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Was studieren?


wolkenkratzerin

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vor 8 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Mit dem Ende der befristeten Stelle scheiden Sie ganz aus dem ÖD aus? Wie lange waren Sie denn im Ganzen im ÖD? Und wollen Sie sich nur dort wieder bewerben?

Ich bin/war im Ganzen fast 6 Jahre im ÖD und suche natürlich weiterhin nach einer Stelle im ÖD mit vergleichbarer Eingruppierung.

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Sie könnten natürlich - je nachdem, wo genau Sie wohnen und wie Sie Ihre Chancen ausrechnen, im ÖD weiter zu bleiben, versuchen, an einer  Fachhochschule einen (dualen) Studiengang "Öffentliche Verwaltung" eine Zulassung zu bekommen. Allerdings setzen Sie da ganz eindeutig auf das Pferd, dass es mit einer Anstellung klappen wird.

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vor 6 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

 

Du solltest dir halt im klaren sein, dass das es sich hierbei um kein wünsch-dir-was der AG im ÖD handelt - es geht hierbei um Tarifrecht, welches verbindlich ist. Wenn du vor Jahren über diesen Weg auf die Stelle gekommen dann kannst du dich glücklich schätzen. Sei dir halt bewusst, dass es bei einem Stellenwechsel eben deutlich schwieriger werden könnte. In dem Zusammenhang fällt mir ein, dass die von dir angestrebten Positionen (+ E11) in der Regel nur noch mit einem Masterabschluß (oder vergleichbar, was auch immer das sein mag).

Kurz und knapp: Ein Arbeitgeber des ÖD dürfte Dich nach den Qualifikationen die Du mitbringst gar nicht in EG 11 eingruppieren, da Du die formellen Voraussetzungen nicht erfüllst. Du wirst bei einem Wechsel maSgW ohne Bachelorabschluss nicht wieder in EG 9 oder höher kommen können, nach Tarifvertrag.

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Doch, das geht, manche Arbeitgeber erkennen Berufserfahrung an. Ich hatte jedenfalls in den letzten Monaten schon einige Vorstellungsgespräche für Stellen im gehobenen Dienst und auch beinahe etwas Passendes gefunden, aber leider hatte ich das Pech, dass die Wahl zw. mir und einem internen Bewerber auf den internen Bewerber fiel. Vermutlich machen das nicht alle Arbeitgeber, z.B. kann ich mir nicht vorstellen, dass das kommunale Arbeitgeber tun würden, aber es gibt Arbeitgeber, die das tun. Bei manchen Arbeitgebern müssen die Abteilungsleiter bei der Einstellung ein Formular ausfüllen, auf dem sie bestätigen, dass die Berufserfahrung des Bewerbers der Eingruppierung entspricht o.Ä. Das geht nur bei nichtwissenschaftlichen Stellen, ab E13 geht das natürlich nicht mehr. Bei E9 gibt es außerdem E9a und E9b, E9a ist mittlerer Dienst, dafür reicht auch formal eine Ausbildung aus. Ich bin zuversichtlich, dass ich eine passende neue Stelle finden werde, auch, wenn es länger dauert und mit Sicherheit mühsamer ist als mit Studium, aber nicht unmöglich. Ich habe in Sachen Berufserfahrung einiges vorzuweisen, das ich mir auch mühsam erarbeitet habe, das zählt (für manche Arbeitgeber) auch.

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