Zum Inhalt springen

IU Soziale Arbeit staatliche Anerkennung


sarah220995

Empfohlene Beiträge

In der Tat bin ich auch darauf hingewiesen worden, dass das oben verlinkte Gutachten sich auf den dualen Studiengang und nicht auf den Fernstudiengang bezieht.

 

Der Akkreditierungsbericht für den Fernstudiengang ist hier zu finden (ich habe ihn noch nicht gelesen):

http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Bad_Honnef_Bonn_FH_2362_GB.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 76
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

So, jetzt habe ich mal intensiver rein geschaut. Die Akkreditierung wurde unter Auflagen erteilt.

 

Handlungsbedarf sehen die Gutachter in der Zielsetzung, den Inhalten, der Studiengangsbezeichnung,
den Modulbeschreibungen und dem Lehrpersonal. 

 

Folgende Auflange wurden festgelegt:

  •  Die Hochschule formuliert eine klare Zielsetzung für den Studiengang mit den möglichen Berufsfeldern. 
  • Die Hochschule bringt Curriculum und Zielsetzung des Studienganges hinsichtlich einer klaren Berufsbefähigung in Einklang.
  •  Die Hochschule legt die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter für den Studiengang vor
  • Die Hochschule überarbeitet die Modulbeschreibungen um outcome-orientierte Lernziele.
  • Die Hochschule legt einen Personalentwicklungsplan für den Studiengang vor. 

Also jetzt auch nicht so unterschiedlich zum dualen Studiengang ;).

 

Detaillierter wird das dann im weiteren Verlauf des Berichts erläutert, unter anderem auch was die staatliche Anerkennung betrifft (Seite 26).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr schön (Zitate aus dem Gutachten):

 

Zitat

Die Abschlussbezeichnung entspricht den nationalen Vorgaben. Die Studiengangsbezeichnung „Soziale Arbeit“ impliziert eine spätere Berufstätigkeit als Sozialarbeiter. Diese erfordert jedoch eine staatliche Anerkennung des Studienabschlusses durch das entsprechende Ministerium. Diese lag zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht vor.

 

Da ohne die staatliche Anerkennung des Abschlusses die Studiengangsbezeichnung irreführend sein könnte, empfehlen die Gutachter, folgende Auflage auszusprechen:

 

Die Hochschule legt die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter für den Studiengang vor. (Rechtsquelle: Ziff. 2.8 der Regeln des Akkreditierungsrates)

 

Zitat

Die Umsetzung der Zielsetzung des Studienganges ist für die Gutachter trotz den Erläuterungen in der Stellungnahme nicht nachvollziehbar. Zwar sind auch in der Sozialarbeit betriebswirtschaftliche Themen und Managementaspekte von Relevanz und dem wird in den vergleichbaren Studiengängen auch immer Rechnung getragen, jedoch nicht in dem Umfang wie dies hier der Fall ist. Diese sollten zudem mit inhaltlichem Bezug auf das Thema Soziale Arbeit vermittelt werden. Auch wird nicht klar, ob die Hochschule einen betriebswirtschaftlichen Studiengang mit einem additiven Schwerpunkt Soziale Arbeit anstrebt oder einen spezialisierten Studiengang Soziale Arbeit mit integrierten betriebswirtschaftlichen Komponenten.

 

Die Gutachter empfehlen daher, folgende Auflage auszusprechen:

 

Die Hochschule bringt Curriculum und Zielsetzung des Studienganges hinsichtlich einerklaren Berufsbefähigung in Einklang. (Rechtsquelle Ziff. 2.1 Regeln des Akkreditierungsrates)

 

 

Alles exakt die Dinge, die hier auch diskutiert wurden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, vielleicht hätte die IUBH hier öfter mitlesen, und die "Anregungen" hier mehr ernst nehmen sollen.

 

Ich frage mich gerade, ob den Studenten bei Vertragsunterzeichnung klar war, dass das mit der Anerkennung und Umsetzbarkeit des Studiums ggf. fraglich ist.

 

Je nach Ausgangslage, ergeben sich ja künftig unterschiedliche Rechte (im Falle eines negativen Verlaufs), von denen dann ein Student ggf. Gebrauch machen kann (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Erstattung der Studiengebühren, Schadensersatz usw.).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieses Hickhack mit den mindestens missverständlichen Aussagen der Hochschule zu diesem Studiengang ist übrigens der Grund, weswegen ich den Glückwünschen fürs Fünfjährige im anderen Strang nicht zustimmen mag. Und es mag auch ungerecht sein: Aber wenn ich das hier lese, dann breitet sich dem Anbieter auf allen Gebieten bei mir erst mal tiefes Misstrauen aus.

 

Der Unterschied zur Diploma: Die bewirbt den Studiengang nicht so aggressiv.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...