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Von wegen kostenloser Probemonat...


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vor 2 Stunden, Spätzünder sagte:

Ich sage ja nicht, dass die SGD schlecht ist, nur das mir die Kaution für den Probemonat nicht passt.

 

Nach wie vor erschließt sich mir dein Problem nicht. Wenn dir die vertraglichen Konditionen, die dir die SGD anbietet nicht zusagen, zwingt dich ja keiner, dort einen Kurs zu belegen.

 

vor 2 Stunden, Spätzünder sagte:

Den für mich guten Elektronik-Praxiskurs gibt es in dieser Form nur bei dei der SGD, daher nehme ich ihn dort. 

 

Auch hier erschließt sich mir dein Problem nicht. Wenn dir der Kurs zusagt, dann belege diesen. Die Kaution wird doch mit den Kursgebühren verrechnet. Du zahlst ja nicht mehr, sondern gehst erst einmal in Vorleistung. Oder habe ich hier etwas überlesen oder missverstanden?  

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Wovon machst du denn nun deine Sympathie abhängig? Vom Studienbetreuer? Von der Materialgestaltung?

 

Alternativ kannst du bei eBay, dhd24, in Facebookgruppen etc. schauen, ob da jemand für einen Appel und ein Ei seine Lehrgangsmaterialien loswerden will. Das kommt öfter mal vor. So könntest du schonmal schauen, ob dir die Unterlagen zusagen.

 

Dieses "Kautions"-Angebot finde ich ansonsten okay. Du kommst eben - entschuldige die Ehrlichkeit, ich unterstelle es dir nicht, aber das ist der Eindruck, den wahrscheinlich auch die SGD hat - rüber wie jemand, der Unterlagen abgreifen will ohne dafür zu zahlen oder jemals ernsthaft in Erwägung gezogen zu haben, langfristig am Kurs teilzunehmen. Und das ist eben nicht Sinn der Sache. Sollte es nicht so sein, ist es blöd, aber du solltest doch immerhin nachvollziehen können, wieso man auf die Idee kommen könnte...

 

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Die Kaution für den Probemonat wird bis zum Kursende einbehalten,d.h. erst bei vollständiger Beendigung des belegten Kurses zurückgezahlt. Also ist bei einer ordentlichen Kündigung, z.B. nach 6 Monaten die Kaution genauso weg wie bei Inanspruchnahme des Probemonats. 

Ein Abgreifen der Studienmaterialien ist m.E. eigentlich nicht möglich, zumindest habe ich persönlich bei Inanspruchnahme des Probemonats alle Studienmaterialien an die jeweilige Fernschule wieder zurückgeschickt und auf ordnungsgemäßen Zustand geachtet. Auch die Portokosten habe ich bezahlt.

Denkbar ist, das bei hochwertigeren Kursen auch Computersoftware mitgeschickt wird, die dann vor Rückgabe von "Abgreifern" kopiert wird. Dies war bei mir aber nicht der Fall.

Möglich ist aber, dass Hefte, die einmal gelesen werden, nach Rückgabe nicht mehr ausgegeben werden, ähnlich wie am Kiosk, wo Leute mit schmutzigen und verschwitzten Händen als Probeleser eher unerwünscht sind. Ich wüsste aber nicht, dass ich die Hefte so behandelt hätte.

Die Sympathie oder Antipathie entsteht als Gesamteindruck bei der Lektüre, ähnlich wie bei einem evtl. Zeitschriftenabo, da kommt es auch nicht auf einen einzelnen Schreiber an oder nur auf die Aufmachung oder auf tolle Schlagzeilen, sondern auf Inhalte, das persönliche Verständnis und den Eindruck, den der Autor beim jeweiligen Leser.hinterlässt (bzw. hinterlassen will).

So, ich hoffe, ich habe das jetzt für die etwas kritischeren Leser hier ausführlich dargestellt, auf die Frage wie sympathisch oder unsympathisch ich hier rüberkomme verzichte ich lieber... ;-)

 

 

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vor 1 Stunde, KanzlerCoaching sagte:

Was genau beinhaltet denn dieser Probemonat? "Nur" die Zusendung von Studienmaterial? 

 

Während des Probemonats können alle Leistungen in Anspruch genommen werden, also auch die Betreuung und die Korrektur von Einsendeaufgaben etc. Lediglich die Teilnahme an Seminaren ist im Probemonat meist nicht möglich.

 

@Spätzünder:

Zitat

 

 zumindest habe ich persönlich bei Inanspruchnahme des Probemonats alle Studienmaterialien an die jeweilige Fernschule wieder zurückgeschickt und auf ordnungsgemäßen Zustand geachtet.


 

 

Es ist ja zulässig, im Probemonat ganz normal mit den Unterlagen zu arbeiten, also Markierungen und Notizen darin vorzunehmen etc. 

 

Außerdem wäre es ja denkbar, dass die Hefte kopiert werden, oder eben wer schnell ist die Unterlagen auch einfach nur gelesen werden und ggf. Fragen geklärt werden und dann vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird.

 

Auf jeden Fall entsteht ein Aufwand, der auf alle zahlenden Teilnehmer umgelegt wird.

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Danke, Herr Jung, das waren meine Vermutungen beim Thema "Probemonat".

 

In so einem Fall ist es doch eigentlich ziemlich klar, dass nach zwei Probemonaten ohne Buchung hinterher Schluss ist mit freiem Probeeintritt. Denn egal, ob Sie, Spätzünder, nun alle Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht - die Kapazität dafür muss ja im Unternehmen vorgehalten und bezahlt werden.

 

Jeder Anbieter von Dienstleistungen zieht eine klare Grenze, welche Leistungen im Vorwege kostenfrei zu bekommen sind. Jedenfalls, wenn er schlau ist.

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  • 11 Monate später...

Es wurde ja nur alle drei Jahre einmal ein Kurs storniert. Aber: SGD und ILS gehören zur Klett-Gruppe und möglicherweise haben alle Klett-Schulen Zugriff auf die Daten. Allerdings sollte man eine Begrenzug bei Rücktritten auch thematisieren in den AGBs und auf der Homepage darauf hinweisen.

 

Ich selbst habe in fast 20 Jahren nur einmal von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Da hat sich ein Kurs als zu aufwändig herausgestellt (Supervisionen neben dem Kurs). Ich habe dann allerdings die "Light Version" belegt.

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Zitat

Allerdings sollte man eine Begrenzug bei Rücktritten auch thematisieren in den AGBs und auf der Homepage darauf hinweisen.

 

Es geht doch hier um privatwirtschaftliche Regelungen - dort gibt es einen Antrag/eine Bestellung (also eine Willenserklärung) und diese kann vom Dienstleister angenommen werden (zweite Willenserklärung - dann kommt ein Vertrag zu Stande) oder abgelehnt werden (kein Vertrag) oder es kann ein abweichendes Angebot unterbreitet werden, das dann wiederum vom Kunden angenommen werden kann (Vertrag) oder nicht (kein Vertrag). 

 

Hier steht es den Fernschulen also frei, wen sie als Kunden annehmen möchten und wen nicht oder nur unter Auflagen. Und das kann auch eine individuelle Entscheidung sein, ohne dass dies in den AGBs genannt sein müsste.

 

Natürlich kann darüber diskutiert werden, ob jetzt die drei Rücksendungen in zehn Jahren viel oder wenig sind und was hier die genauen Gründe waren, allerdings sehe ich nicht, dass die SGD sich rechtlich falsch verhalten hat.

 

Als Kunde kann ich natürlich für mich überlegen, ob ich bei diesem Anbieter dann überhaupt noch Interesse daran habe, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, oder schaue, ob ich mich an einen anderen Marktteilnehmer wende.

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Ich habe einmal einen Kurs zur Probe belegt. Da habe ich etwa drei Wochen normal mit dem Kurs gearbeitet: Ich habe die Hefte gelesen, die Übungen ausgefüllt (es waren Übungen, die in Hefte eingetragen werden konnten), an Forendiskussionen teilgenommen, mit meinem Betreuer kommuniziert und schliesslich sogar eine Einsendeaufgabe abgeschickt, die korrigiert wurde.

Den Kurs habe ich dann nicht weiter belegt. Die Kursmaterialien habe ich zurückgesandt, aber die konnten klar nicht mehr für einen anderen Teilnehmer verwendet werden. Die Schule hatte einen erheblichen Aufwand mit mir, sie mussten meine Anmeldung bearbeiten, mir meine Lehrmaterialien schicken, die Internetressourcen bereitstellen, der Tutor hat Zeitaufgewendet und meine Kündigung musste auch bearbeitet werden.

Ich habe es als sehr grosszügig empfunden, dass ich diesen ganzen Service kostenlos in Anspruch nehmen konnte. Für mich wäre es auch ok gewesen, für den ersten Monat zu zahlen und dann einfach folgenlos kündigen zu können.

 

Deshalb finde ich, dass der TE eine überzogene Anspruchshaltung hat. Die Fernschule hat bereits viel kostenlos für dich gearbeitet. Sie findet nun, dass es erst mal genug ist. Du bekommst jetzt keine Gratisleistungen mehr. Halte ich für völlig in Ordnung, schliesslich haben sie auf dich schon x Euro aufgewendet, aber nichts verdient.

Du an deiner Stelle kannst für dich entscheiden, dass du diese Fernschule nicht mehr berücksichtigen willst.

So ist es und mehr lässt sich dazu eigentlich nicht sagen.

 

 

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