Zum Inhalt springen

Welche Psychologie-Fernstudiengänge werden vom BDP anerkannt?


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden, Luulaa schrieb:

In Magdeburg kann man auch mit Bachelor KjP Ausbildung machen, ohne Master. 

 

Zitat

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP)

  • In Sachsen-Anhalt können bereits Bachelorabsolventen der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit und Pädagogik zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zugelassen werden. Aus berufspolitischen Gründen wird vom MAPP-Institut erwartet, die KJP-Ausbildung mit einem Masterstudium zu kombinieren.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • 1 Jahr später...
  • 1 Monat später...

Hallo Markus,

 

die Euro-FH schreibt in ihrem Infoheft, dass die Berufsbezeichnung "Psychologe" gesetzlich geschützt ist und die 3 Masterstudiengänge in Psychologie den Empfehlungen des DGP Vorstands entsprechen und somit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Leider habe ich auf den jeweiligen Internetseiten nichts passendes gefunden. Beim BDP ist bisher nur der Bachelorstudiengang als anerkannt aufgelistet. Kannst du mir mehr dazu sagen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten, Theresa219 schrieb:

die Euro-FH schreibt in ihrem Infoheft, dass die Berufsbezeichnung "Psychologe" gesetzlich geschützt

Das Thema wurde bereits einmal hier besprochen, siehe 

Das mit dem gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung ist sicherlich nicht so einfach, wie der BDP bzw. die Euro-FH das so darstellen. Und dass der Masterstudiengang nicht in der Liste des BDP auftaucht, muss jetzt auch nichts bedeuten, da diese Liste nicht so regelmäßig aktualisiert wird. Der Masterstudiengang der Euro-FH ist zudem recht neu und somit vielleicht noch nicht geprüft worden. 

 

Bearbeitet von TomSon
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Wenn ich das richtig verstehe ist die zusätzliche Anerkennung vom BDP ganz hilfreich aber nicht weiter entscheidend. Und mit einem Master in Psychologie darf ich mich dann offiziell Psychologe nennen, wenn ich dich richtig verstanden habe? 😊

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der BDP hat zwar Einfluss, aber keine Befugnisse. Er ist nur ein (eingetragener) Verein.

Titelschutz gibt es nur für "DIPLOMPSYCHOLOGIN/(E)". Auf Diplom kann man aber nicht mehr studieren. Damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn der BDP am liebsten heute wieder das Diplom einführen würde.

 

Das ist m. E. ein (elitärer) Verein, auf den man in der aktuellen Form verzichten könnte.

 

Bearbeitet von Forensiker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...