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Den gleichen Studiengang zweimal studieren?


paulaken

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Hallo,

gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass man einen Abschluss doppelt macht?

Nehmen wir mal an, dass ein Student einen Master an einer Hochschule im Fach Betriebswirtschaftslehre anstrebt. Parallel dazu schreibt dieser Student sich in Hagen für den Master in Betriebswirtschaftslehre ein. 

Ist dies zulässig und könnte er beide Studiengänge abschließen?
Oder geht das nur, wenn die Bezeichnung des Studienganges leicht unterschiedlich ist, also einmal den Master in Betriebswirtschaftslehre in Hagen und einen Master im Bereich Financing z.B.?

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Das Beispiel war bewusst gewählt. Gerade im Bereich BWL ist es ja möglich, dass man sich durch den Master in unzählige Richtungen, durch eine geeignete Modulauswahl, spezialisiert.

Wenn man sich also in Richtung A und B spezialisieren möchte, beides aber nicht an einer Hochschule angeboten wird, halte ich den Fall schon für möglich, dass jemand auf die Idee kommt beides studieren zu wollen.

Die Gleichartigkeit des Abschlusses wäre also nur im Titel gegeben, nicht aber in den Inhalten. 

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Zum Zeitpunkt der Immatrikulation ist es ja noch nicht klar, welche Module tatsächlich gewählt werden.

 

Denkbar wäre so eine Kombination wohl, wenn die Studienordnungen nicht zulassen, dass man in beiden Studiengängen die gleichen Module belegt.

 

Wenn es nur um die fachliche Vertiefung geht, kann man ja ja den Gaststatus nutzen.

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Ich meine, dass man (zumindest früher) bei Immatrikulation angeben muss, ob man denselben Studiengang bereits an einer anderen Hochschule abgeschlossen bzw. endgültig nicht bestanden hat. Ich nehme an, dass das gefragt wurde, weil es eben nicht möglich ist, zweimal denselben Studiengang zu studieren (wobei die Inhalte m.E. wurscht sind, auf die Bezeichnung kommt es an). Ein Gesetz o.ä. kann ich aber nicht nennen.

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Ich meine das es hier wichtig ist zu unterschieden, ob es sich bei beiden um entweder Hochschulen oder Universitäten handelt. Ich bin mir nicht sicher, wie es sich verhält mit einer Hochschule  (FH) und einer Universität.

 

In Brandenburg ist das z.B. möglich NICHT aber im gleichen Studiengang und ich meine es gab hier schon mal jemanden der Zeitgleich Psychologie in Hagen gemacht hat und etwas anderes an der IUBH belegt hat

 

Für Baden Württemberg  nach LHG wenn eine Kooperation zwischen den Verschiedenen Einrichtungen besteht

In Berlin unter bestimmten Voraussetzungen

Die Uni Magedeburg Stendal bietet sowas sogar regulär an aber eben zielgerichtet für einen Gesamtstudiengang.

 

Aber am Rande was spräche den gegen Gasthörer oder Zweithörer?

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Mal davon abgesehen, dass es sich für mich auch unlogisch anhört 2x das gleiche zu studieren ;-)

 

Wäre es dann nicht praktischer, wenn man an einer FH den Studiengang komplett abschließt und sich

im danach an der anderen FH einschreibt und sich so viele Fächer wie möglich anerkennen lässt?

Dann bleiben im besten Fall ja noch die Fächer übrig, die einen noch interessieren.

 

Ein anderer Weg dürfte doch ein Zertifikatsstudiengang bieten. Dann muss man auch nicht noch einmal eine

Abschlussarbeit schreiben, sondern kann nur die Fächer belegen.

 

 

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Mir geht es bei der Frage nicht um den Sinn des Ganzen, sondern allein um die rechtliche Situation.

Für Wirtschaftsinformatik habe ich nun einmal kurz geschaut. In der Prüfungsordnung für den Master steht unter Punkt 4 Einschreibungsvoraussetzungen (http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/master_wiinf.pdf) :

Zugelassen wird nicht, wer:

(4) endgültig nicht bestanden oder durch Fristablauf verloren hat 

(5) als Ersthörer im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben ist.

 

Bei Oncampus finde ich in den Prüfungsordnungen nichts dergleichen, was in Punkt 5 steht.

Ich lese es so:
In Hagen könnte man sich als Ersthörer einschreiben, wenn man den Master Wirtschaftsinformatik nicht endgültig nicht bestanden hat. Bei Oncampus könnte man sich als Zweithörer einschreiben und würde den Master dort als Zweithörer machen, bzw in den Ersthörerstatus wechseln, wenn das Studium in Hagen abgeschlossen ist.

Formaljuristisch lese ich dort nicht heraus, dass der Doppelabschluß im gleichen Studiengang nicht möglich ist.

Aber irgendwie habe ich auch im Kopf, dass man den gleichen Studiengang nicht zweimal abschließen kann?

Auf der anderen Seite ist es aber sehr wohl möglich, dass man bestimmte Module mehrfach belegt. Im Studium Wirtschaftsinformatik (Diplom) hatte ich z.B. das Modul VWL. Ich kann mich problemlos für Wirtschaftspsychologie einschreiben und dort VWL erneut belegen. Wenn ich einen Master in Wirtschaftsinformatik mache, könnte ich dort auch VWL belegen (außer es ist an der gleichen Hochschule, also Diplom und Master).

Inhaltlich könnte ich also einen Master, bestehend aus den Diplommodulen, aufbauen, wenn es nur eine andere Hochschule ist. Aber unterschiedliche Module mit dem gleichen Abschluß kann ich nicht belegen? 

 

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@paulaken: Hast du den schon bestimmte Hochschulen ins Auge gefasst für dein Vorhaben? Ich würde in dem Fall direkt bei diesen Hochschulen anfragen und mir das für mein konkretes Vorhaben bestätigen lassen. Dann bist du auch auf der sicheren Seite. Denn so, wie du schreibst, ist es wohl nicht einheitlich. 

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