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FernUni Hagen: Änderungspläne Zulassung Masterstudium Psychologie


Gast

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vor 10 Stunden, Lernfrosch schrieb:

Dass man damit reihenweise Studenten "vor den Kopf stoßen" wird, erwarte ich; es ist ja jetzt bereits unruhig unter Studenten (was ich allerdings mittlerweile schon zu großen Teilen nicht mehr nachvollziehen kann und teilweise nur noch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehme...).

 

Ich kann das schon nachvollziehen. Wenn das so in Kraft tritt, dann wären echt viele Bachelorstudenten an der FU pauschal vom Studium ausgeschlossen, nämlich alle über 55 und alle mit abgeschlossenem Studium. Ich würde mal vermuten, dass damit für viele Leute die einzige Möglichkeit, einen psychologischen Master zu machen, versperrt wäre, ohne dass die Leute was dagegen machen könnten. 

Ehrlich gesagt finde ich diese geplante Regelung deswegen wirklich selten dämlich und überhaupt nicht zur FU passend. Viele dürften doch gerade deswegen da studieren, weil sie schon älter sind, einen Beruf und eine Familie haben und daher nicht in Präsenz studieren können. Der klassische 19-jährige Abiturient, den diese Verordnung ja offenbar schützen soll, ist ja gerade nicht der typische FU-Student.

 

Ich frag mich auch, ob gerade diese Verordnung über den Zugang zum Zweitstudium sich eigentlich auch auf den Master beziehen soll? Formal gesehen sind ja ALLE Bewerber für ein Masterstudium Zweitstudierende, weil sie schon einen Bachelor abgeschlossen haben.

 

vor 10 Stunden, Lernfrosch schrieb:

Mich interessiert mehr, wie von außerhalb irgendwann endlich mal auf die Psychologie-Master-Misere reagiert wird. Wäre doch ein guter Zeitpunkt, die allgemeine Diskussion (nicht nur auf die FernUni bezogen) voranzubringen? Und damit meine ich nicht zaghafte Stellungnahmen des DGPs, dass die Empfehlung ausgesprochen wird für alle Bachelorabsolventen Masterplätze anzubieten oder dass man (meine Meinung) bitte endlich aufhört zu erklären, dass Bachelorabsolventen Tätigkeiten nur unselbständig, mit geringerer Komplexität und geringerem wissenschaftlichen Anspruch als Master-/ Diplomabsolventen durchführen (Quelle bdp).

 

Klar, das wäre für alle das beste, aber ich glaube, es wäre ziemlich optimistisch, da in nächster Zeit große Änderungen zu erwarten. Zumindest nicht, bevor die FU ihre neue Masterregelung eingeführt hat. 

Die Sache mit dem Bachelor sehe ich eher kritisch. Es IST einfach de facto so, dass man mit einem Bachelor schlechter qualifiziert ist als vorher mit dem Diplom oder jetzt mit dem Master. Es kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, dass die Berufsverbände da ihre Anforderungen runterfahren, nur weil es ein politisch gewolltes neues Studiensystem gibt. 

 

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vor 6 Stunden, CrixECK schrieb:

(...) Es ist politisch nicht gewünscht, dass alle Bachelorabsolventen auch einen Master machen. 

U.a. deswegen denke ich auch, dass es zu kurz gegriffen ist, alleine eine Uni verantwortlich zu machen. (Wobei ich jetzt hier keine politische Debatte führen möchte.)

 

vor 5 Stunden, ClarissaD schrieb:

Ich kann das schon nachvollziehen. Wenn das so in Kraft tritt, dann wären echt viele Bachelorstudenten an der FU pauschal vom Studium ausgeschlossen, nämlich alle über 55 und alle mit abgeschlossenem Studium.

Die FernUni selbst hat nicht gesagt, dass sie jede vorgesehene Möglichkeit wie z.B. die 55-Jahre-Regel wirklich umsetzen will. Eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums wurde bisher nicht veröffentlicht und es ist nicht ersichtlich, ob von dieser Seite aus dieser Passus angewendet werden darf.

Wenn man den Fachschaftsrat fragt, wer das gesagt hat, wird man auf den Gesetzestext verwiesen...

Und jene Umsetzung des Gesetzestextes ist zum jetzigen Zeitpunkt weder beschlossen worden, noch ist die Umsetzung bekanntgegeben worden.

 

Ob man deswegen gleich den studentischen Widerstand organisieren, eine mediale Inszenierung anstreben oder auf bevorstehende Landtagswahlen verweisen muss?

 

Ich finde es seltsam anmutend,

- wenn Asta und Fachschaft zum Protest auf der nächsten öffentlichen Sitzung des Fakultätsrats am kommenden Mittwoch aufrufen, stimmungsmachend Studenten zum Erscheinen auffordern und andere Asta's zur Solidarität auffordern

- wenn man (bzw. ich) von manchen Kommilitonen fast gelyncht wird, wenn man anmerkt, dass man statt nur plakativ "Nein und Stopp" zu sagen auch versuchen könnte mit den Verantwortlichen in den echten Dialog zu treten und Gegenvorschläge einzubringen

- oder wenn man (bzw. auch wieder ich) sich dazu bekennt nicht zu unterschreiben und sich stattdessen im Sinne der Qualitätssicherung für Platzbegrenzungen mit einzuführenden sozialen Zugangskriterien ausspricht.

 

Und nein, ich kann auch nicht die Uni dafür verantwortlich machen, wenn meine Noten nicht gut genug sind und ich aufgrund meiner gezeigten und selbstverantworteten Leistungen an einem NC scheitere.

 

vor 5 Stunden, ClarissaD schrieb:

Ich frag mich auch, ob gerade diese Verordnung über den Zugang zum Zweitstudium sich eigentlich auch auf den Master beziehen soll? Formal gesehen sind ja ALLE Bewerber für ein Masterstudium Zweitstudierende, weil sie schon einen Bachelor abgeschlossen haben. 

Das ist alles im Gesetzestext (oben verlinkt) geregelt.

 

Masterstudium ist für Bachelorabsolvent Erststudium, da unterschiedliche Abschlüsse. Zweitstudium wäre es, wenn der Bachelorabsolvent bereits in einem anderen Fach einen Masterabschluss etc. hätte.

 

vor 5 Stunden, ClarissaD schrieb:

Es IST einfach de facto so, dass man mit einem Bachelor schlechter qualifiziert ist als vorher mit dem Diplom oder jetzt mit dem Master. Es kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, dass die Berufsverbände da ihre Anforderungen runterfahren, nur weil es ein politisch gewolltes neues Studiensystem gibt. 

Das ist klar und da stimme ich überein.

 

Wenn man aber einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss hat, finde ich es schon befremdlich sich hinzustellen, obiges kundzutun und das Bild zu vermitteln, dass der Bachelor-Akademiker gar kein vollwertiger Akademiker ist und ähnlich ungelernten Kräften maximal für Hilfstätigkeiten qualifiziert ist. Und ein bis zwei Jahre später - je nachdem wie lange das Masterstudium dauert - ist dann automatisch die überragende wissenschaftliche Kompetenz vorhanden... ich frage mich, wie dieser extrem sprunghaft Lern- und Kompetenzzuwachs machbar sein soll, wenn zuvor alles noch so unzulänglich gewesen sein soll...

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Wenn alle über 55 ausgeschlossen sind, haben wir Altersdiskriminierung. Sowas darf nicht sein. Nur gibt es für normale Bachelorabsolventen (inkl. klinischer Teil) wenige Arbeitsmöglichkeiten. Auch daran trägt der Berufsverband die Schuld.

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vor 1 Stunde, Lernfrosch schrieb:

Wenn man den Fachschaftsrat fragt, wer das gesagt hat, wird man auf den Gesetzestext verwiesen...

Und jene Umsetzung des Gesetzestextes ist zum jetzigen Zeitpunkt weder beschlossen worden, noch ist die Umsetzung bekanntgegeben worden.

 

Auf der Seite des Fachschaftsrats heißt es: 

"Am 08. Februar wurden Studierendenvertreter*innen über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zulassungsbeschränkung in Form eines NC informiert. Dies hat schwerwiegende Folgen und wird fast alle unsere Absolventen*innen von einem Masterstudium ausschließen:"

Und dann werden die obigen Regelungen aufgezählt. Das hört sich für mich jetzt schon so an, als würden sie sich nicht nur auf den Gesetzestext beziehen, sondern bereits darüber informiert worden sein, dass das auch so umgesetzt werden soll. Kann aber natürlich sein, dass das missverständlich ausgedrückt ist. Nachgefragt hab ich nicht.

 

Zitat

Ob man deswegen gleich den studentischen Widerstand organisieren, eine mediale Inszenierung anstreben oder auf bevorstehende Landtagswahlen verweisen muss?

 

Ich finde es seltsam anmutend,

- wenn Asta und Fachschaft zum Protest auf der nächsten öffentlichen Sitzung des Fakultätsrats am kommenden Mittwoch aufrufen, stimmungsmachend Studenten zum Erscheinen auffordern und andere Asta's zur Solidarität auffordern

- wenn man (bzw. ich) von manchen Kommilitonen fast gelyncht wird, wenn man anmerkt, dass man statt nur plakativ "Nein und Stopp" zu sagen auch versuchen könnte mit den Verantwortlichen in den echten Dialog zu treten und Gegenvorschläge einzubringen

- oder wenn man (bzw. auch wieder ich) sich dazu bekennt nicht zu unterschreiben und sich stattdessen im Sinne der Qualitätssicherung für Platzbegrenzungen mit einzuführenden sozialen Zugangskriterien ausspricht.

 

Ich finde auch nicht unbedingt jede einzelne der angedachten Maßnahmen sinnvoll. Aber ich halte es durchaus für sinnvoll, seine Meinung zu artikulieren bzw. auch "Widerstand zu formieren", bevor eine solche Regelung in Kraft tritt bzw. solange sie noch im Entstehen ist. Hinterher ist es schwieriger, dagegen anzugehen.

Ansonsten sehe ich eigentlich keinen Widerspruch darin, sowohl gegen diese so kommunizierte Regelung vorzugehen als auch Gegenvorschläge zu formulieren und in einen Dialog zu treten.

 

Zitat

Und nein, ich kann auch nicht die Uni dafür verantwortlich machen, wenn meine Noten nicht gut genug sind und ich aufgrund meiner gezeigten und selbstverantworteten Leistungen an einem NC scheitere.

 

Da stimme ich zu. Soweit ich das in moodle gelesen habe, ist es aber auch weniger der NC an sich, der so viel Widerstand hervorruft, sondern insbesondere der Teil mit dem Ausschluss von Personen über 55 und Personen mit abgeschlossenem Erststudium (wenn der Fachschaftsrat Recht hat, sind das ja immerhin ca. 40% der Bachelorstudenten). Eine Regelung, die einem großen Teil der Studierenden gar nicht erst die Möglichkeit gibt, sich durch ihre Leistung für den Master zu qualifizieren, wird m.E. zu Recht als ungerecht empfunden.

 

Zitat

Wenn man aber einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss hat, finde ich es schon befremdlich sich hinzustellen, obiges kundzutun und das Bild zu vermitteln, dass der Bachelor-Akademiker gar kein vollwertiger Akademiker ist und ähnlich ungelernten Kräften maximal für Hilfstätigkeiten qualifiziert ist. Und ein bis zwei Jahre später - je nachdem wie lange das Masterstudium dauert - ist dann automatisch die überragende wissenschaftliche Kompetenz vorhanden... ich frage mich, wie dieser extrem sprunghaft Lern- und Kompetenzzuwachs machbar sein soll, wenn zuvor alles noch so unzulänglich gewesen sein soll...

 

Ja, das stimmt, dass der Bachelor von den Berufsverbänden ziemlich schlechtgeredet wird. Das müsste vielleicht nicht sein. Allerdings würde aber auch eine bessere Darstellung von Seiten des bdp nicht dazu führen, dass man mit dem Bachelor dann plötzlich z.B. Therapeut werden oder in die Forschung gehen könnte (die beiden größten Arbeitsbereiche von Psychologen). 

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vor 1 Stunde, ClarissaD schrieb:

Das hört sich für mich jetzt schon so an, als würden sie sich nicht nur auf den Gesetzestext beziehen, sondern bereits darüber informiert worden sein, dass das auch so umgesetzt werden soll. Kann aber natürlich sein, dass das missverständlich ausgedrückt ist. Nachgefragt hab ich nicht.

Ich habe nachgefragt und wurde ausschließlich auf den Gesetzestext verwiesen.

Die Vorlage zur Umsetzung soll erst am Mittwoch in der Sitzung eingebracht werden.

 

vor 1 Stunde, ClarissaD schrieb:

Da stimme ich zu. Soweit ich das in moodle gelesen habe, ist es aber auch weniger der NC an sich, der so viel Widerstand hervorruft, sondern insbesondere der Teil mit dem Ausschluss von Personen über 55 und Personen mit abgeschlossenem Erststudium (wenn der Fachschaftsrat Recht hat, sind das ja immerhin ca. 40% der Bachelorstudenten). Eine Regelung, die einem großen Teil der Studierenden gar nicht erst die Möglichkeit gibt, sich durch ihre Leistung für den Master zu qualifizieren, wird m.E. zu Recht als ungerecht empfunden.

In moodle geht es ja noch zurückhaltend zu :wink:

Ich hatte den Eindruck, dass die gesamte Bandbreite gut abgedeckt ist.

 

Der NC wird nach meinem Empfinden durchaus in die Mangel genommen.

 

Zu den 55 Jahren gibt es bereits ein Gerichtsurteil, in dem die Konformität mit dem Grundgesetz festgestellt ist.

 

Und mit den 40% (die Zahl kommt wahrscheinlich aus einer Statistik der FernUni zur Zusammensetzung aller Studenten) - das mag für den Einzelnen äußerst ärgerlich sein. Wenn man aber an die denkt, die noch kein Erststudium haben und keinen Platz bekommen, weil andere zwei (oder mehr) Hochschulabschlüsse haben möchten bzw. für sich beanspruchen... Ist die Frage, wie viele Ausbildungen an staatlichen Hochschulen einem zur Verfügung stehen sollten bzw. inwiefern ein Anspruch auf Bildung besteht oder bereits verwirkt wurde. Ob dafür eine Quote von 3% gerecht ist? Mag ich nicht zu beurteilen.

 

vor 1 Stunde, ClarissaD schrieb:

Allerdings würde aber auch eine bessere Darstellung von Seiten des bdp nicht dazu führen, dass man mit dem Bachelor dann plötzlich z.B. Therapeut werden oder in die Forschung gehen könnte (die beiden größten Arbeitsbereiche von Psychologen). 

Das würde sicherlich keine Kehrtwendung einleiten, könnte aber u.U. dazu beitragen ein negativ verzerrtes Bild wieder etwas gerade zu rücken und die Akzeptanz von Bachelorabschlüssen etwas zu erhöhen. Ich finde es durchaus in Ordnung höhere Qualifikation als solche zu benennen und erst dadurch einige neue Bereiche zu eröffnen; jedoch nicht in Verbindung mit der Abwertung niedrigerer bzw. direkt darunter stehender Abschlüsse.

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vor 14 Minuten, Lernfrosch schrieb:

Ich habe nachgefragt und wurde ausschließlich auf den Gesetzestext verwiesen.

Die Vorlage zur Umsetzung soll erst am Mittwoch in der Sitzung eingebracht werden.

 

Ok, ich hoffe du hast Recht, das ist einfach nur schlecht kommuniziert worden und die tatsächliche Regelung fällt anders aus :)

 

vor 14 Minuten, Lernfrosch schrieb:

In moodle geht es ja noch zurückhaltend zu :wink:

 

Wahrscheinlich bin ich einfach nicht in den richtigen Facebookgruppen ;) Die Petition bezieht sich, soweit ich das sehe, aber auch nur auf diese Regelungen und nicht auf den NC an sich, oder?

 

vor 14 Minuten, Lernfrosch schrieb:

Zu den 55 Jahren gibt es bereits ein Gerichtsurteil, in dem die Konformität mit dem Grundgesetz festgestellt ist.

 

Etwas muss ja nicht gleich grundgesetzwidrig sein, damit man es kritisieren kann. 

 

vor 14 Minuten, Lernfrosch schrieb:

Und mit den 40% (die Zahl kommt wahrscheinlich aus einer Statistik der FernUni zur Zusammensetzung aller Studenten) - das mag für den Einzelnen äußerst ärgerlich sein. Wenn man aber an die denkt, die noch kein Erststudium haben und keinen Platz bekommen, weil andere zwei (oder mehr) Hochschulabschlüsse haben möchten bzw. für sich beanspruchen... Ist die Frage, wie viele Ausbildungen an staatlichen Hochschulen einem zur Verfügung stehen sollten bzw. inwiefern ein Anspruch auf Bildung besteht oder bereits verwirkt wurde. Ob dafür eine Quote von 3% gerecht ist? Mag ich nicht zu beurteilen.

 

Ich kann diese Argumentation prinzipiell nachvollziehen, auch wenn ich das dahinterstehende Verständnis von Bildung (Bildung = Berufsausbildung und als etwas, das man von der Gesellschaft "bekommt") nicht unbedingt teile. Bei einer Präsenzuni würde ich vielleicht aber nicht mal gegen so eine Regelung sein. Die Fernuni rühmt sich aber damit, dass sie Diversität begrüßt, für Studierende ganz unterschiedlicher Lebenswege offen ist, "lebenslanges Lernen" fördert und auch gerade für berufstätige Studierende offen ist, von denen viele eben schon ein Studium abgeschlossen haben. Es ist ja auch nicht so, dass man mit einem abgeschlossenen Studium automatisch immer einen Job findet; für Menschen nach einer längeren Erziehungszeit z.B. ist das manchmal gar nicht möglich und ein Studium an der Fernuni ermöglicht dann erst den Wiedereintritt ins Berufsleben. Vor dem Hintergrund, dass die Fernuni gerade solche Personengruppen anspricht, finde ich diese Regelung (so sie denn kommt) ausgesprochen unpassend. Abgesehen davon, dass Menschen ohne abgeschlossenes Erststudium meist eben noch jünger und daher flexibler sind, was die Ausgestaltung des Studiums und die Wahl des Studienorts angeht, und daher im Gegensatz zu älteren meist nicht unbedingt auf die Fernuni angewiesen sind.

 

vor 14 Minuten, Lernfrosch schrieb:

Das würde sicherlich keine Kehrtwendung einleiten, könnte aber u.U. dazu beitragen ein negativ verzerrtes Bild wieder etwas gerade zu rücken und die Akzeptanz von Bachelorabschlüssen etwas zu erhöhen. Ich finde es durchaus in Ordnung höhere Qualifikation als solche zu benennen und erst dadurch einige neue Bereiche zu eröffnen; jedoch nicht in Verbindung mit der Abwertung niedrigerer bzw. direkt darunter stehender Abschlüsse.

 

Das stimmt natürlich :)

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vor 15 Minuten, ClarissaD schrieb:

Wahrscheinlich bin ich einfach nicht in den richtigen Facebookgruppen ;) Die Petition bezieht sich, soweit ich das sehe, aber auch nur auf diese Regelungen und nicht auf den NC an sich, oder?

Nö, die Unterschriftensammlung geht gegen alles:

Man ist momentan gegen die gesamte Einführung einer Zulassungsbeschränkung mit allen ihren möglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten.

 

Gibt eine eigene Gruppe: Nein zum MC im MSc Psychologie an der FernUni!

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Auf der heute stattgefunden Fakultätsratssitzung wurde der Antrag mit den Änderungsplänen zur Masterzulassung in Psychologie vorgelegt und zur Abstimmung gebracht.

Nötig gewesen zum Beschluss wäre eine 2/3 Mehrheit. Es wurde eine einfache Mehrheit erreicht (8 ja, 3 nein, 4 Enthaltungen).

>> Antrag abgelehnt. Somit bleibt bis auf Weiteres die bisherige Regelung in Kraft. Jene Regelung, die bereits vor einigen Semestern bestand und dann zurückgenommen werden musste.

 

 

Ich bin gespannt, welche Idee als nächstes eingebracht wird und wann.

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Danke für die Info. Bleibt zu hoffen, dass eine andere, faire Regelung gefunden wird. Denn einfach so weiter machen wie bisher kann ja eigentlich auch keine Option sein, wenn der FernUni dafür die Kapazitäten fehlen. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Uni die notwendigen Mittel erhalten würde, um die Lehre für alle Studierenden anbieten zu können, statt zahlreiche Bewerber (gerade auch die eigenen Bachelor-Absolventen, wozu es nach der geplanten Änderung wohl gekommen wäre) abweisen zu müssen.

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Es gibt zu dem Thema einen Zeitungsartikel, zu finden hier:

 

http://www.wp.de/staedte/hagen/fernuni-scheitert-mit-nc-fuer-das-psychologie-studium-id209631423.html

oder

http://www.ikz-online.de/staedte/hagen/fernuni-scheitert-mit-nc-fuer-das-psychologie-studium-id209631423.html

 

 

 

Inhaltlich finde ich den Artikel eher oberflächlich und stellenweise unglücklich formuliert:

(beide Zitate aus dem verlinkten Zeitungsartikel)

Zitat

"Die studentischen Vertreter der Fernuni befürchten aber vor allem, dass die Studierenden der Hochschule das Nachsehen hätten. Denn diese haben im Schnitt schwächere Bachelor-Abschlüsse als Studenten von Präsenz-Unis."

Bravo, perfektes Argument:92_thumbsdown::39_angry:

Meine Meinung dazu ist, dass sich FernUni-Absolventen in keinster Weise hinter Absolventen anderer Hochschulen zu verstecken brauchen. Es handelt sich gleichermaßen um ein akademisches Studium, das zum selben Abschluss führt, und nicht aufgrund der Uni oder der Lehrformen um ein "Studium light"! Und die eigenen Leistungen, dargestellt in Form von Noten, können von Präsenz- und Fernstudenten direkt beeinflusst werden - es ist ja nun auch nicht so, dass es an der FernUni gar keine Einser-Absolventen gäbe; die Möglichkeit besteht also.

 

Zitat

"Unter den gegenwärtigen Bedingungen sei es kaum noch möglich, alle Studenten angemessen und gleichwertig zu betreuen, so Frau Bossemeyer [Anm. von mir: Hochschul-Sprecherin]."

Das wiederum finde ich noch optimistisch ausgedrückt.

Im Master Psychologie äußert sich das Betreuungsproblem aktuell u.a. darin, dass im kommenden Semester etliche Studenten trotz erfüllter Voraussetzungen ihre Masterarbeit nicht schreiben dürfen, weil keine Betreuungskapazitäten mehr vorhanden sind. Diese Studenten stehen nun auf einer Warteliste.

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