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Gerichtsurteil: Grundgebühr an der FernUni Hagen unzulässig


Markus Jung

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Zum Sommersemester 2014 hatte die FernUniversität in Hagen ein Gebührenmodell eingeführt, welches eine Gebühr von 50 Euro pro Semester vorgesehen hatte. Gleichzeitig wurde der Materialbezugsbeitrag von 20 Euro auf 12,50 Euro je belegter Semesterwochenstunde reduziert. Schon zum Wintersemester 2015/2016 war das Verfahren erneut umgestellt worden - seitdem zahlen Studierende wieder 20 Euro pro belegter Semesterwochenstunde.

 

Sieben Studierende hatten gegen die Grundgebühr vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt und gewonnen. Die FernUniversität in Hagen hatte nach Prüfung der Urteilsbegründung Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Grundgebühr der FernUniversität jetzt in einer mündlichen Verhandlung Ende März für unzulässig erklärt - was für die klagenden Studierenden bedeutet, dass sie die Grundgebühr nicht zahlen müssen.

 

Hier gibt es Pressemitteilungen zum Urteil:

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