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Einsendeaufgaben


frettchen007

Empfohlene Beiträge

Hallo!

ich habe eine Frage :-) (wie wahrscheinlich alle hier)

Es geht darum, dass ich den Lehrgang zum Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen.

Ich musste 6 Monate unterbrechen.

Nun ist dasvStudium wieder aktiv und ich kann wieder Einsendeaufgaben einsenden.

Ich beziehe das Meisterbafög und muss daher alle 6 Monate einen Nachweis erbringen - bislang ohne Probleme.

 

Verbotener Weise bin ich nun gezwungen Geld auszugeben für die Lösungen (ich MUSS die Hefte anderweitig bearbeiten, Prüfung ist im Oktober)

Meine Frage:

ich betrüge mich in erster Linie komplett selbst und irgendwie auch die Institution und das BAFÖG-Amt.

können mir konsequenzen seitens der Institution drohen? Das BAföG-Amt erfragt ja keine Noten (da ich sicher auffliege und ne 6 kassieren werde!)

Könnte die Institution mich "kündigen"?

 

Bitte keine Belehrungen, ich weiß, dass es falsch ist und bislang kam ich ganz gut zurecht mit den Fristen.

Ich werde die Hefte die nächsten Monate nacharbeiten, das interessiert nur das BAföG - Amt nicht.

 

VIelen Dank für die Antworten

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Also, zum einen machst du dich des Prüfungsbestruges strafbar und wenn das auffliegt können die Prüfungen auch im Nachgang als nicht bestanden gelten und du sogar gekündigt werden.

 

Vielleicht ein Beispiel dazu. Bei uns an der Hochschule ist es auch eine leider mittlerweile gängige Praxis, dass Studierende ihre Aufgabenlösungen online zum Verkauf anbieten. Ich bin ganz ehrlich ich habe da keine Verträge mit und wenn ich einmal über so etwas stoße leite ich persönlich die Seiten sofort an den Studienservice weiter. Hintergrund dazu ist, dass ich nicht irgendwann ehrlich studiert haben möchte, wegen solcher Praxis anderer aber in die Kategorie "Die können sich ihr Studium ja kaufen" abgewertet werden möchte. Neben dem Schaden, den du persönlich haben kannst ist es auch so, dass es einen Schaden für die ist die diese Institution und auch die Weiterbildung besuchen, denn es findet langfristig eine in der Außenasicht stattfindende Abwertung der Qualität statt. Was dazu führen kann dass Arbeitgeber sogar negativ auf einen Abschluss an dem Institut reagieren.

 

Auch stellt sich noch eine Frage. Hast du während der Pause Meister Bafög bezogen. Wenn ja, läge hier das nächste Problem nämlich BaföG Betrug und du müsstest es zurückzahlen. Wenn du aber Pausiert könntest du auch klären, ob es wie z.B. auch beim BaföG selbst ist, dass Zeiten für die Kindererziehung etc. angerechnet werden und du aufgrund der Pause auch nicht im fortlaufenden Semester bist, sondern an dem Punkt, wo du aufgehört hast.

 

LG - Kopfschüttelnd angesichts des Vorhabens Zeitdruck hin oder her

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Ach und noch was...Da auch die Hochschulen und Fernlerninstitute hier unterwegs sind, ist es manchmal gar nicht so schwer auf Basis von der Situationsbeschreibung, dem Pausenrahmen, der Pausenzeit, des Lehrgangs die Person zu identifizieren auch wenn ein Synonym verwandt wird. So ist es erst mal ein Gedanke und du hast (noch) nichts gemacht und deswegen ist es auch (noch) irrelevant, kann dir aber weil du hier ja wirklich offenen Betrug ansprichst zum Verhängnis werden. Im heutigen Zeitalter gibt es gute Plagiatssoftware und auch die eigenen Prüfungen werden aufgehoben. Bei uns durchlaufen unsere Prüfungen verschiedene Datenbanken und werden auch mit anderen FAs abgeglichen. Im Zweifel fällt dann nicht nur der Betrüger durch.

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danke für deine Antworten!

jetzt hab ich solche Angst, dass ich direkt paar Daten geändert hab :D

Ich frage mich halt inwiefern meine Einsendeaufgaben mit der Prüfung zu tun hat? Da du Betrug im Studium ansprichst, eigentlich lege ich mir doch selbst ein Ei damit, da ich ja die Einsendeaufgabe nicht erledigt habe und somit das nötige Wissen fehlt oder?

 

ich werde wohl schauen, es irgendwie zu schaffen und mir Hilfe im Onlinecampus zu holen.

Nochmal zum BAFÖG:

das Amt habe ich natürlich informiert und diese antwortete, dass das gar kein Problem sei, dass ich erst 2019 abgeschlossen haben muss, deshalb melden die sich natürlich auch erst jetzt mit dem Formblatt F, sonst wäre es ja ein halbes Jahr früher gewesen, da ich den Lehrgang eigentlich Januar 2017 abgeschlossen hätte.

 

danke nochmal, ich werde es sein lassen :-)

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Naja es ist natürlich doof. Und es ist nicht leicht und ja du legst dir selber ein Ei aber nicht nur. Defacto kannst du gekündigt werden, wenn du es machst und es auffliegt und bei mehr als einer Prüfung ist also vorsätzlich mehrfach.


Natürlich gilt es am Ende auch noch für die IHK zu lernen, aber eben nicht nur. Die Frage ist ja auch ist es da nicht auch wie beim StudienBafäg, dass zwar die Note nicht relevant ist, das Modul aber bestanden sein muss?? Wenn du also durchfällst wird dir die ILS auch nicht das bestehen oder "erledigen" bestätigen können.

 

Ich wollte dir keine Angst machen, aber ich sage mal so im heutigen Zeitalter ist mit entsprechenden Parametern viel möglich :D

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nein du hast ja recht, den Arschtritt hab ich gebraucht.

bei uns ist nur die IHK-Prüfung relevant, keine anderen Prüfungen, aber trotzdem brauch ich natürlich die Bestätigung, wieviele Einsendeaufgaben ich eingesendet habe.

 

wünsche noch eine schöne Woche!

 

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Ich habe auf einem ILS-Prüfungsseminar in Hamburg eine Person kennengelernt, die genau das gemacht hat. Er wurde erwischt und bekam vom Fernlehrer eine Verwarnung und die Aufgabe wurde als nicht bestanden bewertet. Es gibt mit Sicherheit auch viele Fernlehrer die sicherlich nicht alles prüfen, aber darauf verlassen würde ich mich an deiner Stelle nicht.

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Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommst du das Meister-Bafög nur, wenn du auch am Kurs teilnimmst, was durch die Abgabe von Einsendeaufgaben bestätigt wird. Ist das soweit korrekt?

 

Ist es denn auch erforderlich, dass die Einsendeaufgaben auch bestanden sind?

 

Ansonsten könntest du doch die Aufgaben so gut machen, wie du es eben nach deinem aktuellen Wissensstand kannst - und dann den Stoff nacharbeiten und ggf. ja sogar Aufgaben mit einer schlechten Note nochmal einreichen?

 

Letztlich entscheidend ist ja denke ich nur die IHK-Note.

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