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Eure Meinung zur Kündigungsfrist


Katze87

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Ich gebe Katze recht. Eine arbeitsvertragliche Regelung zur Kündigung gilt in beide Richtungen und ist einvernehmlich durch einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvetrag zu verändern.

 

Außer der Mitarbeiter beschimpft seinen Chef, klaut irgendwas oder verstößt anders gegen Bestimmungen. Dann kann es zu einer personenbezogenen (ggf. auch fristlosen) Kündigung kommen.

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Ok, dann ist das bei Dir anders. Ich habe erst vor paar Wochen den Tarifvertrag gelesen und bei uns steht def. drin dass sich nur die Arbeitgeberseitige Kündigungsfrist velängert und die Arbeitnehmerseitige Kündigungsfrist unberührt bleibt.

Aber gut, egal wie, dann ist das für dich irrelevant. Dachte mir vielleicht ist das so wie bei uns.

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vor 32 Minuten, SebastianL sagte:

Ich habe erst vor paar Wochen den Tarifvertrag gelesen und bei uns steht def. drin dass sich nur die Arbeitgeberseitige Kündigungsfrist velängert und die Arbeitnehmerseitige Kündigungsfrist unberührt bleibt.

 

Da würde mich die genaue Quelle interessieren.

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Zitat

§ 28 Ende des Arbeitsverhältnisses
(3) Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Nach Ablauf der Probezeit 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(4) Die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers beträgt nach einer Betriebszugehörigkeit von
mindestens 5 Jahren 4 Monate,
mindestens 8 Jahren 5 Monate,
mindestens 10 Jahren 6 Monate,
mindestens 12 Jahren 7 Monate
jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Ich habe nur die Relevanten Absätze in dem Paragraphen zitiert.

Wie sie sehen Fr. Kanzler (@KanzlerCoaching), steht das bei wie beschrieben drin :blushing:

Das wusste ich, weil ich vor kurzem explizit danach gesucht hatte.

Ist das ungewöhnlich?

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Ich möchte euch über einen kurzen Zwischenstand zu meinem Eintrag hier informieren.

Da ich an der Kündigungsfrist so oder so nichts ändern kann, habe ich mich nun entschieden auch in den Bewerbungen mitanzugeben, dass der Eintritt nach Absprache auch früher erfolgen kann. Letztendlich hoffe ich, mit einem neuen Arbeitsvertrag in der Hand, einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber vereinbaren zu können. Was denkt ihr hier über die Frist bis zur Bekanntgabe? Ich denke min. 3 Monate sollten schon eingehalten werden oder? Natürlich ist dies auch abhängig vom Arbeitgeber, ob er auch nur bei einer 3 Monats-Frist den Aufhebungsvertrag eingeht oder nicht.

Ach alles nicht so einfach...:tongue_smilie:

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Warum wollen Sie sich eine eigen Frist setzen? Sie bekommen ein Angebot und das Unternehmen nennt in aller Regel das gewünschte Einstiegsdatum. Sie sagen, wie lange Ihre Kündigungsfrist ist und dann wartet das neue Unternehmen die reguläre Kündigungsfrist ab oder Sie verhandeln mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zum Tag X.

 

Ich würde da situativ reagieren und nicht zu sehr noch eigene Fristen aufstellen.

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Das meine ich, mit der Aufhebung des Arbeitsvertrages zum Tag x. Es wird schlecht gehen, einen Aufhebungsvertrag zu erhalten, wenn der vereinbarte Eintrittstermin z.B. schon in einem Monat wäre (ganz streng genommen). Ich wüsste dann, dass ich keinen Aufhebungsvertrag bekommen würde. Bei einem Termin in weiterer Zukunft stehen die Chancen dann besser diesen zu erhalten. Denn sonst könnte man ja mittels Aufhebungsvertrag sofort, von heute auf morgen, das AV beenden. Aber wie gesagt, dann wüsste ich, dass es hiermit Schwierigkeiten geben würde.

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