich für einen Ausstieg aus dem EU-Raum entschieden. Neben Auswirkungen auf das Rechts-, Finanz-, ja das ganze Wirtschaftssystem sind damit auch völlig neue Maßstäbe an die künftige Bewertung britischer Bildungsabschlüsse zu legen. Insbesondere britische Universitäten waren mit ihren Studiengängen bis hin zum Doktorat auf dem Gebiet der EU sehr stark expandierend mit Partnern in nahezu allen europäischen Ländern. Im Hinblick auf die Tatsache, dass im Falle des Austritts von Großbritanniens aus der EU deren Universitäten formaljuristisch "keine Universitäten mehr auf dem Gebiet der EU" sind, rücken die akademischen Grade aus UK in eine andere, völlig neue Bewertung.
Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz der deutschen Bundesländer (Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2014), welche EU-Grade in ihrer Anerkennung und führungsweise privilegieren, wären in Bezug auf britische Hochschulabschlüsse und-grade nicht mehr anwendbar. In Deutschland wären z.B. alle britischen Doktorgrade nicht mehr privilegiert als "Dr." führbar und würden auch nicht mehr in die Ausweispapiere eingetragen. Zudem wäre für alle Hochschulgrade aus Großbritannien (Bachelor, Master, PhD/DBA) ein Herkunftszusatz zu führen. Ggfls. kommen auf die Bürger, welche einen Hochschulgrad in Großbritannien absolviert haben oder absolvieren, zusätzliche Erschwernisse in Anerkennungsfragen hinzu (so z.B. sehr streng bei akademischen Graden/ Ausbildungen aus den USA).
In Österreich entfiele die Eintragbarkeit aller britischen Hochschulgrade in öffentliche Urkunden und Ausweise, da UK kein Mitglied der EU und damit nicht mehr privilegiert werden würde. Das Recht auf Eintragung in Urkunden gilt in Österreich nur für akademische Grade, die von Institutionen von Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR oder der Schweiz verliehen wurden.
Auch in allen anderen EU-Staaten würde die privilegierte Behandlung eines EU-Bildungsabschlusses entfallen.
Der BREXIT wirkt sich damit auf eine sehr hohe Anzahl von Studenten aus dem EU Raum aus, die in Vergangenheit, aktuell oder in Zukunft Bildung aus dem Vereinigten Königteich suchten oder noch anstreben. Glück könnten jene Studenten haben, die eine schottische Universität besuchen. Die Schotten und die Nordiren müssten sich, um eine EU-Privilegierung im deutschen und österreichischen Recht zu erhalten, zu einem Austritt aus dem Vereinigten Königreich und zu einem Verbleib in der EU entscheiden.
Fazit: Der BREXIT birgt und bringt bildungsrechtlich signifikante Veränderungen mit sich, die man als EU-Bürger jedenfalls beachten muss.

 

Quelle: https://www.xing.com/communities/posts/der-brexit-und-seine-bildungsrechtlichen-auswirkungen-1011532639

 

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vor einer Stunde, der Pate sagte:

Falls du Markus zur rechtlichen Sicherheit etwas brauchst, schicke ich dir gerne Screenshots meiner Anfrage und der Freigabe durch Herrn Dr. Eidenmüller.

 

Deine Info reicht mir völlig aus - danke, dass du das gleich im Vorfeld mit abgeklärt hast ?.

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Moin!

 

 

Sehen wir das Positive. Es ist nicht so viel, zugegebenermaßen:

 

(a) Durch das schwache Pfund werden Fernkurse eher preiswerter werden

(b) Anerkennung eines Studienabschlusses ist nicht an die Mitgliedschaft der EU gebunden - oder?

 

 

Gruß

Julien Caussin

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vor 3 Stunden, Forensiker sagte:

Naja, am Bologna-Prozess sind ja auch Staaten beteiligt, die nicht EU-Mitglied sind. Es wurde doch eine gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse der teilnehmenden Staaten vereinbart.

 

es geht ja in seinem Beitrag auch nicht um die Anerkennung, sondern das Führen des Grades. Und da muss ich nach dem Brexit mich dann wohl "der Pate M.Sc. in Management (University of Liverpool, United Kingdom) nennen und nicht mehr einfach M.Sc. oder M.Sc. in Management

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Was die Bildung angeht: Ich denke, es wird zeigen, was geschehen wird! Momentan bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten und Tee zu trinken. Ich denke, dass sich an den wirtschaftlichen und bildungstechnischen Gegebenheiten nicht sehr viel ändern wird, da wahrscheinlich spezielle Verträge abgeschlossen werden.

Mich würde es aber mal interessieren, was in den Leuten vorgeht, die gerade an einer englischen Uni ihren DBA oder PhD machen.

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Zum Thema zurück: Es ist nicht ausgeschlossen, dass es Änderungen geben wird in der Bildungspolitik innerhalb der EU. Eventuell wird man den DBA wieder zurückstufen. Vielleicht ist auch das Thema Bachelor/Master wieder am Kommen, da es angelsächsisch ist und evtl. zukünftig eine Nähe zu GB vermieden wird.  Aktuell ist das Thema sehr gefühlsgeladen und unübersichtlich.

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