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Aktuelle Version der Nutzungsregeln


Markus Jung

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Das hat rechtliche Gründe, die sich auf Artikel 8 DSGVO beziehen.

https://dsgvo-gesetz.de/art-8-dsgvo/

 

Demnach können unter 16-Jährige keine gültige Zustimmung zu den Datenschutz- und Benutzungsregeln abgeben.

 

Aus dem gleichen Grund ist zum Beispiel auch WhatsApp nur noch ab 16 statt früher ab 13.

 

Ausnahmen sind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten theoretisch möglich. Die dazu notwendigen Verfahren wie PostIdent oder VideoIdent übersteigen allerdings meine Möglichkeiten und den für diese wenigen Fälle notwendigen Aufwand.

 

Auch zu diesem Punkt habe ich mich anwaltlich beraten lassen und bin dann zu dieser Entscheidung gekommen.

 

Möglich, dass es auch zu diesem Thema im Laufe der Zeit andere Regelungen geben wird, so dass ich die Nutzungsbedingungen dann anpassen kann.

 

Passiv, also lesend ohne Registrierung, steht die Seite natürlich weiterhin allen offen.

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Update 09.08.2018: Einige sprachliche Klarstellungen sowie explizite Hinweise ergänzt, dass der Benutzer die Rechte für die Verwendung aller von ihm genutzten Medien haben muss, auch in Header-Grafiken oder als Avatar. 

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