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Doktorat/DBA an der CIU (Nord-Zypern) - Anerkennung


dadoni

Empfohlene Beiträge

vor 18 Minuten, dadoni sagte:

 

 Zypern ist auch EU Mitglied und auf Grund der Zypernfrage (Nordzypern-Republik Zypern, diese Situation ist nach wie vor unverändert) sind bei der österreichischen zuständigen Behörde (Enic Naric Austria) VOR Beginn des Studiums die entsprechenden Informationen und Bestätigungen eingeholt worden, dass eben nordzypriotische (in meinem Fall die CIU) Universitäten zur EU zu zählen sind.

 

Eine Änderung der Rechtsansicht kann in einem solchen Fall aber immer vorkommen, z. B. durch Gerichtsentscheidungen oder Ministerialverordnungen.

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vor 26 Minuten, Markus Jung sagte:

 

Die European Education Group? Oder welchen anderen Anbieter? - Dann kann ich das Thema in das passende Unterforum einsortieren. 

 

Hallo Markus,

ich bitte um dein Verständnis, gerne werde ich zum gegeben Zeitpunkt hier festhalten, um welchen Anbieter es sich handelt.

Derzeit ist ein Verfahren am Laufen und ich kann momentan aus rechtlichen Gründen diese Frage nicht beantworten, bitte später. Im Grunde geht es hier aber nicht um die Frage, um welchen Anbieter es handelt, sondern um andere allgemeine Themen (Fragen) wie z. Bsp. was ist ein akademischer Grad einer (nord)zypriotischen Universität wirklich wert?; das Hinterfragen des Verhaltens des Bundesministeriums gegenüber Studenten (Enic Naric Austria ist immerhin das österreichische Informationszentrum für akademische Anerkennung - internationale Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln), kann ich als Student bzw. Bürger den bindenden schriftlichen Bestätigungen bzw. Zusagen einer österreichischen Behörde (hier Enic Naric Austria) vertrauen?; Studenten sollen sich ein Bild machen können, was so "ab geht" in der realen Bildungswelt ;-)  Ich denke hier geht es um mehr als nur darum, das in das Unterforum irgendeines Anbieters zu "schubladieren".    

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Was der Abschluss aus Nordzypern wert ist, weißt du ja jetzt. Und das sich Rechtsansichten über umstrittene Territorien wie Nordzypern ändern können, ist auch keine Neuigkeit. Das würde ich der zuständigen Behörde nicht mal vorwerfen, die auch nur auf Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen antworten kann. Wobei die Antwort von 2009 zum Teil sehr vage formuliert ist, was den rechtlichen und faktischen Status von Nordzypern angeht.

 

Insofern sollten wir aufpassen, dass dieser Thread jetzt nicht zu einem reinen "Behörden-Bashing" verkommt.

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vor 27 Minuten, parksj86 sagte:

 

Eine Änderung der Rechtsansicht kann in einem solchen Fall aber immer vorkommen, z. B. durch Gerichtsentscheidungen oder Ministerialverordnungen.

 

Hallo parksj86,

natürlich kann sich eine Rechtsansicht ändern, wenn es begründet ist. Wenn aber ein und dieselbe Behörde ihre Rechtsansicht ändert (einfach gesagt mal schnell "umsattelt" und in eine neue Richtung galoppiert) ohne, dass sich an den

Bedingungen etwas geändert hat, dann wird es schon "abenteuerlich" und für mich nicht mehr nachvollziehbar   

 

 

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Eine Behörde, kann ihre Rechtsansicht von allein nicht ändern, auch nicht in Österreich. Sie weisungsgebunden. Meistens ist es entweder ein Gerichtsurteil, das sich auf den besagten Bereich mittelbar auswirkt oder diesen unmittelbar betrifft oder eine Ministerialverordnung, ein Gesetz etc. (z. B. über die Anerkennung von in Nordzypern erworbenen Berufsabschlüssen oder anderweitige Ansprüche oder was weiß ich).

 

Das kann passieren, dafür kann die Behörde dann aber nichts. Du stellst es so dar, als würde man dort mal "Hü" und mal "Hott" sagen.

 

 

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vor 19 Stunden, parksj86 sagte:

 Wobei die Antwort von 2009 zum Teil sehr vage formuliert ist, was den rechtlichen und faktischen Status von Nordzypern angeht.

 

Hallo parksj86,

ich zitiere aus dem Originaltext seitens Enic Naric Austria: "1. Institution: Die Cyprus International University (Uluslararasi Kibris Üniversitesi) mit der Adresse via Mersin10, Haspolat, Lefkosa, Zypern (Nord) ist eine anerkannte zypriotische Hochschule. Die von ihr verliehenen Qualifikationen sind daher einer Anerkennung in Österreich grundsätzlich zugänglich. ...

... Da die gesamte Insel Zypern ein EU-Mitgliedstaat ist, ist auch das Recht auf Eintragung zypriotischer akademischer Grade in Urkunden in abgekürzter Form damit verbunden."

Klarer geht es nicht...

 

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Das stimmt, de jure ist die gesamte Insel Zypern dem EU-Recht unterlegen und völkerrechtlich gehört Nordzypern zur Republik Zypern. De facto ist es nicht so, das siehst du allein schon an dem Fakt, dass die Webseite der CIU auf türkisch und Englisch verfügbar ist, nicht aber auf Griechisch (allein das hätte mich trotz dieser E-Mail schon stutzig gemacht). Außerdem übt die Republik Zypern keinerlei Kontrolle auf den Norden aus, d. h. es hat nie ein zyprischer Beamter einen Fuß in diese Uni gesetzt (sage ich jetzt einfach mal so), und auch wenn dort EU-Standards und Bologna-Standards eingehalten werden, wird Zypern einen Teufel tun und für die Gleichwertigkeit der Abschlüsse garantieren. Das könnte man sogar herausfinden.

 

Nur weil eine Behörde dir 2009 so geantwortet hat, heißt das nicht, dass dies auch ein paar Jahre später noch gilt. Es handelt sich nicht um Polen, Tschechien oder Katalonien, sondern um ein besetztes Gebiet, um das seit Jahrzehnten gestritten wird. Dass es da mal zu Änderungen der Rechtsansicht kommt, müsste jeder Studieninteressierte verstehen und also sein persönliches Risiko ansehen.

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vor 19 Stunden, parksj86 sagte:

Das kann passieren, dafür kann die Behörde dann aber nichts. Du stellst es so dar, als würde man dort mal "Hü" und mal "Hott" sagen.

 

Hallo parksj86,

eben darum geht es ja. Es gibt noch kein rechtskräftiges Urteil, auch keine Ministerialverordnung und keine Gesetzesänderung. Es hat sich auch die Volksanwaltschaft in Österreich dieser Sache angenommen, die ich wie folgt im

Originaltext zitiere: " 1. Als Ergebnis des gegenständlichen Prüfverfahrens ist festzuhalten, dass Ihre Beschwerde insofern berechtig ist, als für die Volksanwaltschaft die in Beschwerde gezogene Änderung der Rechtsmeinung des Bundesministeriums (ebenfalls) nicht nachvollziehbar ist. ... usw."

Ich will hier keinesfalls irgendjemand "Bashen" wie du das formulierst, aber es ist wie es ist und ich gebe Antworten auf deine Fragen bzw. Äußerungen. 

 

 

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vor einer Stunde, parksj86 sagte:

Das stimmt, de jure ist die gesamte Insel Zypern dem EU-Recht unterlegen und völkerrechtlich gehört Nordzypern zur Republik Zypern. De facto ist es nicht so, das siehst du allein schon an dem Fakt, dass die Webseite der CIU auf türkisch und Englisch verfügbar ist, nicht aber auf Griechisch (allein das hätte mich trotz dieser E-Mail schon stutzig gemacht). Außerdem übt die Republik Zypern keinerlei Kontrolle auf den Norden aus, d. h. es hat nie ein zyprischer Beamter einen Fuß in diese Uni gesetzt (sage ich jetzt einfach mal so), und auch wenn dort EU-Standards und Bologna-Standards eingehalten werden, wird Zypern einen Teufel tun und für die Gleichwertigkeit der Abschlüsse garantieren. Das könnte man sogar herausfinden.

 

Nur weil eine Behörde dir 2009 so geantwortet hat, heißt das nicht, dass dies auch ein paar Jahre später noch gilt. Es handelt sich nicht um Polen, Tschechien oder Katalonien, sondern um ein besetztes Gebiet, um das seit Jahrzehnten gestritten wird. Dass es da mal zu Änderungen der Rechtsansicht kommt, müsste jeder Studieninteressierte verstehen und also sein persönliches Risiko ansehen.

 

Hallo parksj86,

es ist seit jeher geschichtlich bedingt der Fall, dass es auf der Insel Zypern 2 Amtssprachen gibt, nämlich griechisch UND türkisch. Und es handelt sich ja nicht um Griechenland, sondern um Zypern, da muss man ja nicht gleich "stutzig" werden.

Zitat aus Europa.eu im Originaltext: "Zypern ist der EU als de facto getrennte Insel beigetreten, Unionsgebiet ist aber das gesamte Territorium. Die türkischen Zyprer sind als Bürger eines EU-Mitgliedstaats, der Republik Zypern, EU-Bürger - auch wenn sie auf einem Teil Zyperns leben, der nicht unter der Kontrolle der Regierung steht."

Und die Situation ist nach wie vor unverändert, also Vertrauensschutz oder Bestandschutz oder wie man das auch immer nennen mag, kann man hier schon berechtigt anführen.

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