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Soll Muttersprache nachweisen


Vica

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Hallo allerseits, 

 

wie viele andere hier auch habe ich mir überlegt, im WS den Psychologie-Master zu belegen. Mein Bachelor ist zwar aus England, ich bin aber deutsche Staatsbürgerin und deutsch damit meine Muttersprache. 

 

Ausweis und Geburtsurkunde reichen der Fernuni nicht, um meine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Ich brauche "amtlich beglaubigte Nachweise" für meine Muttersprache. Es gelte für alle mit ausländischem Abschluss, dass die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, da stünde nicht, dass Muttersprachler ausgenommen seien (im Hochschulgesetz).
Völlig ignorierend, dass man den Ausweis natürlich nur dann bekommt, wenn man die Sprache beherrscht. 

 

Hat das schonmal jemand von euch gehört?

Wie weist man seine Muttersprache nach? Bin ich dazu wirklich verpflichtet? Andere Unis, bei denen ich mich mit demselben Bachelor beworben habe, fordern dies nicht.

LG Vica

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Deutsch-Kenntnisse werden nicht unbedingt verlangt. B1 Niveau ist aber oft die Bedingung (gibt jedoch Ausnahmen).

 

Habe das hier gefunden, wie man seine Kenntnisse nachweist:

 

"Sie können Ihre Deutschkenntnisse durch nachfolgende Unterlagen belegen:

  • Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vor dem 28. August 2007 eines Integrationskursträgers) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs,
  • das Zertifikat Deutsch auf dem Niveau B 1 oder ein gleichwertiges oder ein höherwertiges Sprachdiplom,
  • erfolgreicher vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit jeweiliger Versetzung in die nächsthöhere Klasse,
  • Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule),
  • Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule oder
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung."

Finde es sehr albern von der FernUni Hagen so etwas extra zu verlangen... ?

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Besten Dank!

Telefonisch konnte mir leider keiner weiterhelfen. Keiner wusste was dazu, weil das Thema "zu speziell" sei und ich solle mich per Mail an den Studienservice wenden :( Der zuständige Sachbearbeiter arbeitet auch nur von 9-11 und war nicht mehr erreichbar. 


Ich werde dann wohl mal meine alten Schulzeugnisse einschicken, damit sollte es dann hoffentlich getan sein. Habe gerade erfahren, dass auch ein Notar wohl die Muttersparche amtlich beglaubigen kann. Verrückt!


LG 

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  • 2 Wochen später...

@Vica

 

Hast du eine abgeschlossenen Berufsausbildung?

Dann käme das hier in Frage: " das Zeugnis über die in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. ein Abschlusszeugnis von der Berufsschule oder ein IHKZeugnis) nachweist, sofern in diesem Zeugnis das Fach „Deutsch“ mit einer Mindest-Note „ausreichend“ angeführt wurde"

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/infomaterial/sprachnachweis_stand_mai2016.pdf

 

@Stefania85

 

Zitat
  • erfolgreicher vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit jeweiliger Versetzung in die nächsthöhere Klasse,
  • Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule),

 

Hast du das von der der FU Hagen? In meinem Link steht das so nicht drin, oder ich habe etwas überlesen.

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