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Fernstudium Bachelor nach Betriebswirt wo?


MickyH

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Ihr verwechselt da etwas:

Der DQR sagt zwar aus dass der Abschluß (z.B. Staatlich geprüfte Betriebswirt) auf DQR-Niveau 7 ist, wie der Master auch, das bedeutet aber nicht, dass man durch diesen Abschluß berechtigt ist in einen Wissenschaftlichen Studiengang, wie z.B. einem fachähnlichen Master, der zu DQR-Niveau 7 führt, imatrikuliert zu werden. Man kann auch durch Berufserfahrung auf DQR-Niveau 7 kommen. Der DQR sagt dass man die Kompetenzen, Fähigkeiten und Skills erworben hat, die einem DQR-Niveau 7 gleich kommen.

 

Bisher musste man erstmal einen Bachelor machen um dann anschließend einen Master machen zu können, auch mit Staatlich geprüftem Abschluß. Ich habe aber gehört dass dieses aufgeweicht wird (oder wurde) und an manchen Hochschulen (def. nicht Universitäten) man mit gewissen Auflagen (z.B. extra Module für wissenschaftliches Arbeiten, Aufnahmeprüfung, oder persönliches Gespräch) sich auch direkt in den Master immatrikulieren kann.

 

Ich beackere das Thema DQR und eine nummer höher mit dem EQF (european qualifying framework) in meiner Master-Thesis gerade.

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OK danke für die Infos - wollte auch keine Diskussion zu dem alten Thema IHK Weiterbildungen / akademische Weiterbildung (Studium) starten - hatten wir in anderen Foren und im privaten schon oft genug ;-).

 

Aber es scheint nun auch an manchen Universitäten möglich zu sein einen Master ohne Erststudium zu machen (TU Kaiserslautern, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.....) ich denke das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. 

 

 

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Genauso ist es. Nicht in allen Bundesländer ist ein Master ohne Bachelor möglich (in NRW geht das z.B. nicht).

Die Technische Universität Kaiserlautern (Rheinland-Pfalz) bietet aber schon seit einigen Jahren die Möglichkeit an (z.B. den Studiengang Organisationsentwicklung).

 

Aber wie schon eben geschrieben; MickyH. kann sich ja die Hoschulangebote ansehen und sich Infos dazu einholen.

Sowohl für einen Bachelor als auch einen Master gibt es gute Angebote.

 

 

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@SebastianL

 

zum Thema DQR volle Zustimmung. Dies war sogar Thema bei meinem ersten Promotionskolleg. Da hat sich unser Professor sehr über diese Einstufungen ausgelassen. Gemäß DQR ist er als Doktor der Stufe 8 fähig ein Unternehmen zu führen. Er grinste nur und meinte es wäre für jedes Unternehmen besser, er hat mit der Führung nichts zu tun (promovierter Sozialwissenschaftler).

 

Aber zum Thema Master ohne ersten akademischen Abschluß hat @silly1980 recht. Auch an Universitäten ist der Master ohne akademischen Abschluß möglich. Hier als Beispiel die Zugangsvoraussetzungen für den M.A. in Organisationsentwicklung an der TU Kaiserslautern. Für andere Master-Studiengänge (im Fernstudium, Präsenz habe ich nicht geprüft) bietet die TU Kaiserslautern ebenfalls den Zugang ohne akademischen Abschluß an. Habe dies vor einiger Zeit erfahren, da ich einem Arbeitskollegen den Master in Erwachsenenbildung ans Herz gelegt habe. Auch der hat keinen ersten akademischen Abschluß und könnte in Kaiserslautern generell starten, sobald er die unten aufgeführten Hürden überwindet.

 

Zitat

Zugangsvoraussetzungen

 

a) für Interessierte mit einem ersten Hochschulabschluss
Zum postgradualen Master-Fernstudiengang „Organisationsentwicklung“ werden Interessierte zugelassen, die bereits über einen ersten mindestens sechssemestrigen abgeschlossenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule) sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit, die zeitlich nach dem Erststudium liegen muss, verfügen. Bewerbungsfrist für Studieninteressierte mit erstem Hochschulabschluss ist der 15. Juli eines jeden Jahres.

 

Noch bis zum 31. August bewerben - Freie Plätze werden im Losverfahren vergeben.

 

B) für Interessierte ohne einen ersten Hochschulabschluss
Zugang zum postgradualen Master-Fernstudiengang „Organisationsentwicklung“ erhalten ab WS 2013/14 auch Bewerber/innen ohne einen ersten Hochschulabschluss. Nach den Bedingungen des neuen Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz* wird im Studiengang „Organisationsentwicklung“ die sogenannte Eignungsprüfung durchgeführt. Hiermit soll der rechtlich geförderten Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte Rechnung getragen werden. Beruflich qualifizierte Interessenten, welche bereits mit dem Studienfach hinreichend zusammenhängende Berufserfahrung gesammelt haben, obliegt die Möglichkeit, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen.
Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation und die fachliche Voraussetzung der Bewerber/innen mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums vergleichbar sind.

 

Zum Punkt B) "für Interessierte ohne einen ersten Hochschulabschluss"
Die Eignungsprüfung erfolgt in drei Schritten:
a) Einreichen der Bewerbungsunterlagen bei der Abteilung für Studienangelegenheiten,
B) online-basiertes Seminar zum wissenschaftlichen Arbeiten und
c) mündliche Prüfung mit fachlichem Bezug zu einem bzw. mehreren thematischen Bereichen der Systemischen Beratung an der TU Kaiserslautern.

 

Quelle: http://www.zfuw.uni-kl.de/fernstudiengaenge/human-resources/organisationsentwicklung/

 

Edith: Die Smilies habe nicht ich eingefügt, die wurden per copy & paste aus der Originalquelle hier zu Smilies

 

@anjaro ups, erst hinterher gesehen, dass du den Master in Organisationsentwicklung ebenfalls genannt hast, dann hätte ich ein anderes Beispiel nehmen können. Aber für den hatte ich mich mal interessiert, wäre es mit der Promotion nichts geworden. Darum hatte ich den gewählt ;)

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Ganz kurzer Einwurf: der "geprüfte Betriebswirt" und der "staatlich geprüfte Betriebswirt" sind zwei paar Schuhe. Der geprüfte Betriebswirt und der Betriebswirt im Handwerk markieren das Ende der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen (IHK und HWK) und sind DQR 7, der "staatlich geprüfte Betriebswirt" (eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung) ist DQR 6, also Bachelor-Niveau. Nur mal so.

 

http://www.dqr.de/content/2316.php#qs-result

 

(Ich hoffe, der Link funktioniert)

 

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Danke @parksj86, ich hab mich schon gewundert. Es ist genau so wie Du es sagst.

@silly1980: Somit ist Dein Abschluß DQR-Niveau 6. Aber egal wie Du es drehst und wendest, wenn Du eine Hochschule findest, die den Abschluß als Zugangsvoraussetzung für den Wunsch-Master anerkennt, dann würde ich das tun und auf den Bachelor verzichten. Wenn dies nicht klappt, dann wirst Du wohl leider vorher einen Bachelor machen müssen und dort ggf. einen finden, der Dir möglichst viel anerkennt.

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Sorry das wir hier wegen mir vom Thema abgerutscht sind.

 

@SebastianL: ich habe den IHK Betriebswirt - und bin auch im Masterstudiengang immatrikuliert / hätte aber auch ein Fachwirt oder der staatlich geprüfte Betriebswirt gereicht ;-)

 

Aber dennoch interessant die unterscheide von Bundesland zu Bundesland und die Eingruppierung der Abschlüsse.

Meiner Meinung sollte das alles ordentlich und bundeseinheitlich geregelt werden - wo wir wieder bei einem anderen Thema wären (Schulrecht = Landesrecht) bei welchem wir auch nichts ändern können :-(.

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