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Von wegen kostenloser Probemonat...


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Die SGD weigert sich, mir noch Materialien zum kostenlosen vierwöchigen Probestudium zu senden,

weil ich in den letzten zehn Jahren dreimal vom Widerrufsrecht bei verschiedenen Fernkursen Gebrauch machte.

Wenn ich die Rücksendungen z.B. in den letzten vier Monaten dreimal gemacht hätte, würde ich das noch einsehen, aber nach so langer Zeit ?

Jetzt wird zur Anmeldung allen Ernstes verlangt, 50;- Euro an die SGD zu überweisen. 

Zitat : "Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro biete ich Ihnen eine erneute Vertragsaufnahme an.

Ihr Vorteil: Sie erhalten unser hochwertiges Studienmaterial vier Wochen zum testen."

Und weiter : "Wenn Sie dann Ihren Fernkurs über die gesamte Studiendauer erfolgreich abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen als Bonus die geleistete Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zurück."

Bei der ILS, obwohl auch zur Klett-Gruppe gehörend, ist mir das noch nicht passiert.

Die Rücksendebestätigungen habe ich teilweise noch, hier die Daten:

08/2008; 10/2012; in 2015, genaues Datum unbekannt.

Sollte jemandem mein Bericht zu unseriös erscheinen, ich kann auch das oben zitierte Schreiben einscannen und veröffentlichen, falls die Rechtslage (Namensnennung der SGD-Sachbearbeiterin) dies zulässt...

Sollte jemand von der SGD dies lesen, so kann er/sie gern die genauen Termine nennen, vielleicht habe ich mich ja doch in den Jahreszahlen geirrt...

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Der Umstand mag zwar für dich ärgerlich sein, allerdings mittlerweile in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft (z.B. Telekommunikation, Handel, etc.), gar nicht mal so selten.

 

Es gilt halt die Vertragsfreiheit, wozu u.a. gehört, dass, sich der Kunde einen Dienstleister seiner Wahl aussuchen kann. Im Umkehrschluss kann eben auch ein Unternehmen, wie z.B. die SGD, sich seine Kunden, nach gewissen Kriterien, aussuchen.

 

Die SGD geht vermutlich davon aus, dass du nicht wirklich ein ernsthaftes Interesse verfolgst, dich für einen Fernlehrgang einzuschreiben. Dem Unternehmen entstehen ja auch Kosten, bei einem Widerruf des Vertrages.  

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"Verlangt" und "geweigert" wird sich da gar nichts - es wird dir angeboten. Nirgendwo steht, dass man ein Recht auf Zustandekommen des Vertrages hat. Das Angebot "kostenloser Probemonat" gilt erst ab dann.. Die SGD ist nicht dazu verpflichtet, immer wieder Verträge mit dir einzugehen. Durch das Einreichen des Anmeldeformulars allein ist noch kein Vertrag zustande gekommen.

Insofern: Blöd, aber auch irgendwie verständlich. Da du auch schreibst, dass du es vom ILS anders kennst, scheinst du ja gleich bei mehreren Fernschulen mehrere Male so vorgegangen zu sein. Dass da nicht geduldig zugesehen wird, ist doch eigentlich vorhersehbar und so ist das auch nicht gedacht. Hast du denn diesmal vor, den Kurs länger zu belegen?


Den Namen der Sachbearbeiterin solltest du auf keinen Fall veröffentlichen. Denn letztlich setzt sie auch nur um, was ihr Chef ihr vorgibt. Man sollte sie nicht zum Sündenbock machen.

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Es soll jetzt nicht indiskret wirken,  aber an was liegt es denn, dass du bei verschieden Anbietern  viele verschiedene Kurse startest und dann wieder kündigst?

 

Ich meine du schreibst ja, dass das bei anderen Anbietern nicht passiert ist. So hört es sich an, als würdest du das öfter machen?

 

Wäre nicht der richtig Weg, dass du dir erst einmal überlegst, welche Weiterbildung du wirklich belegen willst?

 

Ich finde, dass der "Probemonat"  eher zur Sicherheit gedacht ist, dass man sich zwar sicher ist, dass man

das gewünschte auch durchziehen will,  aber die Möglichkeit bekommt, doch noch einmal auszusteigen,

falls man mit dem Anbieter dann doch nicht zufrieden ist.

 

 

Ein wenig kann ich die Anbieter da schon verstehen, wenn sich da ggf. viele über diesen Weg "kostenloses"

Lesematerial besorgen und ggf. den Monat nutzen, um sich  vom Campus ggf. die ganzen digitalen Skripte

herunterzuladen und dann wieder zu kündigen.

 

 

Also wie gesagt, ist jetzt nicht böse gemeint.

 

 

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Die SGD ist ein Unternehmen und wägt Kosten und Nutzen ab. Wenn Einzelne mal von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Fernkurs in der Probezeit zu widerrufen, ist das mit einkalkuliert. Wenn das Einzelne häufig machen, entsteht vermutlich der Eindruck, dass diese Möglichkeit ausgenutzt wird. Und wenn dies viele machen, würden insgesamt die Kursgebühren für alle steigen. Denn mit der Vertragsabwicklung sind Kosten verbunden und die versandten Studienmaterialien werden in vielen Fällen nicht wieder verwendet werden können.

 

Und natürlich steht es dir frei, es dennoch bei Mitbewerbern zu versuchen und auch, wenn SGD und ILS beide zur Klett-Gruppe gehören, so sind es doch verschiedene Unternehmen (anders als ILS und Fernakademie, die im Grunde nur zwei verschiedene Marken sind).

 

Wie schon ausgeführt, hat die SGD als Unternehmen die Wahl, ob sie einen Vertrag eingehen möchte oder nicht. Der Antrag ist zunächst nur die erste Willenserklärung, erst durch die zweite Willenserklärung des Anbieters kommt der Vertrag zu Stande. 

 

Der komplette Probemonat ist eine vertragliche Regelung, den die SGD so gestalten kann, wie gewünscht, also auch gegen eine Bearbeitungsgebühr. Allerdings gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz:

 

Da ich kein Rechtsanwalt bin, stellen die nachfolgenden Ausführungen lediglich meine persönliche Meinung dar und keine Rechtsberatung und sind auch nicht konkret auf den hier geschilderten Einzelfall bezogen.

Früher war im Fernunterrichtsschutzgesetz  explizit das Widerrufsrecht geregelt, jetzt wird in §4 auf das BGB verwiesen. Und nach dem § 355 BGB gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das heißt innerhalb von 14 Tagen seit Vertragsabschluss (sofern nicht anders bestimmt) kann der Vertrag widerrufen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anbieter innerhalb dieser Zeit auch schon Leistungen erbringen muss, sofern diese nicht bereits vereinbart sind. 

 

Es steht einem Anbieter also frei, ob er einen Vertrag eingeht. Geht er in ein, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, was etwas Anderes ist als ein kostenloser Probemonat.

 

Im Detail gelten die §§ 355 bis 358 BGB, die zum Beispiel hier nachgelesen werden können:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

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Darf ich fragen, ob du denn schon einmal einen Kurs bei der SGD gebucht hast?
Ansonsten kann ich mich den Kommentaren meiner Vorredner nur anschließen. Es ist nicht fair wenn man sich mehrmals kostenlos Studienhefte zuschicken lässt und den Kurs nicht bucht. Man sollte die Gutmütigkeit der Fernschulen nicht ausnutzen. Es entstehen dadurch Kosten die eine Fernschule und somit auch die Fernschüler tragen müssen.

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Ja, ich wollte in den letzten Jahren verschiedene Kurse bei ILS und SGD ausprobieren, teils als Hobby (z.B. Französisch-Grundkurs, Musiktheorie), teils aus beruflichem Interesse (z.B. Elektronik), teils aus studentischem Interesse (z.B. Elektrotechnik, Mathematik) und mir die Kurse entweder, im Vergleich zu anderem Lehrmaterial (Fachbücher, Internet, VHS), zu teuer oder schlicht unsympathisch waren.

Vielleicht wäre bei der SGD ein Hinweis in der groß aufgemachten Werbung angebracht, bei aller Auswahl aus über 200 Kursen, dass man nur drei Versuche frei hat, auch nach Jahren, danach wird eine Widerrufskaution i.H.v. 50,-Euro fällig.

P.S.: Bei der ILS habe ich Anfang der 90er einen Englisch-Kurs durchgezogen, danach einige Kurse widerrufen, und bekomme immer noch Angebote mit 15% Rabatt für das gesamte Kursangebot...

 

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@Spätzünder

 

vor 27 Minuten, Spätzünder sagte:

Vielleicht wäre bei der SGD ein Hinweis in der groß aufgemachten Werbung angebracht, bei aller Auswahl aus über 200 Kursen, dass man nur drei Versuche frei hat, auch nach Jahren, danach wird eine Widerrufskaution i.H.v. 50,-Euro fällig.

 

Die von dir geschilderte Reaktion der SGD kann dir bei allen Anbietern widerfahren. Dein Statement deutet allerdings auch daraufhin, dass du die diversen Posts hier im Thread nicht gelesen, oder gelesen und nicht verstanden hast.

 

vor 29 Minuten, Spätzünder sagte:

P.S.: Bei der ILS habe ich Anfang der 90er einen Englisch-Kurs durchgezogen, danach einige Kurse widerrufen, und bekomme immer noch Angebote mit 15% Rabatt für das gesamte Kursangebot...

 

Das Eine schließt das Andere nicht aus.

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Am Saturday, October 01, 2016 at 16:22 , Spätzünder sagte:

 mir die Kurse entweder, im Vergleich zu anderem Lehrmaterial (Fachbücher, Internet, VHS) , zu teuer oder schlicht unsympathisch waren.

 

Aber die Kosten (und dass sie i.d.R höher sind als z.B. ein Schwung Fachbücher ohne Kursstruktur) sind doch vorher bekannt. Was bedeutet unsympathisch? Die Betreuer, die Tutoren, die Heftgestaltung? Wieso versuchst Du es wieder, wenn das deine Einschätzungen ist? Billiger ist es ja nicht geworden..

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  • 3 Wochen später...

Da geht es ja nicht nur um Kosten, sondern um das Preis/Leistungs-Verhältnis, um Erreichbarkeit von Abschlüssen mit Wert auf dem Arbeitsmarkt, um das persönliche Verständnis des Lehrmaterials, wobei es die persönliche Sympathie durchaus gibt und mitentscheidend ist.

Das mit der persönlichen Sympathie ist so eine Sache: Man gehe in einen Buchladen, um ein Thema zu erkunden,

z.B. Windows-Office, da findet man fünf Bücher von fünf verschiedenen Autoren und dann fängt die Auswahl erst richtig an, obwohl das Thema an sich dasselbe ist...da entscheidet nunmal das persönliche Empfinden beim durchschauen der Bücher.

Ich sage ja nicht, dass die SGD schlecht ist, nur das mir die Kaution für den Probemonat nicht passt. Den für mich guten Elektronik-Praxiskurs gibt es in dieser Form nur bei dei der SGD, daher nehme ich ihn dort. Wo ich später evtl. den Meister oder Techniker mache, wird sich dann noch herausstellen, vielleicht gibt es dort, ähnlich wie bei der ILS, Rabattangebote für Anschlusskurse... 

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