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IUBH Anerkennung von Vorleistungen


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Bevor ich mich mit dieser Frage direkt an die IUBH wende, wollte ich erst einmal in Erfahrung bringen, ob ggf. hier im Forum schon jemand entsprechende Erfahrungen gemacht hat.

 

Hat einer von euch schon mal bei der IUBH, die Anerkennung von Vorleistungen prüfen lassen, ohne sich gleich für den entsprechenden Studiengang anzumelden? Lt. Angaben der IUBH-Webseite, wäre dies nur im Rahmen der Anmeldung und im Zusammenhang mit dem Einreichen der entsprechenden Zeugnisse in beglaubigter Kopie möglich. Aber was wäre, wenn ich die Belegung des Studiengangs von der Anerkennung bestimmter Vorleistungen abhängig machen würde  bzw. bei nicht Anerkennung einen Studiengang ggf. nicht belegen wollen würde?

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Ich habe alles vor Anmeldung ohne Probleme prüfen lassen. Auf der Webseite finde ich nix bzgl Anerkennung geht nur mit sofortiger Immatrikulation.

 

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So funktioniert der Ablauf der Anerkennung vor Studienstart
1 Antragsformular für die Anerkennung von Vorleistungen downloaden
2 Check, ob es für Deine Aus- bzw. Weiterbildung bereits eine pauschale Anerkennung gibt
3 Antragsformular komplett ausfüllen (bei pauschaler Anerkennung entfällt das Ausfüllen der Mitte des Antrags)
4 Antrag zusammen mit beglaubigten Kopien Deiner Unterlagen an uns schicken
5 Nach abschließender Prüfung erhältst Du von uns einen Anerkennungsbescheid per E-Mail
6 In Dein gewünschtes Fernstudium einschreiben und mit ggf. verkürzter Studienzeit und reduzierten Gebühren starten

Unser Leitfaden, den Du ebenfalls downloaden kannst, führt Dich Schritt für Schritt durch den Anerkennungsprozess."

Bearbeitet von Emily Strange
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vor 34 Minuten, Emily Strange schrieb:

Eine grobe Einschätzung kannst du evtl selbst vornehmen anhand der pauschalen Anerkennungen.

 

Danke, aber das hatte ich bereits für den staatlich geprüften Betriebswirt versucht. Dort sind 12 aufgeführt. Bei dem Fach um das es mir geht, werden etwa 6 Bildungseinrichtungen anerkannt, die anderen 6 nicht.

 

vor 18 Minuten, Markus Jung schrieb:

Was spricht denn dagegen, beglaubigte Kopien einzureichen? - Abgesehen ggf. vom Aufwand, diese erstellen zu lassen.

 

Zeit und Kosten - ohne zu wissen, ob ich das Studium dann auch anfange. Zumal ich hier in Hamburg für das eine oder andere Dokument ggf. einen Notar beauftragen müsste...

"Zu beachten

Beglaubigungen von Kopien  (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten) dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar."

 

vor 10 Minuten, Emily Strange schrieb:

In Kirchenbüros bekommt man sie manchmal sogar gratis.

 

Hört sich gut und verlockend an. Allerdings habe ich so gar keinen Bezug zur Kirchewinking face.  

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vor 21 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Das würde ich hieraus allerdings anders interpretieren https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254379/

Dann mag es ggf. in Hamburg anders sein, als in einem der anderen Bundesländern. Im Zweifel kostet fragen nichts. Ich persönlich habe die  Erfahrung so gemacht und mir wurde dies seitens von Arbeitskollegen, die in meinem Bundesland in verschiedenen Städten Leben empfohlen.

Ich musste allerdings genau angeben für Welche Uni genau Das wurde dann mit einem Formular und Stempel auf das Dokument eingetragen, das beglaubigt wurde.

 

Hier auch noch einmal ein Auszug zum Thema wer darf diese Dokumente Beglaubigen

 

Zitat

Welche Stellen dürfen beglaubigen?

In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.

Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.

Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.

Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.

http://www.studium.uni-mainz.de/beglaubigung-von-unterlagen/


 Mir ist bewusst, dass das hier die Uni Mainz ist, aber die gleichen Regeln gelten für jede Uni/ Hochschule da es sich um amtliche Beglaubigungen handeln.

 

Bei meiner Stadt steht es auch nicht explizit, da wird nur die gebührenfreie Beglaubigung für Rentenzwecke und GEZ Befreiung aufgeführt. Ich würde einfach nachfragen und zwar explizit unter dem Thema der Zeugnisbeglaubigung für eine Hochschulbewerbung.

 

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