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FernUni Hagen: Änderungspläne Zulassung Masterstudium Psychologie


Gast

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Das bestätigt meine Meinung, dass dort Änderungen notwendig sind und es mit "Augen zu und durch" schon viel zu lange versucht wurde....

 

Nur wäre es gut, hier zu versuchen mit allen beteiligten Gruppen nach kreativen und möglichst gerechten Lösungen zu suchen, statt Konzepte von anderen Hochschulen zu übernehmen, die den Besonderheiten der FernUni und ihrer Studierendenschaft nicht gerecht werden.

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Ich glaube nicht, dass man der FU vorwerfen kann, da eine "Augen-zu-und-durch"-Taktik gefahren zu haben. Sie haben ja schon verschiedene Maßnahmen versucht, um der Lage Herr zu werden. Vor dem temporären Einschreibestopp gab es schon die Zulassungsgrenze von 2,49 für den Master, die zeitweise durch Klagen gekippt wurde; es gab eine Änderung in der Gebührenordnung (feste Zahlung von ich meine 50 Euro pro Semester anstatt Bezahlung pro Modul), die ebenfalls durch Klagen von Studenten wieder abgeschafft wurde. Das Problem ist, denke ich, eine Lösung zu finden, die nicht sofort gerichtlich wieder einkassiert wird bzw. nicht an der Blockade von Studenten scheitert. Ich denke, da muss man einfach alle Beteiligten besser ins Boot holen.

 

Ansonsten ist die Uni, soweit ich verstanden habe, bereits bemüht, diese Regelung für Zweitstudenten und für Ü-55-Studenten zu umgehen. Da ist das Problem gar nicht die FU selbst, sondern die gesetzlichen Regelungen in NRW.

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Das ist vorhin von der FernUni veröffentlicht worden:

 

https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2017/02/fernuni_setzt_verfahren_um_nc_im_master_psychologie_fort.shtml

 

Die FernUni ist anders als die Studierendenvertreter der Meinung, dass die Satzung beschlossen wurde, weil eine einfache Mehrheit zustande kam. Das Verfahren zur NC-Einführung zum WiSe 17/18 läuft weiter.

 

 

 

So langsam, finde ich, wird mir die ganze Sache ziemlich suspekt.

Ach ja, und es ist bekannt geworden, dass demnächst ein Gespräch zwischen Hochschuldirektion und Ministerium ansteht zum Thema.

Und irgendwann im nächsten Jahr müsste auch noch der Masterstudiengang neu akkreditiert werden.

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vor einer Stunde, psychodelix schrieb:

Bin ich froh, dass ich den Master in Hagen gar nicht ernsthaft anstrebe, 

Ich habe mich schon nach Alternativen zum Hagener Psychologie-Master umgesehen und an der FernUni einen fachfremden Master gefunden, der mich interessieren würde. Dieses ewige Hin und Her beinhaltet ja doch einiges an Planungsunsicherheit. Aber mich von den Plänen verrückt machen lassen, will ich auch nicht. Wer weiß, was sich noch alles so ergibt, bis es bei mir (wahrscheinlich nächstes Jahr) soweit ist.

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vor 4 Stunden, Lernfrosch schrieb:

Und irgendwann im nächsten Jahr müsste auch noch der Masterstudiengang neu akkreditiert werden.

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Es ist nicht nächstes Jahr; Akkreditierung dauert laut aqas nur bis dieses Jahr September.

 

Ergänzung: Selbiges in Bezug auf Akkreditierung gilt auch für andere Studiengänge.

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Am 17.2.2017 at 19:36 , Lernfrosch schrieb:

Die FernUni ist anders als die Studierendenvertreter der Meinung, dass die Satzung beschlossen wurde, weil eine einfache Mehrheit zustande kam. Das Verfahren zur NC-Einführung zum WiSe 17/18 läuft weiter.

 

Das finde ich dann doch sehr gruselig, die Ordnung im Nachhinein einfach anders auszulegen - und zwar so, dass es in den Kram passt. Ist das rechtlich überhaupt mal so eben möglich?

 

Jedenfalls scheint's ja wirklich zu pressieren mit dem NC. 

Da muss man sich ja wirklich glücklich schätzen, wenn man bereits eingeschrieben ist :33_unamused:

 

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Ja, das ist schon sehr suspekt. Vor allem diese Ausdrucksweise "ist anders als die Studierendenvertreter der Meinung", als ob es dabei um Meinungen ginge und sich die Studierendenvertreter diese 2/3-Regelung ausgedacht hätten. Ich frage mich auch, ob das überhaupt rechtens sein kann, schließlich wurde in der Sitzung doch offenbar die Ablehnung verkündet, das kann man doch nicht "inoffiziell" hinterher wieder ändern? Da liegt das Problem dann doch bei der Sitzungsleitung, die hat halt Pech, wenn Sie die Regeln so auslegt, dass es nicht zum gewünschten Ergebnis kommt. Aber das offizielle Ergebnis ist halt das Ergebnis, das hätten sie sich früher überlegen müssen. Die Fachschaft lässt das ja offenbar auch rechtlich prüfen, mal sehen, was dabei herauskommt...

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Also nicht Hagener ist es denn so,  dass je nach Einschreibungsjahr ggf unterschiedliche POs vorliegen ist zumindest bei uns so,  so dass eine solche Abweichungen in Anwendbarkeit der Reglung 2/3 dadurch gedeckelt wäre. 

 

Es ist natürlich schwierig aber auch verständlich der Titel Deutschlands größte FU plus die geringen Gebühren musste irgendwann zum Kollaps führen... da ist so manches  MOOC leider durchdachter.  

 

 

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Am 21. Februar 2017 at 13:28 , Ida_Pfeiffer schrieb:

Also nicht Hagener ist es denn so,  dass je nach Einschreibungsjahr ggf unterschiedliche POs vorliegen ist zumindest bei uns so,  so dass eine solche Abweichungen in Anwendbarkeit der Reglung 2/3 dadurch gedeckelt wäre. 

 

Nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, aber die verschiedenen Auslegungen kommen daher, dass wohl unklar ist, ob ein NC eine Änderung der Prüfungsordnung voraussetzt (dann wäre in diesem Fall 2/3-Mehrheit notwendig) oder nicht (dann reicht einfache Mehrheit). Mit verschiedenen Prüfungsordnungen hat das eigentlich nichts zu tun, soweit ich weiß.

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