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Wer bestätigt, ob jemand überhaupt einen M.A./M.sc./B.A./B.sc und so weiter HAT?


Arnold Ruge

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe gerade einen Artikel übers Bewerben gelesen.

 

Da kam mir ein Gedanke: Angenommen mein potentieller Arbeitgeber zweifelt an meinem Bachelor. Ein Zertifikat ist leicht fälschbar. Darf dann die Uni zw. hier die Fern-FH als privater Anbieter auf Anfrage dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen "Ja, bei uns hat XY am XY den Abschluss XY absolviert"? Weil es gibt ja ständig diesen Datenschutz...?!

 

Danke!

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Normalerweise wird ein Arbeitsverhältnis auch auf Vertrauensbasis geschlossen.

 

Wenn der AG bei der Bewerbung schon Zweifel hat, wird er dich normalerweise nicht einladen/einstellen.

Haben sich nicht genügend Bewerber auf die Stelle beworben und er möchte dich trotz Zweifel unbedingt, wird er dich vorher fragen ob er Auskunft bei der Uni einholen darf (oder du holst für ihn eine Bestätigung ein).

Lehnst du das ab, wars das.

 

In der Vergangenheit gab es einige Fälle wo Leute Zeugnisse gefälscht haben.

Irgendwann kommt alles raus...

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Ein Bachelor-Zeugnis ist eine Urkunde, und ein solches zu fälschen ist Betrug und kein Kavaliersdelikt. 

 

An sich ist also das Zeugnis als solches die Bestätigung, dass jemand den Abschluss auch wirklich hat.

 

Sollte da ein Betrug vorliegen und jemand dennoch eingestellt werden und es kommt später raus, kann das erhebliche Konsequenzen haben.

 

Wenn ein Arbeitgeber Bedenken hat, könnte er sich theoretisch vom Bewerber eine Vollmacht erteilen lassen, bei der jeweiligen Hochschule nachfragen zu dürfen. Oder der Bewerber landet gleich auf dem Ablehnungs-Stapel...

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  • 1 Monat später...

Ich schätze, das kontrolliert niemand und kann theoretisch wg. des Datenschutzes auch niemand so einfach nachprüfen, sofern nicht die relevanten Unterlagen eingefordert werden natürlich. 


Ein krasses Beispiel dafür ist ja Petra Hinz, die ja seit 1983 vom Abi bis zu den juristischen SteX ihren Lebenslauf komplett erfunden hatte. Aufgefallen ist das AFAIK dadurch, dass einer mal genau hingeschaut hatte. An den Gymnasien aus ihrer Region wurde ihr Name z.B. in keinem Abschlussjahrgang genannt. Sie hat es dann ja aber auch selbst zugegeben und die politische Karriere war beendet. Ein echt blöder Abgang! 

 

Also bei der Schule anrufen und nachfragen ist denke ich nicht, aber es gibt eben doch indirekte Wege, dahinter zu kommen. Ich könnte ja nachts nicht mehr ruhig schlafen vor lauter Angst.

LG

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Am 15.2.2017 at 22:20 , Arnold Ruge schrieb:

Darf dann die Uni zw. hier die Fern-FH als privater Anbieter auf Anfrage dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen "Ja, bei uns hat XY am XY den Abschluss XY absolviert"? Weil es gibt ja ständig diesen Datenschutz...?!

Der Datenschutz verbietet die unzulässige Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte. Das Überprüfen der Zeugnisse auf Echtheit, z.B. durch Rückfrage bei der ausstellenden Stelle ist keine Weitergabe an Dritte (die enthaltenen Daten liegen ja bei der ausstellenden Stelle ohnehin vor - im Falle der Echtheit).

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Die Weitergabe der Information, ob jemand irgendwo eine Bildungsmaßnahme absolviert hat, ist eine Weitergabe an Dritte. Zu klären ist also allenfalls, ob diese Weitergabe von Informationen zulässig oder unzulässig ist. Ansonsten müsste sich der Arbeitgeber vom Bewerber eine Vollmacht ausstellen lassen, nachfragen zu dürfen. 

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