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Wie wirkt sich der Brexit auf das Fernstudium aus?


Markus Jung

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Am 23. Juni 2016 fand das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union statt mit dem Ergebnis, das eine Mehrheit der  Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs für  einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stimmten. Dieser wird jetzt für 2018 erwartet und die genauen Rahmenbedingungen werden jetzt in Verhandlungen festgelegt werden.

 

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass auch die Weiterbildung davon betroffen sein wird und hier speziell das Fernstudium, da es etliche Studierende aus Deutschland gibt, die an britischen Universitäten wie zum Beispiel der Open University studieren oder dies vorhaben. Welche Auswirkungen es genau geben wird und in wieweit diese durch Vereinbarungen abgemildert werden, ist noch unklar. Möglich ist zum Beispiel, dass sich etwas an der Nennung von akademischen Graden, den Studiengebühren oder auch der Anerkennung von (Vor-)Leistungen ändern wird. Das unten eingefügte Video geht ausführlich darauf ein. Außerdem gibt es im Forum von Fernstudium-Infos.de eine umfangreiche Diskussion dazu mit Links zu zahlreichen weiterführenden Informationen. 

 

 

Einen umfangreichen Austausch zu diesem Thema gibt es auch hier bei Fernstudium-Infos.de:

Update 27.04.2017: Hinweis auf Diskussion ergänzt

Bearbeitet von Markus Jung
Diskussion ergänzt
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Hallo,

ich finde das Thema sehr interessant. Mein Vollzeitstudium war ein kooperativer Studiengang zwischen deutscher FH und englischer Uni, dadurch habe ich jetzt beide Abschlüsse. Ab und zu überlege ich schon, an einer englischen Uni zu promovieren (könnte ich alleine mit dem englischen Bachelor wegen der Note), musste mir jetzt aber schon anhören, dass mein englischer Abschluß nichts wert sei. Selbst ohne Wahrheitsgehalt (war definitiv ein Neider) zeigt die Aussage den Eindruck den die breite Masse von englischen Abschlüssen hat. 

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@inva: Generalisierend lässt sich glaube ich nicht sagen, dass britische Abschlüsse einen schlechten Ruf hätten. Es gibt dort sehr renommierte Universitäten.

 

@Karate-Kalle: Und genauso gibt es viele Absolventen eines Fernstudiums, die gute Erfahrungen damit bei Bewerbungen gemacht haben - dafür ist es hier allerdings das falsche Thema, da Off-Topic. Bitte ggf. an ein passendes im Forum anknüpfen, es gibt da schon etliche Diskussionen zu.

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vor 15 Minuten, Markus Jung sagte:

Generalisierend lässt sich glaube ich nicht sagen, dass britische Abschlüsse einen schlechten Ruf hätten. Es gibt dort sehr renommierte Universitäten.

 

Nein, zum Glück nicht. Da muss man nur mal einen Blick in die "World University Rankings" werfen. Ist nur immer die Frage, mit wem man sich grade unterhält und schon gibts lauter verschiedene Ansichten. In dem Moment wars eben einer mit 0 Ahnung dem ich vorher wegen seinem dualen Studiengang auf die Füße getreten bin.

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  • 3 Wochen später...
vor 58 Minuten, jedi sagte:

Der Kurs für das Pfund geht weiter nach unten. Das bedeutet Waren oder Leistungen aus UK werden für uns günstiger. Eigentlich ein positiver Effekt.

 

Ganz genau, die Gebühren der OU sind dadurch aktuell richtig günstig. Ausserdem lohnt es sich noch mehr, den Versandhandel auf der Insel im Auge zu behalten. Gerade Bücher und andere Medien sind dort häufig echte Schnäppchen, jetzt noch mehr.

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vor 8 Stunden, Martin Macke sagte:

Ganz genau, die Gebühren der OU sind dadurch aktuell richtig günstig.

 

Was natürlich den Umrechnungskurs angeht, stimmt das. Es wird hier aber gerne vergessen, dass die OU wirklich viel tut, um dies durch Erhöhung der Gebühren für ausländische Studenten ausgeglichen zu halten.

 

Aktuell ist es so, dass ein IT-Kurs im Umfang von 30 Credits auf Masterniveau für Inländer 1361 Pfund kostet, während man in Deutschland schon 1907 Pfund bezahlt. Für den MBA liegt ein 60-Credits-Modul bei 6204 Pfund für Studierende aus Deutschland, für britische Studierende bei 5196 Pfund. Im Schnitt sind mir bei anderen Mastermodulen Unterschiede von ca. 1000 bis 1200 Pfund aufgefallen. Das ist eine deutliche Schere, und die wird mit fallendem Kurs noch größer werden.

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  • 3 Monate später...

Herr Dr. Eidenmüller der Autor des folgenden Artikels, welcher auch in der Zeitschrift für interdispziplinäre ökonomische Forschung erscheinen wird, hat mir erlaubt diesen hier zu veröffentlichen.

 

@Markus Jung Sreenshot von der Genehmigung kann ich dir zu deiner Rechtssicherheit gerne zukommen lassen.

 

Zur Info, Herr Dr. Eidenmüller ist President of the Boad of Director bei der European Education Group AG, zu der beispielsweise die Allensbach Hochschule in Konstanz gehört. Diese bietet ja auch Fernstudien an und wurde von in Person von Herrn Keppler ja schon von Markus interviewt.

 

Der BREXIT im bildungsrechtlichen Fokus: Bestandsschutz für britische Hochschulabsolventen oder Erneuerung bestehender Regelungen?

(C) Thorsten Eidenmueller
Der sich nunmehr abzeichnende BREXIT wirft viele, insbesondere juristische Fragen auf. Zuletzt wurde eine Prognose dargestellt, welche Konsequenzen ein BREXIT auf das Bildungsrecht haben könnte. Neben jenen Konsequenzen stellt sich die weitere Frage, wie sich die Rechtslage nach dem BREXIT für ehemalige Studenten (Alumni) britischer Universitäten und Hochschulen darstellt.
Da Großbritannien (dann) nicht mehr EU-Mitglied ist, würde die privilegierende Wirkung des einschlägigen Beschlusses der Kultusministerkonferenz entfallen. Alumni britischer Universitäten würden nach einem BREXIT grundsätzlich die Pflicht haben, den Abschluss mit Herkunftsnachweis zu kennzeichnen , sog. "Klammerzusatz".
Es stellt sich die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland, respektive die EU und Großbritannien damit umgehen werden.
Zu denken wäre an eine Bestandsschutzklausel zugunsten der Absolventen ausländischer akademischer Grade aus Großbritannien. Durch den Bestandsschutz soll verhindert werden, dass neue oder geänderte gesetzliche Regelungen oder, wie im hiesigen Falle, Beschlüsse, in die Rechte Dritter eingreifen und diese Rechte einschränken oder gar beseitigen. Der Bestandsschutz gehört zur sog. "Rechtssicherheit", weil das Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts für gegenwärtige Dispositionen rückwirkend enttäuscht und damit der fundamentale Wert der Rechtssicherheit verletzt wird .
Das Bundesverfassungsgericht hat für den Bestandsschutz klare Voraussetzungen definiert:
Die für den Bürger bestehende, günstigere Rechtslage muss einen Vertrauens- und Bestandsschutz zur Erlangung der grundgesetzlich geschützten Rechtssicherheit erfordern. Er muss in seinem Vertrauen auf den Bestand des geltenden (und bestätigten") Rechts für seine gegenwärtige Disposition rückwirkend enttäuscht und damit erheblich in seinem Rechten verletzt worden sein .
Dies dürfte für eine gewisse Anzahl an Alumni britischer Universitäten, insbesondere Doktoren, der Fall sein. Sie müssten ihr Privileg, den britischen Doktorgrad als "Dr." vor dem Namen tragen zu dürfen, aufgeben und stattdessen in der im Original verliehen Form führen unter Angabe der Herkunft führen .
Andererseits muss man sich auch die Frage gefallen lassen, ob überhaupt eine gegenwärtige Disposition rückwirkend enttäuscht und damit erheblich verletzt wurde, denn, so zeigt es die Praxis, trägt eine beachtliche Anzahl britischer Alumni bewusst den Herkunftszusatz der Universität, obwohl dieser gerade nicht notwendig ist. Daraus lässt sich schließen, dass es eben viele Alumni es als ehrenhaft ansehen, den Ort der Graduierung im Herkunftszusatz aufzuzeigen. Welche Auffassung sich durchsetzt, wird die Verwaltungspraxis zeigen. Ein Bestandsschutz ist demgemäß kein Automatismus.
Formal betrachtet wäre eine Bestandsschutzklausel in einem zu aktualisierenden Kultusministerkonferenzbeschluss über Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen einzuarbeiten. Andererseits kann aufgrund der Bildungshoheit der Länder jedes Bundesland für sich eine Regelung treffen. So geschehen bei der Schaffung eines Bestandsschutzes für die sog. "Berufsdoktorgrade" der Slowakischen Republik und Tschechien, die zwar in den Bundesländern Bayern und Berlin de facto einen Privilegierungsschutz bis zu einem abschließenden Zeitpunkt erhalten hatten, aber de jure keine rechtliche Sicherheit, da es in der Folgezeit zu abweichenden Gerichtsurteilen kam .
Dieser würde dann den betroffenen Alumni zugestehen, den britischen akademischen Abschluss für die Zeit bis zum offiziellen Austrittsdatum der Briten, privilegiert zu führen.
Eine weitere denkbare Form eines Lösungsansatzes wäre ein bilaterales Äquivalenzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien. Jene Äquivalenzabkommen hat die Bundesrepublik Deutschland bislang mit Bolivien, China, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern geschlossen . Bilaterale Erklärungen der Kultusministerkonferenz / Hochschulrektorenkonferenz wurden mit Australien, Russland und Palästina geschaffen .
Ob dies folgt, bleibt abzuwarten.
 
Quelle: Zeitschrift für interdispziplinäre ökonomische Forschung (ISSN 2196-4688)
Bearbeitet von der Pate
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  • 1 Jahr später...

Wer z. B. im benachbarten Ausland promovieren will, ist immer gut beraten, dies in einem Land der EU zu tun. Somit sind die Titel, z. B. Dr. Titel, PhD, pp. zu 100% anerkannt und es gibt später keinen Ärger (z. B. auf den Ämtern wegen der Eintragung, bei der Personalabteilung im Job, pp.).

 

Der PhD, der große Dr.-Titel, kann z. B. in allen Ländern der EU "gemacht werden" und ist zu 100% gültig. Titel aus der Schweiz und aus England (z. B. der hier angesprochene DBA) sind "mit Vorsicht zu genießen".

 

Euch eine schöne Woche.

Gr. R.

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