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Sind Berufsbezeichnungen wie -Ingenieur- nicht "geschützt"?


yoshua

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Hallo Studifreunde,

 

ich habe vorgestern eine Stellenanzeige gelesen, die mich ein wenig zum Nachdenken gebracht hat. Gesucht wurde ein Logistikingenieur und die Anforderungen waren ein "kaufmännisches Studium" im Bereich Logistik....

 

Ich frage mich, ob ein Mensch mit diesen Voraussetzungen überhaupt einen Ingenieursjob ausüben darf? Da fehlt doch das technische Verständnis. Oder ist die Bezeichnung Ingenieur nicht so strikt geregelt wie gewisse andere Berufsbezeichnungen?

 

Evtl. geht die operative Tätigkeit ja tatsächlich mehr in Richtung kaufmännische Logistik. Aber dennoch: Ist die Berufsbezeichnung in diesem Zusammenhang korrekt bzw. rechtens?

 

Danke für Antworten.

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Das Ingenieurgesetz regelt die Berufsbezeichnungen und ist in den jeweiligen 16 Landesgesetzen (Hessen, Bayern ff) enthalten.

 

 

Hier ist noch mehr enthalten an Infos

 

http://www.deutschlandfunk.de/berufsbezeichnung-wann-ist-ein-ingenieur-ein-ingenieur.680.de.html?dram:article_id=331721

 

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Der Schutz bezieht sich aber auf die Führung durch eine Person. Also wenn sich jemand "Ingenieur X" oder ähnlich  nennt. Ein Schutz als Stellenbezeichnung wäre mir nicht bekannt. Es steht also wohl jedem Unternehmen frei, eine Ingenieursstelle auszuschreiben, deren Tätigkeit nicht der landläufigen Vorstellung entspricht. Noch etwas anderes ist die Berechtigung eine bestimmte Tätigkeit auszuführen - da gibt es keine generelle Beschränkung (aber sehr wohl in Einzelfällen, Umgang mit Hochspannung usw.). Im konkreten Fall stellt sich die Frage, was die Tätigkeit ist, wenn es nur Diposition ist, ist die Tätigkeit eh nicht sicherheitsrelevant. Und blöde Stellenbeschreibungen sind nicht justiziabel.

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Am 3.9.2016 at 10:31 , MrMoro12 sagte:

Als Wirtschaftsingenieur - Logistik würde ich mich angesprochen fühlen.

 

Als Wirtschaftsingenieur schon. Die Bezeichnung "kaufmännisches Studium" fand ich etwas seltsam in der Ausschreibung.

 

Am 2.9.2016 at 15:14 , stefhk3 sagte:

Der Schutz bezieht sich aber auf die Führung durch eine Person

 

Es dürfte also ein bspw. Wirtschaftswissenschaftler sagen, dass er ALS Logistikingenieur arbeitet? Ich frage mich wie das denn ist, wenn es dann irgendwann darum geht einen neuen Job zu suchen und man schreibt in die Bewerbung, dass man eine Tätigkeit als Logistikingenieur ausgeübt hat? Viele Personaler werden da doch recht verwundert sein.

 

Ich interessiere mich übrigens deshalb so für das Ganze, weil ich mich entschlossen habe mich dort zu bewerben und zu einem Gespräch eingeladen wurde.

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Also ohne jetzt Rechtsberatung geben zu  wollen: Der gesetzliche Schutz von akademischen Graden, Berufsbezeichnungen usw. bezieht sich immer nur auf die "titelähnliche Führung in Zusammenhang mit dem Namen". Wenn es nur im Lebenslauf steht, ist die Sache eh unproblematisch. Das kam z. B. diesem Berliner Politiker zupass, der seinen gekauften Dipl-Kaufmann aus Teufen im Lebenslauf stehen hatte - keine strafrechtlichen Konsequenzen. Hätte er ihn neben den Namen gesetzt, sähe es anders aus. Insofern aus der Sicht ist es unproblematisch. Wenn es Dich stört, kannst Du ja auch was anderes schreiben. Nur weil Dein Arbeitgeber von Logistikingenieuer sprach, musst Du das ja nicht schreiben. Jede andere zutreffende Tätigkeitsbeschreibung geht genauso. Solange Du bei der Wahrheit bleibst, kannst Du im Lebenslauf ja Deine Tätigkeiten nach eigenem Gutdünken beschreiben.

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Ich habe mich eine zeitlang auch mit Beschäftigt weil ich mit meiner Freundin da rege diskutiert habe um den Ingenieur. Raus gekommen ist: Es gibt sowas wie Betriebsingenieure die (warum auch immer) nur die Stellenbezeichnung Betriebsingenieur haben, aber keine Ingenieure sind, also weder Akademiker, noch die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen. Die Stellen werden aber oft so bezeichnet. Man könnte also sagen "ich arbeite als Betriebsingenieur", darf aber nicht sagen dass man ein Ingenieur ist, denn das ist man nicht. Also deckt sich dass mit dem was @stefhk3 sagt, dass die Stellenbezeichnung den Namen "Ingenieur" beinhalten darf, die Person (ohne Akademischen Grad) kein Ingenieur ist und sich auch nicht so bezeichnen darf. Ich war auch extrem verblüfft und irritiert zugleich über diese Tatsache!

 

In dem Fall von @yoshua würde ich also nicht auf eine dusselige Formulierung schließen, sondern vermuten dass dies bewusst so formuliert wurde um ggf. einen Nichtakademiker zu rekrutieren um Personalkosten zu sparen :-) Das kann man aber nicht wissen, wenn man sich nicht viel mit beschäftigt hat. Und wie gesagt, war mir auch bis vor kurzem neu.

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