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yoshua

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Nein, "musst" Du nicht. Aber je nach dem wie groß die Überarbeitung war, ist es erforderlich oder auch nicht. Evtl. gibt es die Unterlagen auch als PDF zum download - dann kannst Du ganz einfach abgleichen, was sich geändert hat.

 

Manchmal sagt auch der Lehrstuhl auf Nachfrage, ob die Überarbeitung umfangreich ("grundlegend") war, oder eher nicht. Denn nicht jede Überarbeitung wirkt sich auf die Klausur aus (z.B. rein redaktionelle Überarbeitung).

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Am 10.2.2017 at 06:48 , CrixECK schrieb:

Nein, "musst" Du nicht. Aber je nach dem wie groß die Überarbeitung war, ist es erforderlich oder auch nicht.

 

Also sollte ich nachfragen oder wird irgendwo eine Info dazu hinterlegt? Ich habe bisher leider keine Info gefunden. 

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