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IU Soziale Arbeit staatliche Anerkennung


sarah220995

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Nein ich kritisiere auch einiges. Das bringe ich nur eben direkt dort an wo es auch was bringt. Als nicht selbst Betroffene zeigt Frau K. jedoch immer ein immenses Engagement wenn es um Kritik an der IUBH geht, ohne jemals persönliche Erfahrungen gesammelt zu haben und ohne jegliches Interesse an der Hochschule zu haben. Da werden extra Beiträge rausgekramt in welchen man Dampf ablassen kann, obwohl klar auf der Webseite steht dass es nix Neues gibt und sich hier auch keiner äusserst. Ja, ich denke dass das Absicht ist und nicht konstruktiv. Das nehme ja nicht nur ich schon länger so wahr.

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Es wurde eine Nachfrage gestellt, ob es Neuigkeiten in dieser Angelegenheit gibt.

 

Das finde ich legitim, gerade weil es sich schon länger hin zieht und eine Weile kein Update gab. Und mir wurde diese Frage in letzter Zeit auch schon einige Male von Interessenten direkt gestellt, auch wenn diese sie aufgrund der oft gereizten Reaktionen in diesem Thema oft nicht mehr im Forum stellen möchten.

 

Auf diese Nachfrage würde ich eine von zwei Antworten erwarten. Entweder:

 

Ja, es gibt die und die Neuigkeiten oder auch ja, es gibt etwas Neues, ist aber noch nicht offiziell oder ähnlich.

 

Oder:

 

Nein, mir ist noch nichts Neues bekannt.

 

Seitenweise über die Berechtigung einer solchen Nachfrage zu diskutieren, würde ich jetzt nicht erwarten. Aber Erwartungen gehen ja auseinander...

 

Fazit für mich: Denen, die die Nachfrage bisher gelesen haben sind keine Neuigkeiten bekannt oder möchten sich zumindest nicht weiter dazu äußern. Also warten wir weiter ab und legen das Thema solange wieder schlafen. Gute Nacht, Thema. 

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  • 1 Monat später...


STAATLICHE ANERKENNUNG


Studenten der Sozialen Arbeit wird der Titel Staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in) bzw. Staatlich anerkannte(r) Sozialpädagoge/Sozialpädagogin verliehen, wenn sie das Praxisprojekt Soziale Arbeit (Praktikum) erfolgreich absolvieren.

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Am 20.4.2016 at 20:31 , anjaro schrieb:

Ich hatte bei der Studienberatung ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass ich gehofft hatte, dass im Rahmen der Branchenspezialisierung „Praxisprojekt“ diese fehlende Anerkennung möglich sei. Dem ist wohl aber nicht so. Die Studienberatung schrieb dazu:

 

 

Da es sich bei uns um ein reines Online Studium handelt, gibt es keine Präsenzveranstaltung bzw. einen Praxisteil, deshalb trifft es auf uns nicht zu“.

 

 

Witzig. Hatte ich bereits am 20.04.2016 hier im Forum thematisiert. Da schien das aber seitens der IUBH wohl noch nicht als möglicher Lösungsansatz in Frage zu kommen. Schön, dass die IUBH dahigehend ihre Meinung geändert hat und somit die Aussicht zur staatlichen Anerkennung nun doch besteht.

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