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Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt


Robertramp

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Hallo an alle!

Ich hab wirklich ein sehr grossen Problem! Zunächst einmal hab ich mich bei Humboldt Österreich dazu entschlossen den Lehrgang Betriebswirt zu machen. Der dauert in etwa 24 Monate. Ich habe den Lehrvertrag mit Oktober 2005 unterzeichnet. Nach ungefähr einem Monat hat sich meine Finanzielle Situation geändert!

Meine Freundin und ich haben ein Baby erhalten und nun ist es so, das Sie nun mal zuhause ist und Karenzgeld bzw. Familienbeihilfe bezieht. Dazu kam dann noch ein Arbeitswechsel bei mir hinzu wo ich um etwa 20% weniger verdiene!

Leider geht sich in unserem Familienbudget kein Huboldt Lehrgang mehr aus! Müsst ungefähr 170 € monatlich bezahlen. Ergibt also ungefährt € 4080,00 Gesamtkosten!

Seit ungefähr Mitte November 2005 halte ich Schriftverkehr mit Huboldt, mittlerweile sind es schon 4 Briefe, 6 Mails und 3 Telefonate. Ich schilderte in jedem Brief mein Situation, bat um Kündigung meines Studiumvertrages.

Vor 3 Wochen erhielt ich einen Brief in dem Humboldt mit eine Ratenhöhe von monatlich € 60,- vorschlug um die Gesamthöhe von € 2130,00 in kleinen Raten abzubezahlen.

:( Das geht sich nie und nimmer aus!!!!

Also vielleicht hat einer eine Idee wie ich da ohne grosse Kosten wieder rauskomm aus dem Vertrag! (Ich habe die erste Lieferung an Lehrmaterial erhalten, aber keine anderen Leistungen beansprucht!!)

Hier hab ich noch die AGBs von meine Vertrag:

Anmeldung

Gemäß den Bestimmungen des § 3 Absatz 1 KOSCHUG kann der Kursteilnehmer innerhalb einer Woche ab dem Datum seiner Unterschrift und gleichzeitiger Ausfolgung des Vertragsdurchschlages vom abgeschlossenen Kursvertrag zurücktreten. Das Humboldt Fernlehrinstitut (HFL) verlängert diese einwöchige, gesetzliche Rücktrittsfrist freiwillig auf 10 Tage (-> nebenbei, habe ich da noch nicht einmal Lehrmaterial bekommen) um den Kursteilnehmern noch größere Sicherheit zu geben. Mit der Unterschrift und Übergabe des Orginals an den Berater kommt der Vertrag zwichen HFL und dem Kursteilnehmer zustande. Die Rücktrittsfrist gilt daher ab diesem Datum. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen und sollte im eigenen Interesse des Teilnehmers "eingeschrieben" aufgegeben werden.

Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung

Der Fernlehrgang beginnt mit dem Datum der Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

Kurse mit einer Lehrgangsdauer (A) von 12 Monaten oder weniger können nicht gekündigt werden. (-> Bei mir dauert der Lehrgang länger)

Kurse mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 12 Monaten können erstmalig unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Studienjahres (6 Wochen vor dem 12. Monat ab Kursbeginn), dann jeweils unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Studienhalbjahr (das sind 6 Wochen vor dem 18., 24. und 30. Monat ab Kursbeginn) gekündigt werden.

Eine Kündigung muss schriftlich und im eigenen Interesse des Teilnehmers mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

Für die Berechnung der anteiligen Lehrgangsgebühr (Kündigungsgebühr) nach erfolgter Kündigung gilt die Lehrgangsdauer (A) und nicht die Zahlungsdauer des eventuell gewählten verlängerten Zahlungsplanes.

Der Fernlehrvertrag mit dem Teilnehmer kann auch vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Studienleitung ach Abwägen aller pädagogischen Gesichtspunkte, insbesondere aber aufgrund der eingereichten Aufgabenlösungen, feststellt, dass dieser trotz zusätzlicher Arbeitshinweise und Studienhilfen dem Lehrgang nicht zu folgen vermag.

Bei Kündigung oder sonstiger vorzeitiger Beendigung steht dem Teilnehmer eine anteilige Lieferung und Betreuung zu.

Bei Eintreten nicht vorhersehbarer, nachgewiesener wichtiger Gründe, wie lang andauernde Krankheit, schwere Unfallsfolgen, Einberufung zum Wehrdienst, kann der Lehrgangsteilnehmer Stundung für die nächstfälligen Beiträge beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag zu stellen.

Ist der Lehrgangsteilnehmer bis zum Eintreten dieser wichtigen Gründe seinen fälligen Zahlungen ordnungsgemäß nachgekommen, wird das HFL dem Antrag für die Dauer des Vorliegens dieser wichtigen Gründe, maximal für die Dauer von 12 Monaten ab Antragsstellung, entsprechen. Gewährt das HFL dem Lehrgangsteilnehmer Stundung seiner Zahlungen, so wird das Lehrmaterial auf Anforderung weitergeliefert, damit des Studium ungehindert fortgesetzt werden kann.

Der Teilnehmer soll im eigenen Interesse bei Einsendung von Aufgabenlösungen, Zahlungen und jeglichem Schriftwechsel seine Studien-Nummer angeben und verpflichtet sich, jede Anschriften- bzw. Namensänderung unverzüglich dem HFL mitzuteilen.

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Kurse mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 12 Monaten können erstmalig unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Studienjahres (6 Wochen vor dem 12. Monat ab Kursbeginn), [...] gekündigt werden.

Das ist nach den AGB wohl die früheste Möglichkeit für , um aus dem Kurs heraus zu kommen. Mal unterstellt, dass die AGBs rechtsgültig sind, wovon ich aber bei einem großen Anbieter wie Humboldt ausgehe.

Eine vorzeitige Lösung wäre zwar sicher kundenfreundlich und in Fällen wie deinem auch nachvollziehbar, einen Anspruch hat man aber meines Erachtens nicht.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern es handelt sich nur um eine allgemeine und persönliche Einschätzung.

Was mich noch interessieren würde: Für wie viele Monate umfasst denn die erste Lieferung, die du erhalten hast, Material?

Viele Grüße

Markus

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Hi du!

Gut ich versuche das ganze für dich mal aufzschlüsseln (so wie wir es in der Studieneinheit Recht gelernt haben) dennoch möchte ich auffhren, dass ich nur anführen kann wie ich es verstehe bzw. wie es sein kann.

1) Du hast im Oktober 2005 einen Vertrag mit der Humbolt Akademie abgeschlossen.

2) Seit November 2005 Schriftverkehr.

Nun ist als vorläufige Frage zu klaren:

Ist deine Kündigung schriftlich mit eingeschriebenem Brief erfolgt?? Hast du den Nachweis??

Sobald du diese Frage beantwortet hast (geht aus deinem Text nicht hervor, werde ich es versuchen weiter aufzudröseln).

lg

rita

PS: Aber so wie ich es weitergesehen habe, musst du bis Oktober 2006 deinen Lehrgang bezahlen. Deine 1. Möglichkeit zu kündigen ist / war der Oktober 2006. Somit musst du das 1. Jahr wohl nehmen...

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Hallo!

Also meine Kündigung erfolgte mittels eingeschriebenen Brief! Einen Nachweis darüber habe ich!

Gekündigt habe ich per 30.11.2005.

Vertragsabschluss war der 03. Oktober 2005!

Zur anderen Frage von Markus:

Die Lieferung umfasst den 1.Teil des Lehrganges. Insgesamt gibt es 6 solche Lieferungen von Lehrmaterialen.

Die Dauer der 1. Lieferung ist von meiner Lerngeschwindigkeit abhängig! Theoretisch könnte ich die Zwischenprüfungen bereits am nächsten Tag der Lieferung einsenden und dann gleich die 2. Lieferung ordern! Hängt also völlig von mir ab!

mfg

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Die Lieferung umfasst den 1.Teil des Lehrganges. Insgesamt gibt es 6 solche Lieferungen von Lehrmaterialen.

Wenn du nur diese eine Lieferung erhalten hast und noch keinerlei Dienstleistungen von Humboldt (Einsendeaufgaben/Betreuung) in Anspruch genommen hast, würde ich zumindest versuchen, auf Kulanz mit 1/6 der Gesamtgebühren raus zu kommen.

Wenn das nicht akzeptiert wird, müsste Humboldt meiner Meinung nach schon eine gute Begründung liefern.

Viele Grüße

Markus

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Hi du!

Also wenn der Vertragsabschluss der 03.Oktober 2005 war, hättest du erstmalig bis zum 13. Oktober kündigen können. Dies ist nicht geschehen.

Deine nächstmögliche Kündigungsfrist ist dann zum 03. Oktober 2006. Alles andere ist Kulanz und du hast keinen Anspruch drauf.

Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass ich keine Rechtsausbildung habe und dir somit keine verbindliche Rechtsauskunft zu geben.

Ganz liebe Grüße

Rita

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Leider kennt Humboldt keine Kulanz, du bist nicht der Erste.

Frag mal beim Konsumentenschutz nach, vielleicht existieren neue Regelungen, die noch nicht in den AGBs stehen.

Veröffentlicht am 6.4.2004, 09:36 von Anjuly1 Erlebt im 2004-03-00 in Wien Betrifft: Humboldt Fernlehrinstitut Keine Kulanz trotz Zusicherung

Ich hab mich im November dazu entschlossen, einen Fernlehrgang bei Humboldt zu beginnen. Der Berater war auch sehr nett und ich habe mich gut beraten gefühlt.

Durch meinen Firmenwechsel von Wien nach Niederösterreich ist es mir aber unmöglich geworden, mein Studium weiterzumachen.

(finanziell und zeitlich)

Da ich mich noch sehr gut an mein Gespräch erinnere, wo mir versichert wurde, dass ein Austritt bei Problemen, die nicht selbst verschuldet sind, jederzeit möglich ist, habe ich meinen Vertrag gekündigt und prompt kam die Antwort, dass ich nicht aussteigen kann.

Na gut - ich setze mich nochmal mit meinem Berater in Verbindung und erzähle ihm von der negativen Reaktion des Fernlehrinstitus.

Er meinte dazu gleich - "Nein, das kann ich mir nicht vorstellen, in so einem Fall ist ein Ausstieg auf jeden Fall möglich - da man einen ja nicht in eine finanzielle Notlage zwingen möchte!"

Er hat mich denn zu einer Dame verwiesen.

Ergebnis wieder negativ.

Was soll ich nun machen. Das Geld fehlt hinten und vorne.

Ich musste mir durch den Dienstsitzwechsel ein Auto besorgen, um überhaupt weiter in meine Arbeit zu kommen.

Das Gehalt bleibt natürlich gleich, nur meine finanziellen Ausgaben sind jetzt 10x so hoch.

xily (8.4.2004, 15:38)

meiner schwester ist ähnliches passiert. Bitte pass auf bei denen!

Sie hat schriftlich gekündigt und ist dann nach China studieren gegangen. Plötzlich bekommt sie einen Inkasso Brief das sie 3000 Euro zahlen soll. Jetzt darf sie alles auf Raten abzahlen. Ist schwanger, gerade aus China zurück. Das Geld könnte sie anderwärtig gebrauchen.

Quelle: www.diemucha.at
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Wirklich Sachdienliches kann ich zu dieser Diskussion leider nicht beitragen.

Möchte aber erwähnen, dass ich das ziemlich tragisch fände, wenn in solchen (unvorhersehbaren) Situationen keine Lösung gefunden werden könnte.

Viel Glück also und viele Grüße

Steffi

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  • 4 Jahre später...

Hallo,

ich habe grad deinen Beitrag gelesen und wollte nach fragen, wie es bei dir ausgegangen ist?

Weil ich habe jetzt das gleiche Problem und Humboldt wird sicherlich wollen, dass ich den ganzen Betrag bezahle...

Das würde über 2.000,- Euro sein und jetzt weiß ich überhaupt nicht was ich machen soll!!

lg Gaby

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