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Diplomarbeit auf dem Firmenlaptop?


paulaken

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Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich den Firmenlaptop auch privat nutzen darf. Es gibt keine weiteren Einschränkungen. Auch keinerlei Vorschriften zur Art und Umfang der Nutzung.

Heute bekam ich eine Mail, dass ich doch bitte die nicht genehmigten Programme (Citavi, Latex) löschen soll und auch damit verbundene private Dokumente.

 

An sich erstmal ok, oder eben nicht. Stichwort Datenschutz und personenbezogene Daten. Stichwort Privatsphäre und Verbindlichkeit.

 

Google hilft mir gerade auch nicht wirklich weiter. Wenn die Nutzung nicht geregelt ist, so ist ein normaler und üblicher Umgang erlaubt. Aber was bedeutet das im Detail?

Wie würdet ihr jetzt reagieren an meiner Stelle?

 

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Die Programme habe ich sofort gelöscht. Ich wundere mich nur, wie kann ich als AN davon ausgehen, dass ich legale und sichere Software, die ich sowohl privat, als auch beruflich nutzen kann, genehmigen muss, wenn es bisher so nicht üblich war und es auch keinerlei Handlungsanweisungen diesbezüglich gab?

Im Gegenteil, ich habe einen Passus im Arbeitsvertrag, der die Nutzung der dienstlichen Geräte ausnahmslos erlaubt und nicht weiter eingeschränkt wird.

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Das Problem fängt schon damit an, dass dein AG andere Lizenzen erwerben müsste, als du für den privaten und/oder studentischen Gebrauch benötigst. Das kann deinem AG richtig Ärger einhandeln (sowohl straf-, als auch zivilrechtlich) und im worst case sehr teuer werden.

 

Allerdings hat die IT-Abteilung deines AG schlampig gearbeitet, wenn Sie dir volle administrative Rechte auf dein NB gegeben hat.

 

vor 46 Minuten, paulaken schrieb:

Im Gegenteil, ich habe einen Passus im Arbeitsvertrag, der die Nutzung der dienstlichen Geräte ausnahmslos erlaubt und nicht weiter eingeschränkt wird.

   

Na ja. Einen Dienstwagen wirst du in der Regel auch ausnahmslos nutzen können. Was dir aber nicht das recht geben wird, diese nach belieben um zu lackieren oder damit an Rennen auf dem Nürburgring teilzunehmen:wink:.  

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vor einer Stunde, SirAdrianFish schrieb:

Das Problem fängt schon damit an, dass dein AG andere Lizenzen erwerben müsste, als du für den privaten und/oder studentischen Gebrauch benötigst. Das kann deinem AG richtig Ärger einhandeln (sowohl straf-, als auch zivilrechtlich) und im worst case sehr teuer werden.

 

In dem Punkt hast du natürlich Recht, deswegen habe ich mir auch eine kommerzielle Lizenz für Citavi gekauft gehabt. Hat das Finanzamt gefreut und damit waren sowohl mein Arbeitgeber, als auch ich auf der sicheren Seite. ;)

Die LATEX-Installationen sind auch im kommerziellen Bereich open-Source. 

 

Zum Auto:

Wenn ich einen Firmenwagen habe, kann ich den aber so folieren, wie ich will, wenn ich den zum Leasing-Ende in einem entsprechenden Zustand zurück gebe. Und das berechtigt meinen Arbeitgeber auch nicht diesen Firmenwagen nach Gutdünken zu durchsuchen.

 

Neuer Laptop ist bestellt, Handy auch entsprechend bereinigt. Beides wird nur noch rein dienstlich genutzt ab sofort. Heißt dann zwar auch, dass ich außerhalb meiner Arbeitszeiten nichts mehr für meinen AG machen werde, aber gut....

Es war ein Geben und Nehmen....

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vor 10 Minuten, paulaken schrieb:

Zum Auto:

Wenn ich einen Firmenwagen habe, kann ich den aber so folieren, wie ich will, wenn ich den zum Leasing-Ende in einem entsprechenden Zustand zurück gebe. Und das berechtigt meinen Arbeitgeber auch nicht diesen Firmenwagen nach Gutdünken zu durchsuchen.

 

Auch das stimmt nur sehr bedingt. "Durchsuchen" kann er das Auto nicht, aber beispielsweise vorschreiben, dass ein Fahrtenbuch geführt wird, dass Wartungsintervalle etc. dokumentiert werden und dass das Auto sein neutrale Aussehen behält.

 

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Gilt dies auch so, wenn es z.B. bisherige Firmenpraxis war?
Nehmen wir an, dass 10 Personen einen Firmenwagen haben. Alle 10 sind bunt foliert und entsprechend auffällig. Ich bekomme nun einen Firmenwagen.

Darf ich mir den dann auch folieren lassen?

Oder wenn es üblich ist, dass niemand ein Fahrtenbuch schreibt im Firmenwagen. Darf der AG dann plötzlich verlangen alle Fahrtenbücher vorzulegen?

Oder wäre dies nur zulässig, wenn es eine entsprechende Information mit dem Inhalt 'Ab sofort gilt: ....' gibt?

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Zu den Firmenwagen gibt es eindeutige Regelungen, da ich keinen habe, kenne ich sie nicht genau. 

Zu den Geräten gibt es nicht eine Zeile schriftlich, außer die grundsätzliche Erlaubnis. Und dazu kommt die gelebte Firmenpraxis, die eindeutig ist, dass sich jeder installiert, was er mag. Bei den ersten drei Installationen habe ich noch gefragt, da wurde eindeutig gesagt 'mach einfach, da brauchst du nicht fragen'.

Ich habe mich deshalb dann in den üblichen Grenzen bewegt (nichts illegales, nichts ohne entsprechende Lizenz).

Mit den Einschränkungen an sich habe ich auch kein Problem, mich stört nur die entsprechende Vorgehensweise (keinerlei Information, aber Kontrolle aller Laptops)

 

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