Zum Inhalt springen

Kennt sich jemand mit Jura aus (Prozesskostenhilfe)?


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

studiert jemand von euch Rechtswissenschaften o.ä. oder kennt sich mit Jura aus?

 

Es geht nicht um Rechtsberatung.

Ich möchte nur in Erfahrung bringen, in welchen Regelungen oder Gesetzen ich etwas Bestimmtes nachlesen kann, weil ich selber als juristischer Laie bei der Suche im Internet nicht fündig geworden bin und nicht so viel von der Materie verstehe.

 

Ich suche jemanden, der sich mit Prozesskostenhilfe unter folgenden Bedingungen auskennt:

- dem Kläger wurde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bei Klageeinreichung bewilligt

- nach Einreichung der Klage im Jahr 2014 kam es zwei Jahre lang zu Vorverhandlungen und schließlich im Jahr 2016 zur Verhandlung (Sozialrecht)

- Kläger wurde durch Anwalt vertreten, der seine Kanzlei in einem anderen Bundesland hat als dem Wohnort des Klägers und dem Gerichtsstandort

- mündliche Gerichtsverhandlung führte zum Vergleich (der Kläger erhielt nichts Geldwertes; es wurde im Protokoll festgehalten, dass ein Anwalt fürs Vorverfahren notwendig war und dass der Beklagte die außergerichtlichen Kosten zur Hälfte trägt)

- Fall wurde nach einem weiteren dreiviertel Jahr (2017) nach Kostenklärung abgeschlossen

 

Meine Fragen:

- Wo kann ich nachlesen, unter welchen Bedingungen dem Kläger dennoch vom eigenen Anwalt Anwaltskosten (7000 Dokumentenpauschale, 7003 Fahrtkosten, 7005 Abwesenheitsgeld) in Rechnung gestellt werden können (im Jahr 2017), die nicht über die PKH abgedeckt sind? Auf welcher Rechtsgrundlage muss der Kläger diese Rechnung begleichen? Die Begründung auf der Rechnung lautet danach, dass diese Kosten zu begleichen seien, weil sie weder über PKH noch vom Beklagten übernommen werden.

- Eine weitere, andere Rechnung aus dem Jahr 2014 (2302 Geschäftsgebühr)  des eigenen Anwalts an den Kläger wurde vor Bewilligung der PKH vom Kläger beglichen. Mit der 2017er-Rechnung wurde die Hälfte des gezahlten Betrages zurückerstattet mit der Begründung, dass der Beklagte diese Kosten übernommen hat. Wo kann ich nachlesen, auf welcher Grundlage der Kläger die andere Hälfte zu begleichen hat und diese nicht über die PKH gedeckt ist?

 

Mit dem Anwalt wurde nach Wissensstand des Klägers keine Vereinbarung über eine Vergütung über die PKH hinaus getroffen.

 

 

Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn jemand einen Hinweis für mich hätte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Der sicherlich einfachste weg, wäre beim zuständigen Amtsgericht vorstellig zu werden und dort die Grundlagen zu erfragen. Auch wird einem bei Beantragung ein Schreiben mitgegeben, welches genau auflistet, was übernommen wird.

 

Ich studiere das jetzt nicht, überlege aber gerade, wie das in meinem persönlichen Fall vor einigen Jahren

 

Schau mal hier

 

Zitat

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe umfasst sowohl die Gerichtsgebühren, als auch die eigenen Anwaltsgebühren in einem Prozess. in Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe seit dem 01.09.2009 Verfahrenskostenhilfe.

Nicht übernommen werden die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei. Verliert eine Partei, die PKH oder VKH beantragt hat, also den Prozess, so müssen die gegnerischen Rechtsanwaltskosten trotzdem aus eigener Tasche bezahlt werden, sofern dies im Urteil so bestimmt wird. Auch nicht übernommen werden die Kosten in Strafsachen.

Ist die Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist der Antragsteller jedoch nicht vollständig von der Zahlung der Kosten befreit.

Eine vollständige Befreiung gibt es nur für Personen mit einem besonders geringen Einkommen, die den Prozess auch nicht aus ihrem Vermögen finanzieren können. (Quelle siehe Link oben)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden, Ida_Pfeiffer schrieb:

Der sicherlich einfachste weg, wäre beim zuständigen Amtsgericht vorstellig zu werden und dort die Grundlagen zu erfragen. Auch wird einem bei Beantragung ein Schreiben mitgegeben, welches genau auflistet, was übernommen wird.

Danke @Ida_Pfeiffer für den Tipp.

 

Ich konnte ausgehend von deinen Hinweisen noch ein bisschen was in Erfahrung bringen:

Die Problematik liegt wohl irgendwo in den Wirren der jahrelangen Auseinandersetzung begraben und dann gibt es da noch so eine Art Sonderregelung wegen der Kombination eines bestimmten Wohnorts und einem auswärtigen Anwalt im Falle bewilligter Prozesskostenhilfe.

Letztlich geht es wohl um die Frage, ob da irgendein Zusatzvertrag über nicht von Prozesskostenhilfe gedeckte Kosten mit dem Anwalt geschlossen wurde - ich meine, es wurde nichts unterschrieben.

Der rechnungsstellende Anwalt wurde jetzt nochmal kontaktiert und um Erklärung gebeten. Antwort steht noch aus.

 

Zumindest habe ich daraus gelernt: Ich hätte mal besser im Hinblick auf die praktische Verwertbarkeit nicht ein Studium der Psychologie wählen sollen, sondern Rechtswissenschaften - hätte sich in den letzten Jahren bezahlt gemacht :38_worried:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...