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IUBH Anerkennung von Vorleistungen


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vor einer Stunde, SirDerpington schrieb:

Module, die aus zwei Kursen (Einführung 3 ECTS, Vertiefung 2 ECTS) bestehen, bestehen auch aus zwei Klausuren zu je 45 Minuten. Deswegen auch das "Handelsrecht I". Vermutlich wird es dann nämlich auch "Handelsrecht II" geben.

Das heißt die Klausur zur Einführung musst du nicht schreiben. Die Klausur der Vertiefung jedoch ganz normal.

 

Der Sachverhalt (Angaben des Antragsformulares) für B.A. Immobilienmanagement sieht wie folgt aus:

 

Handelsrecht I (Einführung), 5 ECTS: 3 ECTS werden anerkannt.

Handelsrecht II (Vertiefung), 5 ECTS: 0 ECTS werden anerkannt.

 

Buchführung und Bilanzierung I (Einführung), 5 ECTS: 3 ECTS werden anerkannt.

Buchführung und Bilanzierung II (Vertiefung), 5 ECTS: 0 ECTS werden anerkannt.

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Dann musst du Handelsrecht I sowie Buchführung und Bilanzierung I nicht belegen. Handelsrecht II und Buchführung und Bilanzierung II jedoch schon. In diesen zwei Kursen musst du dann auch jeweils eine Klausur schreiben. 

Logischerweise nur über das, was in Handelsrecht II bzw. Buchführung und Bilanzierung II behandelt wurde. Die vertiefenden Kurse können/werden aber auch auf den Einführungen und das Wissen was dort vermittelt wird aufbauen.

Da es dir anerkannt wurde, solltest du das Wissen aber in irgendeiner Form ja schon haben.

 

Je nachdem kannst du solche Teilanerkennungen von Modulen natürlich trotzdem belegen. Das kostet dann halt wieder.

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Naja, es ist ja so dass oftmals Module aus Teilmodulen bestehen.

 

Als Beispiel ich habe einmal das Modul ABWL es ist ein Modul mit einer Klausur und hat x ECTS

Dann habe ich in meinem Studiengang aber auch das Modul

Dann habe ich das Modul Human Ressource Management und Organisation es besteht aus drei Teilmodulen

Personalmanagement mit Prüfung und Klausur

Personalführung und -entwicklung mit Prüfung

Organisation mit Prüfung

jedes Teilmodul behandelt einen eigenen Komplex. Organisation ist aber eben nicht Personalmanagement und Personalmanagement nicht Personalentwicklung. Um so ein Modul ganz anerkannt zu bekommen müsste man alles irgendwie abgedeckt haben. Ähnlich wird es bei der IUBH auch sein. Modulteil I ist eben nicht Modulteil II

 

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Also die iubh prüft was du bisher an Stoff hattest und erkennt dementsprechend an. Ich finde das sehr gut, dadurch habe ich schon viel lernerei gespart. Nehmen wir Mikroökonomie ich könnte belegen das ich alle Inhalte aus der Einführung hatte, somit würde mir Teil 1 anerkannt. In Teil 2 war lediglich ein Kapitel das ich nicht nachweisen konnte also musste ich diesen Teil schreiben. Teil1 steht aber online zur Verfügung so dass du jederzeit nachschlagen kannst.

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vor 3 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

@polli_on_the_go

Und aus den von dir beschriebenen Teilmodulen, ergeben sich dann gestellte "Teilprüfungen"? Meinem Verständnis nach, sind die Klausuren ja in der Regel weitgehend standardisiert.     

Ja. Gut wir haben ja nur wenig Klausuren bei uns an der HS. Aber vielleicht etwas was deinem Beispiel noch ähnlicher ist. Recht das ist bei uns ein Modul. Es besteht aus zwei Teilmodulen mit einzelnen Prüfungen. Einmal Allgemeines Recht (Fallaufgabe - die bei uns oft die Klausuren ersetzt) und dann Spezielle Rechtsfragen (Fallaufgabe). Letzteres Teilmodul ist die Spezialisierung auf das Gesundheitswesen. Es kann ja z.B. sein, dass ich vorher eine Ausbildung gemacht habe in einem anderen Feld. Da habe ich Recht behandelt. Aber eben weil es in einer anderen Branche war habe ich mich noch nie mit dem Gesundheitswesen befasst. Das ist dann die Spezialisierung.  Würde ich also das Allgemeine anerkannt bekommen fällt die Prüfung weg, um das Gesamtmodul zu bestehen muss ich aber noch das Teilmodul machen, bis dahin ist das Modul unvollständig.

Oft ist das nicht immer ersichtlich und ich verstehe auch den Frust oder die Irritation. Aber wenn etwas nicht anerkannt wurde, ist es wirklich so, dass du nicht die das Wissen bisher hast, was am Ende des Modul vorausgesetzt wird. Zumindest auf dem Papier nicht ;).

 

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vor einer Stunde, mamawuschel schrieb:

Nehmen wir Mikroökonomie ich könnte belegen das ich alle Inhalte aus der Einführung hatte, somit würde mir Teil 1 anerkannt. In Teil 2 war lediglich ein Kapitel das ich nicht nachweisen konnte also musste ich diesen Teil schreiben.

 

Das habe ich soweit auch verstanden. Meine Situation sieht aber, anknüpfend an dein Beispiel, so aus, dass mir Teil 1 zu 3/5 anerkannt wurde - also 3 von 5 ECTS. Wie erlange ich dann im Rahmen des Studiums die noch fehlenden 2 von 5 ECTS nach?

 

Teil 2 wurde gar nicht anerkannt. Dies der Vollständigkeit halber.

 

vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

Würde ich also das Allgemeine anerkannt bekommen fällt die Prüfung weg, um das Gesamtmodul zu bestehen muss ich aber noch das Teilmodul machen, bis dahin ist das Modul unvollständig.

 

Ob bei der IUBH die einzelnen Module nochmal in Teilmodule unterteilt sind, kann ich nicht beurteilen. Hierzu habe ich noch keine Informationen finden können.

 

vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

Aber wenn etwas nicht anerkannt wurde, ist es wirklich so, dass du nicht die das Wissen bisher hast, was am Ende des Modul vorausgesetzt wird. Zumindest auf dem Papier nicht ;).

 

Ich habe auch kein Problem damit, dies zu akzeptieren. Ich habe lediglich ein Verständnisproblem damit, wie sich die Handhabung gestaltet, wenn Teilbereiche eines Moduls nicht anerkannt wurden.

 

vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

Oft ist das nicht immer ersichtlich und ich verstehe auch den Frust oder die Irritation.

 

Verwirrend finde ich z.B., dass bei den beiden Studiengängen B.A. Betriebswirtschaftslehre und B.A. Immobilienmanagement, dieselben Module (Handelsrecht und Buchführung und Bilanzierung) mit unterschiedlichen ECTS belegt sind

 

Handelsrecht I (Einführung), [BHRE01]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Handelsrecht II (Vertiefung), [BHRE02]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Buchführung und Bilanzierung I (Einführung), [BBUB01]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Buchführung und Bilanzierung II (Vertiefung), [BBUB02]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

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Am ‎28‎.‎04‎.‎2017 at 23:40 , SirDerpington schrieb:

Dann musst du Handelsrecht I sowie Buchführung und Bilanzierung I nicht belegen. Handelsrecht II und Buchführung und Bilanzierung II jedoch schon. In diesen zwei Kursen musst du dann auch jeweils eine Klausur schreiben. 

 

Sorry, dass hatte ich überlesen, ist aber die Antwort auf meine Frage. Danke!

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vor 25 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Buchführung und Bilanzierung I (Einführung), [BBUB01]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

 

Buchführung und Bilanzierung II (Vertiefung), [BBUB02]

B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

Wie kommst du da drauf? Im Modulhandbuch steht etwas ganz anderes.

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