Forensiker Geschrieben 9. September 2018 Teilen Geschrieben 9. September 2018 vor 2 Stunden, Luulaa schrieb: In Magdeburg kann man auch mit Bachelor KjP Ausbildung machen, ohne Master. Zitat Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) In Sachsen-Anhalt können bereits Bachelorabsolventen der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit und Pädagogik zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zugelassen werden. Aus berufspolitischen Gründen wird vom MAPP-Institut erwartet, die KJP-Ausbildung mit einem Masterstudium zu kombinieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luulaa Geschrieben 9. September 2018 Teilen Geschrieben 9. September 2018 Kommilitonin hat mit denen Termin gehabt. ba reicht wurde ihr versichert. https://www.mapp-institut.de/data/MAPP_Ausbildungsflyer.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Community Manager Markus Jung Geschrieben 17. September 2019 Autor Community Manager Teilen Geschrieben 17. September 2019 Im Juli 2019 gab es wieder ein Update. Die aktualisierten Listen findet ihr hier: https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/studiengangslisten.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theresa219 Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 Hallo Markus, die Euro-FH schreibt in ihrem Infoheft, dass die Berufsbezeichnung "Psychologe" gesetzlich geschützt ist und die 3 Masterstudiengänge in Psychologie den Empfehlungen des DGP Vorstands entsprechen und somit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Leider habe ich auf den jeweiligen Internetseiten nichts passendes gefunden. Beim BDP ist bisher nur der Bachelorstudiengang als anerkannt aufgelistet. Kannst du mir mehr dazu sagen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomSon Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 (bearbeitet) vor 11 Minuten, Theresa219 schrieb: die Euro-FH schreibt in ihrem Infoheft, dass die Berufsbezeichnung "Psychologe" gesetzlich geschützt Das Thema wurde bereits einmal hier besprochen, siehe Das mit dem gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung ist sicherlich nicht so einfach, wie der BDP bzw. die Euro-FH das so darstellen. Und dass der Masterstudiengang nicht in der Liste des BDP auftaucht, muss jetzt auch nichts bedeuten, da diese Liste nicht so regelmäßig aktualisiert wird. Der Masterstudiengang der Euro-FH ist zudem recht neu und somit vielleicht noch nicht geprüft worden. Bearbeitet 13. November 2019 von TomSon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theresa219 Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstehe ist die zusätzliche Anerkennung vom BDP ganz hilfreich aber nicht weiter entscheidend. Und mit einem Master in Psychologie darf ich mich dann offiziell Psychologe nennen, wenn ich dich richtig verstanden habe? 😊 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forensiker Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 (bearbeitet) Der BDP hat zwar Einfluss, aber keine Befugnisse. Er ist nur ein (eingetragener) Verein. Titelschutz gibt es nur für "DIPLOMPSYCHOLOGIN/(E)". Auf Diplom kann man aber nicht mehr studieren. Damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn der BDP am liebsten heute wieder das Diplom einführen würde. Das ist m. E. ein (elitärer) Verein, auf den man in der aktuellen Form verzichten könnte. Bearbeitet 13. November 2019 von Forensiker Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
psychodelix Geschrieben 13. November 2019 Teilen Geschrieben 13. November 2019 Zumal der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sein soll - was nützt das, wenn es danach keine wirkliche Berufsbezeichnung gibt, sondern erst nach dem Master.......... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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